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Vorlage - VO/11461/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Baugenehmigungen in Lüneburg" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 06.09.2024, eingegangen am 06.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
28.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die beigefügte Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

1. Anzahl der erteilten Baugenehmigungen im Jahr 2024:

 

Wie viele Baugenehmigungen wurden bisher im Jahr 2024 in der Hansestadt Lüneburg erteilt? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Wohngebäuden, Gewerbebauten und sonstigen Bauvorhaben.

 

 

 

 

 

 

2. Bearbeitungsdauer von Bauanträgen:

 

Wie lange dauert die Bearbeitung von Bauanträgen im Durchschnitt?

 

Gibt es Maßnahmen oder Strategien, die Bearbeitungszeiten weiter zu verkürzen, um Bauvorhaben schneller zu ermöglichen?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa zwischen 5 und 8 Monaten, wobei sie je nach Aufwand auch früher oder bei hohem Bauvolumen mit mehreren Nachforderungen auch später erteilt werden können.

 

Vor kurzem konnte eine, seit Monaten, unbesetzte Stelle mit einem neuen Mitarbeiter besetzt werden. Eine zweite unbesetzte Stelle wurde mit einer Sachbearbeiterin besetzt, die demnächst ihre Arbeit aufnimmt.

 

Somit ist davon auszugehen, dass sich nach einer erfolgten Einarbeitungsphase und
funktionierendem SEVA Programm die Bearbeitungszeiten verkürzen werden.

 

 

3. Abgelehnte Bauanträge:

 

Wie viele Bauanträge wurden im laufenden Jahr abgelehnt, und welche Hauptgründe führten zu diesen Ablehnungen?

 

Es gab 4 Ablehnungen in 2024 aus folgenden Gründen:

 

  • Brandschutzgründe, Brandabschnitt zu groß (Industriegebiet)
  • B- Plan Festsetzung nicht eingehalten (GRZ durch Carport überschritten)
  • 2 x Nutzungsänderung zu Wettbüro, unzulässig wegen erlassener Veränderungssperre

 

4. Auslastung des Bauamts:

 

Wie hoch ist die aktuelle Auslastung des Bauamts in Bezug auf die Bearbeitung von Bauanträgen? Gibt es personelle oder strukturelle Engpässe, die zu Verzögerungen führen
nnten?

 

Die Auslastung der Mitarbeiter:innen in der Bauaufsicht ist derzeit am Limit.

 

Einige Mitarbeiter:innen aus der Sachbearbeitung und der Verwaltung haben Überlastungsanzeigen vorgelegt. Hinzu kommen Krankheitsausfälle der Bereichsleitung und der Fachbereichsleitung. Zudem verlässt eine weitere Person, die sich um die Bearbeitung der Bauanträge gekümmert hat, die Bauaufsicht.

 

Weiterhin kommt die Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung mit ihren FAQs
(Hinweise zu häufig gestellten Fragen) hinzu, deren Anwendung durch die Mehrdeutigkeit erschwert wird.

 

Durch die Digitalisierung, die Anfang des Jahres 2024 begonnen hat, wurden zwei Mitarbeiterinnen fast komplett in den Digitalisierungsprozess eingebunden. Hierdurch wird die Abarbeitung von Bauanträgen ebenfalls weiter verzögert.

 

 

 

 

5. Digitalisierung der Bauantragsverfahren:

 

Welche Fortschritte wurden bei der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens gemacht? Welche Schritte werden unternommen, um den Prozess zu optimieren und schneller zu gestalten?

 

 

Mit dem Beginn der digitalen Arbeit in der Bauaufsicht musste eine neue Fachsoftware (SEVA der Fa. CABS) eingeführt werden, da die alte Fachsoftware (Kolibri) eine vollständige Bearbeitung der Anträge nicht sicherstellte. Auch ein zeitgleiches Arbeiten mehrerer Sachbearbeiter:innen in derselben Akte war im alten Fachverfahren nicht möglich. Diese Funktion ist mit der neuen Fachsoftware gegeben.

 

Mit der Einführung der neuen Fachsoftware wurden gleichzeitig mit Unterstützung einer Beratungsfirma (Fa. ModusCo) Konzepte (Bearbeitungsbögen) geschrieben. In der Bauaufsicht wurde ein Team für die Digitalisierung gebildet. Dieses Team besteht aus einer Sachbearbeiterin und einer Verwaltungskraft, die gleichzeitig die
Fachadministration in SEVA übernommen hat. Diese Verantwortung ist neu und wurde in der alten Fachsoftware so nicht betrieben. Es finden auch hier regelmäßige Fachanwendertreffen statt. Hierbei treffen sich Kommunen (z. B. LK neburg, Stadt + LK Uelzen, Heidekreis u.a.) und die Fa. CABS zum Austausch von Erneuerungen und Weiterentwicklungen der Fachsoftware.

 

Diese Zusammenarbeit ist für die digitale Arbeitsweise sehr positiv zu bewerten, da der Erfahrungsaustausch Vorteile und Nutzen für die eigene Arbeit bringt.

 

Was ist ein Sollkonzept (Bearbeitungsbogen)?

 

Mit Erstellung des Sollkonzeptes werden erstmal die Arbeitsschritte der derzeitigen Arbeitsweise in Papierform erfasst. Hierbei wird festgelegt, an welchen Schnittstellen Arbeitszeit effektiver gestaltet werden kann.

 

Durch die digitale Arbeitsweise werden alle Fachstellen parallel beteiligt und nicht mehr hintereinander, wie es vorher mit der Papierakte war. Auch stehen den Fachstellen sofort neu eingereichte Unterlagen zur Verfügung.

 

Durch die Erstellung der Bearbeitungsbögen in der Fachsoftware soll ein einheitliches Arbeitsbild in der Bauaufsicht entstehen. Auch bei Abwesenheit der Sachbearbeiter:in ist die weitere Bearbeitung durch die Vertretung sichergestellt, sodass der aktuelle Sachstand klar erkennbar ist. Derzeit sind wir noch im Umstellungsprozess aller Verwaltungsleistungen in der Bauaufsicht. Nach derzeitigen Stand müssen 27 Verwaltungsleistungen auf digitale

Arbeitsweise umgestellt werden.

 

In die neue Fachsoftware sind derzeit 5 Verwaltungsleistungen überführt. Diese werden schon jetzt vollständig digital bearbeitet:

 

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Abweichung, Ausnahme, Befreiung
  • Bauvoranfrage
  • Verlängerung der Baugenehmigung
  • Abbruchanzeige

 

Die nächsten Verwaltungsleistungen sind konzeptioniert und werden zeitnah in SEVA überführt.

 

  • Bauanzeigen nach § 62 NBauO
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Stellungnahme im Verfahren Dritter
  • Akteneinsicht

 

Weiterhin wird derzeit an folgenden Verwaltungsleistungen gearbeitet:

 

  • Denkmalpflege
  • Widerspruchsverfahren
  • Verfolgen von baurechtswidrigen Zuständen
  • Zweckentfremdung

 

Hierfür sind bereits die Erstfassungen der Sollkonzepte erstellt. Das Arbeiten in zwei Fachsoftwaren ist für die Arbeit derzeit nicht optimal. Hierbei werden Prozesse verzögert, doch mit der weiteren Überführung der Verwaltungsleistungen in SEVA wird dieses derzeitige Problem demnächst auslaufen.

 

6. Nachhaltigkeitsaspekte bei Bauvorhaben:

 

Inwieweit werden bei der Genehmigung von Bauvorhaben Nachhaltigkeitskriterien, wie etwa Energieeffizienz oder die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, berücksichtigt?

 

Grundsätzlich gilt bei Bauvorhaben das gesetzlich vorgeschriebene GEG, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden enthält. Weitere Möglichkeiten der Reglementierung stehen uns nicht zur Verfügung.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Nicht relevant

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

Nicht relevant

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Nicht relevant

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Nicht relevant

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

Nicht relevant

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Nicht relevant

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Nicht relevant

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Nicht relevant

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

Nicht relevant

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anfrage „Baugenehmigungen in Lüneburg“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Baugenehmigungen in Lüneburg (200 KB)