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Sachverhalt: sh. Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 28.08.2024, eingegangen 11.09.2024)
Die Verwaltung nimmt zu dem eingereichten Antrag wie folgt Stellung:
1. Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtteil Häcklingen:
Die Einführung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Stadtteil Häcklingen im Rahmen eines Pilotprojekts erfordert eine umfassende Prüfung der rechtlichen und verkehrstechnischen Rahmenbedingungen. Gemäß § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo-30-Zonen nicht auf Vorfahrtstraßen (Verkehrszeichen 306) angeordnet werden. In Häcklingen betrifft dies insbesondere die Straßen Alter Hessenweg und die Hauptstraße, die als Vorfahrtstraßen eingestuft sind. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf diesen Straßen würde daher eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelungen erfordern, was rechtlich und praktisch sorgfältig geprüft werden muss.
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen, dass eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf geradlinigen Straßenführungen häufig nicht strikt eingehalten wird. Dies kann dazu führen, dass Autofahrer trotz der Beschränkung schneller fahren. Eine einfache Geschwindigkeitsregelung allein könnte daher nicht ausreichend sein, um den gewünschten Effekt der Verkehrsberuhigung zu erzielen.
Vor einer möglichen Empfehlung des Mobilitätsausschusses zur Einführung einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Prüfung der Machbarkeit erforderlich. Dies würde sowohl die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch verkehrstechnische Aspekte, wie das zu erwartende Fahrverhalten, umfassen. Eine Abstimmung mit der Polizeiinspektion Lüneburg und anderen zuständigen Behörden ist ebenfalls notwendig, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
2. Rückbau der bestehenden Schikanen in der Hauptstraße von Häcklingen:
Die vorhandenen Schikanen und Fahrbahneinengungen entlang der Hauptstraße und angrenzender Bereiche dienen derzeit der Geschwindigkeitsreduzierung und tragen zur Verkehrssicherheit bei, insbesondere im Hinblick auf den Schulweg. Durch diese Maßnahmen wird das Tempo der Fahrzeuge gezielt reduziert, was für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Schulkinder, von großer Bedeutung ist.
Der Rückbau der Schikanen könnte daher zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten führen, da die Schikanen einen physischen Anreiz zur Verlangsamung des Verkehrs darstellen. Zudem ist zu beachten, dass gerade in Bereichen mit geraden Straßenführungen, wie in Häcklingen, die Gefahr besteht, dass ohne bauliche Maßnahmen höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, selbst wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt wird.
Auch hier ist eine gründliche Prüfung notwendig, um die verkehrlichen Auswirkungen eines möglichen Rückbaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Schulwegsicherung, zu bewerten. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Lüneburg wäre erforderlich, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit trotz eines Rückbaus der Schikanen gewährleistet bleibt. Zudem müsste der Bereich 72 der Verwaltung eine Kosteneinschätzung für den Rückbau der bestehenden Fahrbahneinengungen vornehmen.
Zusammenfassung Die Verwaltung sieht sowohl für die Einführung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h als auch für den Rückbau der Schikanen weiteren Prüfungsbedarf. Eine Umsetzung der beantragten Maßnahmen kann allenfalls nach einer umfassenden Analyse der rechtlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie einer Abwägung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit erfolgen. Dabei werden auch die jüngsten Änderungen der StVO einbezogen. Die Einbindung der Polizei und der relevanten Fachbereiche ist dabei unverzichtbar.
Erst nach Abschluss dieser teils aufwändigen Prüfungen kann eine fundierte Entscheidung durch den Mobilitätsausschuss erfolgen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Sh. Antrag der CDU und FDP vom 28.08.2024
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