Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die beigefügte Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Anzahl der erteilten Baugenehmigungen im Jahr 2024:
Wie viele Baugenehmigungen wurden bisher im Jahr 2024 in der Hansestadt Lüneburg erteilt? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Wohngebäuden, Gewerbebauten und sonstigen Bauvorhaben.
2. Bearbeitungsdauer von Bauanträgen:
Wie lange dauert die Bearbeitung von Bauanträgen im Durchschnitt?
Gibt es Maßnahmen oder Strategien, die Bearbeitungszeiten weiter zu verkürzen, um Bauvorhaben schneller zu ermöglichen?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa zwischen 5 und 8 Monaten, wobei sie je nach Aufwand auch früher oder bei hohem Bauvolumen mit mehreren Nachforderungen auch später erteilt werden können.
Vor kurzem konnte eine, seit Monaten, unbesetzte Stelle mit einem neuen Mitarbeiter besetzt werden. Eine zweite unbesetzte Stelle wurde mit einer Sachbearbeiterin besetzt, die demnächst ihre Arbeit aufnimmt.
Somit ist davon auszugehen, dass sich nach einer erfolgten Einarbeitungsphase und
3. Abgelehnte Bauanträge:
Wie viele Bauanträge wurden im laufenden Jahr abgelehnt, und welche Hauptgründe führten zu diesen Ablehnungen?
Es gab 4 Ablehnungen in 2024 aus folgenden Gründen:
4. Auslastung des Bauamts:
Wie hoch ist die aktuelle Auslastung des Bauamts in Bezug auf die Bearbeitung von Bauanträgen? Gibt es personelle oder strukturelle Engpässe, die zu Verzögerungen führen
Die Auslastung der Mitarbeiter:innen in der Bauaufsicht ist derzeit am Limit.
Einige Mitarbeiter:innen aus der Sachbearbeitung und der Verwaltung haben Überlastungsanzeigen vorgelegt. Hinzu kommen Krankheitsausfälle der Bereichsleitung und der Fachbereichsleitung. Zudem verlässt eine weitere Person, die sich um die Bearbeitung der Bauanträge gekümmert hat, die Bauaufsicht.
Weiterhin kommt die Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung mit ihren FAQ’s
Durch die Digitalisierung, die Anfang des Jahres 2024 begonnen hat, wurden zwei Mitarbeiterinnen fast komplett in den Digitalisierungsprozess eingebunden. Hierdurch wird die Abarbeitung von Bauanträgen ebenfalls weiter verzögert.
5. Digitalisierung der Bauantragsverfahren:
Welche Fortschritte wurden bei der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens gemacht? Welche Schritte werden unternommen, um den Prozess zu optimieren und schneller zu gestalten?
Mit dem Beginn der digitalen Arbeit in der Bauaufsicht musste eine neue Fachsoftware (SEVA der Fa. CABS) eingeführt werden, da die alte Fachsoftware (Kolibri) eine vollständige Bearbeitung der Anträge nicht sicherstellte. Auch ein zeitgleiches Arbeiten mehrerer Sachbearbeiter:innen in derselben Akte war im alten Fachverfahren nicht möglich. Diese Funktion ist mit der neuen Fachsoftware gegeben.
Mit der Einführung der neuen Fachsoftware wurden gleichzeitig mit Unterstützung einer Beratungsfirma (Fa. ModusCo) Konzepte (Bearbeitungsbögen) geschrieben. In der Bauaufsicht wurde ein Team für die Digitalisierung gebildet. Dieses Team besteht aus einer Sachbearbeiterin und einer Verwaltungskraft, die gleichzeitig die
Diese Zusammenarbeit ist für die digitale Arbeitsweise sehr positiv zu bewerten, da der Erfahrungsaustausch Vorteile und Nutzen für die eigene Arbeit bringt.
Was ist ein Sollkonzept (Bearbeitungsbogen)?
Mit Erstellung des Sollkonzeptes werden erstmal die Arbeitsschritte der derzeitigen Arbeitsweise in Papierform erfasst. Hierbei wird festgelegt, an welchen Schnittstellen Arbeitszeit effektiver gestaltet werden kann.
Durch die digitale Arbeitsweise werden alle Fachstellen parallel beteiligt und nicht mehr hintereinander, wie es vorher mit der Papierakte war. Auch stehen den Fachstellen sofort neu eingereichte Unterlagen zur Verfügung.
Durch die Erstellung der Bearbeitungsbögen in der Fachsoftware soll ein einheitliches Arbeitsbild in der Bauaufsicht entstehen. Auch bei Abwesenheit der Sachbearbeiter:in ist die weitere Bearbeitung durch die Vertretung sichergestellt, sodass der aktuelle Sachstand klar erkennbar ist. Derzeit sind wir noch im Umstellungsprozess aller Verwaltungsleistungen in der Bauaufsicht. Nach derzeitigen Stand müssen 27 Verwaltungsleistungen auf digitale Arbeitsweise umgestellt werden.
In die neue Fachsoftware sind derzeit 5 Verwaltungsleistungen überführt. Diese werden schon jetzt vollständig digital bearbeitet:
Die nächsten Verwaltungsleistungen sind konzeptioniert und werden zeitnah in SEVA überführt.
Weiterhin wird derzeit an folgenden Verwaltungsleistungen gearbeitet:
Hierfür sind bereits die Erstfassungen der Sollkonzepte erstellt. Das Arbeiten in zwei Fachsoftwaren ist für die Arbeit derzeit nicht optimal. Hierbei werden Prozesse verzögert, doch mit der weiteren Überführung der Verwaltungsleistungen in SEVA wird dieses derzeitige Problem demnächst auslaufen.
6. Nachhaltigkeitsaspekte bei Bauvorhaben:
Inwieweit werden bei der Genehmigung von Bauvorhaben Nachhaltigkeitskriterien, wie etwa Energieeffizienz oder die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, berücksichtigt?
Grundsätzlich gilt bei Bauvorhaben das gesetzlich vorgeschriebene GEG, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden enthält. Weitere Möglichkeiten der Reglementierung stehen uns nicht zur Verfügung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage „Baugenehmigungen in Lüneburg“
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