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Sachverhalt:
siehe Anfrage der FDP-Fraktion vom 17.09.2024 „zur Verkehrsplanung und Vermeidung von Verkehrschaos während der Straßenbaumaßnahmen 2025“ (als Anlage beigefügt)
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann bezüglich der im Rahmen der verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen umzusetzenden Umleitungen und weiteren Maßnahmen noch keine detaillierte Antwort gegeben werden. Die Hansestadt Lüneburg, Bereiche 72 und 32, stehen im kontinuierlichen Austausch mit den beauftragten Baufirmen. Dies ist das gängige und bewährte Verfahren. In jedem Einzelfall wird eine individuelle Umleitung geplant; diese steht immer in bestimmten Abhängigkeiten zur jeweiligen Örtlichkeit.
Die jüngsten Erfahrung haben jedoch eneut gezeigt, dass vereinbarte Bauzeiten aus verschiedenen Gründen immer wieder nicht eingehalten werden können. Das betrifft sowohl den vereinbarten Zeitpunkt des Baubeginns als auch die Bauzeiten insgesamt. Die Verwaltung hat diese Erfahrungen zum Anlass genommen zu prüfen, welche (rechtlichen) Möglichkeiten bereits vor aber auch nach Auftragsvergabe bestehen, um das notwendige Maß an Verbindlichkeit sicherzustellen. Nur hierdurch wird eine halbwegs valide Planung ermöglicht. Unvorhergesehene Ereignisse können aber immer wieder eintreten und sind nicht planbar bzw. wären verlässliche Bauzeiten nur bei der Annahme unrealistischer Sicherheitspuffer sicherzustellen. Dies kann aber nicht zielführend sein.
Nicht nur die Baustelle Rote Straße sondern zuletzt auch die Kanalbaumaßnahme der AGL im Zusammenhang mit der Baumaßnahme der DB/Bahnbrücke Bleckeder Landstraße haben gezeigt, dass immer wieder unvorhersehbare Ereignisse zu erheblichen, monatelängeren Bauabläufen führen können.
zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zusätzlich ist festzustellen, dass Ausweichverkehre über die Bockelmannstraße und die Hamburger Straße fließen können.
zu 3.: Hier erfolgt, wie bei allen überörtlichen Baumaßnahmen üblich, ein kontinuierlicher vierteljährlicher Austausch mit den zuständigen Dienststellen. Sollten daneben individuelle Abstimmungen erforderlich sein, so werden diese selbstverständlich zusätzlich durchgeführt.
Anzumerken ist, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Straßenbaulastträgerschaft bzw. Vorhabenträgerschaft die Planungen regelmäßig erschweren. Nicht zuletzt wegen haushaltswirtschaftlicher Vorgaben der öffentlichen Hand oder wegen akuten Handlungsbedarfes planen die verschiedenen Vorhabenträger ihre Vorhaben grundsätzlich unabhängig voneinander. Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn die Hansestadt z.B. der DB eine konkrete zeitliche Vorgabe zum Bau der Bahnbrücken Bleckeder Landstraße machen könnte oder die Nds. Landesstraßenbauverwaltung ihre Baumaßnahmen an Bundesstraßen städtischen Maßnahmen unterordnen müsste. Doch das entspricht nicht der Realität. In der Konsequenz gilt es, im Rahmen der unterschiedlichen Zuständigkeiten, Vorgaben und Zielsetzungen eine bestmögliche Abstimmung und Koordination bei den Baumaßnahmen zu erreichen.
zu 4.: Unvorhersehbare Schadensereignisse können nicht in ihrer Gesamtheit geplant werden. Es ist immer vom Einzelfall abhängig, wie individuell und zielgerichtet reagiert werden kann und muss. Es gilt jedoch immer zu bedenken, dass Einsatzfahrzeuge von den ihnen eingeräumten Sonderrechten Gebrauch machen können und dies auch regelmäßig tun.
zu 5.: Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg steht im engen und regelmäßigem Austausch mit dem Landkreis Lüneburg als ÖPNV-Aufgabenträger und der mit der Beförderungsleistung beauftragten KVG, um die Beeinträchtigungen des ÖPNV während der genannten Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Ein entsprechendes Konzept befindet sich in Ausarbeitung und wird fristgerecht fertiggestellt sein. Zentrale Umsteigepunkte wie der ZOB/Bahnhof und der Platz Am Sande werden während der Maßnahmen weiterhin erreichbar sein und für die entsprechenden Umleitungsverkehre sind ausreichend Ausweichstrecken im Stadtgebiet vorhanden. Für Ver- und Entsorger gilt, dass auch diese über geplante Maßnahmen rechtzeitig informiert werden. Einsatzfahrzeuge werden in Einzelfällen, wie auch z.B. in Zeiten des Berufsverkehrs, von den eingeräumten Sonderrechten Gebrauch machen.
zu 6.: Die Hansestadt wird über die üblichen Kanäle entsprechende Pressemitteilungen herausgeben, es wird in den zuständigen Ausschüssen berichtet und die erforderlichen Beschilderungen werden rechtzeitig durch die beauftragten Baufirmen aufgestellt werden.
zu 7.: Bezüglich der Umleitungen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Eine Ersatzbrücke ist nicht vorgesehen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 146 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.09.2024
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