Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11476/24  

 
 
Betreff: Antrag "Geschwindigkeitsbegrenzung in Häcklingen" (Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 28.08.2024, eingegangen 11.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Anders, Michael
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Anders, Michael  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
14.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 28.08.2024, eingegangen 11.09.2024)

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingereichten Antrag wie folgt Stellung:

 

1. Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtteil Häcklingen:

 

Die Einführung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Stadtteil Häcklingen im Rahmen eines Pilotprojekts erfordert eine umfassende Prüfung der rechtlichen und verkehrstechnischen Rahmenbedingungen. Gemäß § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo-30-Zonen nicht auf Vorfahrtstraßen (Verkehrszeichen 306) angeordnet werden. In Häcklingen betrifft dies insbesondere die Straßen Alter Hessenweg und die Hauptstraße, die als Vorfahrtstraßen eingestuft sind. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf diesen Straßen würde daher eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelungen erfordern, was rechtlich und praktisch sorgfältig geprüft werden muss.

 

Darüber hinaus zeigt die Erfahrung aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen, dass eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf geradlinigen Straßenführungen häufig nicht strikt eingehalten wird. Dies kann dazu führen, dass Autofahrer trotz der Beschränkung schneller fahren. Eine einfache Geschwindigkeitsregelung allein könnte daher nicht ausreichend sein, um den gewünschten Effekt der Verkehrsberuhigung zu erzielen.

 

Vor einer möglichen Empfehlung des Mobilitätsausschusses zur Einführung einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Prüfung der Machbarkeit erforderlich. Dies würde sowohl die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch verkehrstechnische Aspekte, wie das zu erwartende Fahrverhalten, umfassen. Eine Abstimmung mit der Polizeiinspektion Lüneburg und anderen zuständigen Behörden ist ebenfalls notwendig, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

 

2. Rückbau der bestehenden Schikanen in der Hauptstraße von Häcklingen:

 

Die vorhandenen Schikanen und Fahrbahneinengungen entlang der Hauptstraße und angrenzender Bereiche dienen derzeit der Geschwindigkeitsreduzierung und tragen zur Verkehrssicherheit bei, insbesondere im Hinblick auf den Schulweg. Durch diese Maßnahmen wird das Tempo der Fahrzeuge gezielt reduziert, was für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußnger und Schulkinder, von großer Bedeutung ist.

 

Der Rückbau der Schikanen könnte daher zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten führen, da die Schikanen einen physischen Anreiz zur Verlangsamung des Verkehrs darstellen. Zudem ist zu beachten, dass gerade in Bereichen mit geraden Straßenführungen, wie in Häcklingen, die Gefahr besteht, dass ohne bauliche Maßnahmen höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, selbst wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt wird.

 

Auch hier ist eine gründliche Prüfung notwendig, um die verkehrlichen Auswirkungen eines möglichen Rückbaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Schulwegsicherung, zu bewerten. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Lüneburg wäre erforderlich, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit trotz eines Rückbaus der Schikanen gewährleistet bleibt. Zudem müsste der Bereich 72 der Verwaltung eine Kosteneinschätzung für den Rückbau der bestehenden Fahrbahneinengungen vornehmen.

 

Zusammenfassung

Die Verwaltung sieht sowohl für die Einführung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h als auch für den Rückbau der Schikanen weiteren Prüfungsbedarf. Eine Umsetzung der beantragten Maßnahmen kann allenfalls nach einer umfassenden Analyse der rechtlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie einer Abwägung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit erfolgen. Dabei werden auch die jüngsten Änderungen der StVO einbezogen. Die Einbindung der Polizei und der relevanten Fachbereiche ist dabei unverzichtbar.

 

Erst nach Abschluss dieser teils aufwändigen Prüfungen kann eine fundierte Entscheidung durch den Mobilitätsausschuss erfolgen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 72,00€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Sh. Antrag der CDU und FDP vom 28.08.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_09_11 Antrag zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Haecklingen (158 KB)