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Vorlage - VO/11466/24  

 
 
Betreff: Antrag "Kreisverkehre" (Antrag der FDP-Fraktion vom 09.09.2024, eingegangen am 09.09.2024 um 22:34 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Hesebeck
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

Im Lüneburger Stadtgebiet gibt es folgende bepflanzte Kreisverkehrsplätze:

  1. Stadtkoppel
  2. Lübecker Straße
  3. Konrad-Adenauer-Straße
  4. Bögelstraße
  5. Dörnbergstraße
  6. Pilgerpfad
  7. Im Dorf
  8. Bülowskamp
  9. Uelzener Straße/Ortsausgang Richtung Melbeck

 

Alle Kreisverkehrsplätze befinden sich in einem guten Pflegezustand. Die Kreisverkehrsplätze „Lübecker Straße und Pilgerpfad“ wurden erst in den letzten Jahren im Rahmen der Neubaugebietsentwicklung hergestellt, der Kreisverkehrsplatz „Bögelstraße“ wurde vor 4 Jahren naturnah und bienenfreundlich umgestaltet. 

 

Bereits im Jahr 2017 wurde ein Antrag „Verkehrsinselpflege“ der CDU-Fraktion gestellt. In diesem Antrag sollte Garten- und Landschaftsbetrieben die Verkehrsinseln kostenlos für Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollten diese die Bepflanzung und Gestaltung übernehmen.

 

Auf Grundlage des Antrages stellt seit 2018 die Hansestadt Lüneburg die Verkehrsinselpflege im Rahmen eines Sponsorings zur Verfügung.

 

Auf der Website unter https://www.hansestadt-lueneburg.de/klimaschutz-und-umwelt/gruenes-lueneburg/aktionen-fuer-mehr-gruen.html ist das Antragsformular abgelegt.

Im Sommer 2024 wurde der erste Sponsoringvertrag mit einem Lüneburger Gartenbauunternehmen für den Kreisverkehrsplatz „Stadtkoppel“ abgeschlossen.

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit sieht die Hansestadt Lüneburg keine Notwendigkeit, Gartenbauunternehmen mit 5.000 Euro zu bezuschussen, um bestehende bienenfreundliche Bepflanzungen auf Kreisverkehrsplätzen zu entfernen, diese zu erneuern und zu pflegen.

 

Einer Möglichkeit der Verkehrsinselpflege im Rahmen eines Sponsorings für Gartenbauunternehmen steht die Verwaltung weiterhin positiv gegenüber, jedoch ohne monetäre Bezuschussung im Rahmen einer „freiwilligen Leistung“.

 

 

 

Eine Stellungnahme der AGL ist als Anlage beigefügt.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag Kreisverkehre

Stellungnahme der AGL

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Kreisverkehrsplätze (204 KB)      
Anlage 2 2 AGL_Beantwortung _Antrag_Kreisverkehre_FDP vom 09 09 2024 (100 KB)