Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Oberschule Am Wasserturm ist seit dem Auslaufen der Oberschule Christianischule zum Ende des Schuljahres 2023/2024 die einzig verbliebende Oberschule in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Die Hanseschule Oedeme steht als Oberschule in Trägerschaft des Landkreises Lüneburg.
Seit einigen Jahren verzeichnet die Oberschule Am Wasserturm massiv ansteigende Schülerzahlen. Dies begründet sich einerseits durch weltpolitische Gründe (Ukrainekrieg seit 2022, starke Migrationsbewegungen etc.), aber auch durch eine steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Entsprechend des bestehenden, gesetzlichen Elternwillens entscheiden sich dann viele Eltern für eine Beschulung an der Oberschule Am Wasserturm.
Die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Oberschule Am Wasserturm soll in der beigefügten Tabelle einmal exemplarisch seit dem Jahr 2019, in welchem die Oberschule Christianischule, erstmalig keine Fünftklässler aufgenommen hat, dargestellt werden:
Anzumerken ist hierbei, dass die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bei der Berechnung der Klassengröße doppelt gezählt werden.
Die Oberschule Am Wasserturm war grundsätzlich als eine dreizügige Oberschule konzipiert und ist räumlich darauf ausgelegt. Aufgrund der hohen Schülerzahlen sind die räumlichen Kapazitäten im Schulgebäude komplett erschöpft, sodass beispielsweise bereits Differenzierungs-/Gruppenräume, welche aufgrund der hohen Anzahl an Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen und/oder rudimentären deutschen Sprachkenntnissen unbedingt notwendig, aufgegeben und in allgemeine Unterrichtsräume umgewandelt wurden.
Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen konnte einer Vielzahl an Kindern keinen Platz mehr an der Oberschule Am Wasserturm angeboten werden, da die Kapazitäten dort vollends erschöpft waren. Die Familien, welche keinen Platz mehr erhalten haben, wurden an die Hanseschule Oedeme, die IGS Embsen und/oder die Oberschulen im Landkreis Lüneburg, insbesondere Adendorf, Bardowick und Scharnebeck, verwiesen; hieran schließen sich in den meisten Fällen jedoch Probleme für die Schülerbeförderung an, welche in Verantwortung des Landkreises Lüneburg steht. Infolge der hohen Schülerzahlen konnte das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg auch keine Lehrerstunden mehr zuweisen. Infolge der bestehenden Schulpflicht und dem Umstand, dass die Oberschule rechtlich betrachtet keine Schülerinnen und Schüler abweisen darf, ist die aktuelle Situation mehr als prekär. Die vorhandenen Kapazitäten an Schulplätzen sind nicht auskömmlich.
Infolge der Schülerzahlen wurden bereits zum Schuljahr 2023/2024 insgesamt drei Klassen in die nahegelegene Johannes-Rabeler-Schule ausgelagert; auch in diesem Schuljahr 2024/2025 sind auch dort weiterhin drei Klassen untergebracht. Die meisten allgemeinen Unterrichtsräume in der Johannes-Rabeler-Schule sind aber für die Beschulung einer Oberschulklasse nicht ausreichend groß, da die Förderschulen einen deutlich kleineren Klassenteiler haben.
Daher wurden zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 auf dem Schulgelände zwei doppelstöckige Containeranlagen mit insgesamt drei allgemeinen Unterrichtsräumen und einem Gruppenraum geschaffen, um die fehlenden Räume im Schulgebäude zu kompensieren. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Schulhof deutlich verkleinert wurde und damit Aufenthaltsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler in den Pausen verknappt wurden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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