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Vorlage - VO/11474/24  

 
 
Betreff: Antrag "Schluss mit der Vonovia-Hölle in Kaltenmoor" (Antrag der Gruppe die Partei/Die Linke vom 10.09.2024, eingegangen am 10.09.24 um 22:22 Uhr
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  DEZERNAT VI
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag unter Bezugnahme auf die Inhalte der Stellungnahmen zu dem Antrag „Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände“ der SPD-Fraktion vom 07.05.024 (VO/11297/24) nebst Änderungsanträgen sowie der Anfrage „Energiesperren in Lüneburg“ der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 09.09.2024 wie folgt Stellung:

 

Anlässlich der Informationsveranstaltung zur Fernwärme in Kaltenmoor am 15.04.2024 wurde seitens der Stadtverwaltung zugesagt, weitergehende Fragen rund um das Thema Fernwärme durch den Gutachter der Firma UTEC klären zu lassen. Die entsprechenden Antworten sollten zunächst der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Arbeitskreises Fernwärme und im Anschluss allen Interessierten im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt werden.

Die hierfür erforderliche und zunächst auch stattgefundene Kooperation mit der Avacon Natur GmbH wurde zwischenzeitlich aufgrund einer durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erhobenen Unterlassungsklage gegen die Avacon Natur GmbH von dieser ruhend gestellt. Der Prüfauftrag durch die Firma UTEC kann daher derzeit in weiten Teilen nicht abgearbeitet werden. Der Arbeitskreis Fernwärme wurde über den Sachstand informiert.

 

Fragen der Abrechnungspraxis der Vonovia SE waren von diesem Prüfauftrag allerdings nicht umfasst.  Zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Unternehmen Vonovia SE bestehen keinerlei vertragliche oder sonstige Verhältnisse, aus denen die Durchsetzung von Rechten oder Pflichten im Hinblick auf die Ausgestaltung der Nebenkostenabrechnungen ableitbar wären. Aus diesem Grunde ist es der Stadtverwaltung rechtlich auch nicht möglich, die von der Die Linken geforderten Schritte einzuleiten oder etwaige Vertragsstrafen geltend zu machen.

 

Dies heißt selbstverständlich nicht, dass nicht auch die Stadtverwaltung die Auffassung vertritt, dass im Falle rechtswidriger Abläufe die Vonovia zu einer rechtmäßigen Vorgehensweise aufgefordert werden sollte. Die Verwaltung hat dies mit der gebotenen Vorsicht bei der Aufstellung von Thesen getan und ist beispielsweise mit ihrer Forderung zur generellen Anpassung von Vorauszahlungen an die reellen Wärmepreise nicht durchgedrungen.

 

Zu diesem Zwecke können aus den Reihen der Politik selbstverständlich auch Forderungen gegenüber der Vonovia formuliert werden. Klar sein muss aber, dass auch diese rechtlich nicht durchsetzbar wären, sondern lediglich dazu dienen können, die Thematik in der öffentlichen Wahrnehmung präsent zu halten.

 

Das Recht, vertragliche Ansprüche gegenüber der Vonovia SE geltend zu machen, steht letztlich ausschließlich den jeweiligen Mieter:innen als Vertragsparner:innen der Vonovia zu. Aus diesem Grunde ist es aber auch ein Anliegen der Stadtverwaltung, die Mieter:innen im Stadtteil Kaltenmoor zu stärken. Wie in der Vorlage VO/11297/24-3 (Änderungsantrag "Mieter:innen nachhaltig helfen" "Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände" (gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion)) ausgeführt, könnte dies durch die Einrichtung einer Anlaufstelle zur Aufnahme mietrechtlicher Belange erfolgen.

 

Konkret heißt es dort: 

 

Eine solche Anlaufstelle zur Aufnahme von mietrechtlichen Belangen oder zur Aufnahme und Beratung von baulichen Mängeln würde entsprechend den Druck auf die Vonovia SE und auf einen etwaigen Käufer der Wohneinheiten entscheidend erhöhen. Die Ausgestaltung einer solchen Anlaufstelle bzw. Beratungsbüros ist inhaltlich zu konkretisieren und mit den notwendigen Ressourcen zu versehen. Sofern das Beratungsbüro durch die Einwohner entsprechend gut angenommen wird sowie ein Modernisierungs- und Instandhaltungsgebot durchgesetzt wird, sollte sichergestellt sein, dass entsprechende Ressourcen vorsorglich, ggf. nach Freigabe durch den Rat, kurzfristig geschaffen werden könnten.“

 

 

Aufgrund der skizzierten rechtlichen Hintergründe sieht die Verwaltung den eigenen rechtlichen Handlungsspielraum in Bezug auf individuelle Vertragsverhältnisse als ausgeschöpf an. Unabhängig hiervon gilt es weiterhin, die baurechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 93,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Schluss mit der Vonovia-Hölle in Kaltenmoor“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Schluss mit der Vonovia-Hölle in Kaltenmoor (116 KB)