Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Im Lüneburger Stadtgebiet gibt es folgende bepflanzte Kreisverkehrsplätze:
Alle Kreisverkehrsplätze befinden sich in einem guten Pflegezustand. Die Kreisverkehrsplätze „Lübecker Straße und Pilgerpfad“ wurden erst in den letzten Jahren im Rahmen der Neubaugebietsentwicklung hergestellt, der Kreisverkehrsplatz „Bögelstraße“ wurde vor 4 Jahren naturnah und bienenfreundlich umgestaltet.
Bereits im Jahr 2017 wurde ein Antrag „Verkehrsinselpflege“ der CDU-Fraktion gestellt. In diesem Antrag sollte Garten- und Landschaftsbetrieben die Verkehrsinseln kostenlos für Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollten diese die Bepflanzung und Gestaltung übernehmen.
Auf Grundlage des Antrages stellt seit 2018 die Hansestadt Lüneburg die Verkehrsinselpflege im Rahmen eines Sponsorings zur Verfügung.
Auf der Website unter https://www.hansestadt-lueneburg.de/klimaschutz-und-umwelt/gruenes-lueneburg/aktionen-fuer-mehr-gruen.html ist das Antragsformular abgelegt. Im Sommer 2024 wurde der erste Sponsoringvertrag mit einem Lüneburger Gartenbauunternehmen für den Kreisverkehrsplatz „Stadtkoppel“ abgeschlossen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit sieht die Hansestadt Lüneburg keine Notwendigkeit, Gartenbauunternehmen mit 5.000 Euro zu bezuschussen, um bestehende bienenfreundliche Bepflanzungen auf Kreisverkehrsplätzen zu entfernen, diese zu erneuern und zu pflegen.
Einer Möglichkeit der Verkehrsinselpflege im Rahmen eines Sponsorings für Gartenbauunternehmen steht die Verwaltung weiterhin positiv gegenüber, jedoch ohne monetäre Bezuschussung im Rahmen einer „freiwilligen Leistung“.
Eine Stellungnahme der AGL ist als Anlage beigefügt. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag Kreisverkehre Stellungnahme der AGL
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