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Vorlage - VO/11445/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Einrichtung von sicheren Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet" (Anfrage des VCD vom 26.08.2024, eingegangen am 27.08.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Michael Thöring
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin  Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
10.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage des VCD zum Thema „Einrichtung von sicheren Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet“ vom 26.08.2024, eingegangen 27.08.2024

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Einrichtung von sicheren Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet:

 

Die Frage nach der Einrichtung sicherer, im Stadtgebiet verteilter Fahrradabstellanlagen wird seitens der Verwaltung intensiv geprüft. Die Errichtung solcher Anlagen in der historischen Innenstadt gestaltet sich allerdings als sehr herausfordernd. Hauptgründe hierfür sind der Denkmalschutz, die Stadtbildpflege sowie begrenzte Freiflächen, die die Auswahl geeigneter Standorte stark einschränken. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass es schwierig ist, Standorte zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Radfahrenden gerecht werden als auch den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen. Ein Beispiel hierfür sind die elektronischen Gepäckschließcher, die nach langer Suche im Innenhof der ehemaligen Musikschule untergebracht wurden. Diese mussten jedoch nach dem Verkauf der Musikschule außer Betrieb genommen werden, da kein alternativer Standort gefunden werden konnte.

 

Aktuell sieht die Stadtverwaltung im Rahmen der Planungen zum Fahrradring eine Möglichkeit, sichere Abstellanlagen vor dem City Parkhau/Q-Park in der Neuen Sülze zu integrieren. Bei diesem Projekt wird die Option städtebaulich ansprechender Sammelgaragenlösungen untersucht, die im Einklang mit den Vorgaben der Denkmalpflege und den Sichtbeziehungen, z.B. zur St. Michaeliskirche, stehen müssen. Die Realisierung dieser Maßnahme ist jedoch auch von den finanziellen Rahmenbedingungen abhängig, die im Rahmen des Förderantrags für den Fahrradring mit einem Budget von 480.000 € brutto gesetzt sind. Ein Ergebnis des Förderantrags steht aus.

 

2. Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Fahrradboxen in der Wallstraße:

 

Informationen zu den Fahrradabstellboxen sind bereits auf der städtischen städtischen Website (https://www.hansestadt-lueneburg.de/bauen-und-mobilitaet/mobilitaet/radverkehr.html), auf der Seite Lünepedia (https://www.luenepedia.de/wiki/Fahrradabstellm%C3%B6glichkeiten) und ebenfalls auf Google zu finden. Um die Sichtbarkeit und Nutzung weiter zu fördern, plant der Bereich Mobilität, diese Informationen zusätzlich an die Tourist Information weiterzugeben. Darüber hinaus sollen weitere Akteure der Lüneburger Stadtgesellschaft gebeten werden, die Informationen in ihren sozialen Medien zu verbreiten.

 

Weiterhin ist geplant, im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche erneut auf die Fahrradabstellmöglichkeiten aufmerksam zu machen, um die Bevölkerung stärker auf diese Angebote hinzuweisen. Ziel ist es, die Nutzung sicherer Abstellanlagen in der Stadt zu fördern und damit einen Beitrag zur Reduzierung von Fahrraddiebstählen zu leisten.

 

Die Verwaltung nimmt die Anregungen auf und wird weiterhin an Lösungen arbeiten, die den Bedürfnissen der Radfahrenden gerecht werden, ohne dabei die städtebaulichen und denkmalpflegerischen Belange aer Acht zu lassen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Anfrage des VCD vom 26.08.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_08_26 Anfrage_VCD_Fahrradabstellanlagen zm MobA (798 KB)