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Vorlage - VO/11470/24  

 
 
Betreff: Berufung von zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Stiftungsvorstand der Lüneburger Bürgerstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.09.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Lüneburger Bürgerstiftung ist eine überparteilich, selbstständig handelnde gemeinnützige Stiftung der Bürger für Bürger der Hansestadt Lüneburg.

 

Als Stiftungszweck wurde die Förderung in Jugend- und Altenhilfe, in Schulen und Kindertagesstätten vermerkt und gleichzeitig entschieden, Projekte zu unterstützen, die vor allem die Generationenverbundenheit in der Stadt, das solidarische Miteinander von Jung und Alt stärken.

 

Die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes ist in der Satzung der Lüneburger Bürgerstiftung festgeschrieben. Neben der Oberbürgermeisterin und jeweils einem benannten Mitglied jeder Partei des Lüneburger Stadtrates beruft der Rat der Hansestadt Lüneburg auch zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Vorstand, die sich durch ihre Beiträge für das soziale Miteinander der Generationen verdient gemacht haben und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten der Stiftung auftreten können.

 

Aktuell nehmen Elke Frost als Vorstandsvorsitzende sowie Hella Siedenburg die Position als Person des öffentlichen Lebens war, möchte dieses Ehrenamt jedoch mit Ablauf des Jahres 2024 niederlegen.

 

Als Nachfolge werden Ulf Reinhardt als möglicher Vorstandsvorsitzender sowie Frank Dalock als dessen Stellvertretung vorgeschlagen. Beide Personen weisen einen engen und langjährigen Bezug zur Hansestadt Lüneburg auf.

 

Ulf Reinhardt ist seit fünf Jahren Vorstandsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Lüneburg. Zuvor war er 20 Jahre als Geschäftsführer verschiedener Kapitalgesellschaften, unter anderem der Claassen Holding, tätig. Privat ist er langjährig in mehreren Stiftungen und Genossenschaften engagiert.

 

Frank Dalock lebt seit mehr als 35 Jahren in Lüneburg und ist mit seinem Unternehmen seit 1999 in Lüneburg ansässig. Als überzeugter Lüneburger engagiert er sich in zahlreichen Organisationen und Vereinen ehrenamtlich, u.a. der IHK Lüneburg Wolfsburg und dem Verein Lüneburger Kaufleute.

Er verfügt zudem über ausführliche Erfahrungen in der Stiftungsarbeit. 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 40 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft mit Wirkung zum 01.01.2025 Ulf Reinhardt sowie Frank Dalock als Personen des öffentlichen Lebens in den Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung.