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Sachverhalt: In der Hansestadt Lüneburg schreitet der eigenwirtschaftliche Ausbau des Glasfasernetzes durch die Telekommunikationsunternehmen (TKU) weiter fort. Nicht für alle Grundstücke lohnt sich ein Ausbau für die TKU. Der Bund stellt daher Fördermittel im Rahmen der Gigabit-Richtlinie bereit (vgl. VO/11195/24). Grundsätzlich können aber nur Anschlüsse gefördert werden, die bisher über keine leistungsfähige Breitbandversorgung verfügen. Das bedeutet, dass alle Gebiete in denen heute bereits ein HFC-Netz (Kabel-TV) liegt, keinen Glasfaseranschuss über eine Fördermöglichkeit bekommen können. Den TKU steht es aber frei auch solche Gebiete eigenwirtschaftlich mit einem Glasfasernetz auszubauen. Eine kleine Anzahl an Adressen hat aber kein HFC-Netz und lässt sich von den TKU nicht eigenwirtschaftlich erschließen. Dies sind in der Regel Einzellagen im Außenbereich.
Der Bund hat im Juni diesen Jahres erstmalig das „Lückenschluss-Programm“ aufgelegt, mit dem solche Adresspunkte, als letzte verbleibende Adressen in einem Gemeindegebiet durch eine Förderung mit einem Glasfaseranschluss erschlossen werden könnten. Die Hansestadt Lüneburg hat sich für eine Teilnahme an diesem Programm beworben. Für dieses Programm wurde ein verkürztes Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass im Stadtgebiet ca. 30 förderfähige Adressen unversorgt bleiben werden. Die Zahl muss aus Sicht des Beraters und der Verwaltung jedoch noch weiter reduziert werden, um nur förderwürdige Adressen in eine Ausschreibung zu bringen. Zu den genaueren Ergebnissen wird im Wirtschaftsausschuss durch die Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung und das Beratungsunternehmen vorgetragen.
Im Lückenschlussprogramm ist das Förderbudget für den Ausbau auf maximal 500.000 € begrenzt. Der Bund bezuschusst diese Fördersumme mit 50 % also 250.000 €. Eine Kofinanzierung aus Landesmitteln ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich. Daher hat die Hansestadt Eigenmittel in Höhe von 250.000 € aufzubringen, um mit dem Lückenschlussprogramm einen geförderten Ausbau zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, denn die Gemeinden sind nicht für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen verantwortlich. Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Hansestadt und dem im Vergleich eher begrenzten Nutzen dieser Maßnahme empfiehlt die Verwaltung von diesem Programm aktuell Abstand zu nehmen.
Ergänzung des Sachverhalts vom 12.09.2024
Nach der Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung am 28.08.2024 wurde das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung in Bezug auf eine Kofinanzierung durch das Land angefragt. Das Ministerium hat daraufhin eine Einzelfallprüfung für die Hansestadt Lüneburg vorgenommen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Kofinanzierung gemäß der Richtlinie Graue Flecken NI als Einzelfallentscheidung möglich ist. Entsprechend der Richtlinie fördert das Land 25 % der Kosten. Demnach würde die Hansestadt neben der Bundeszuwendung in Höhe von 250.000 € auch eine Landeszuwendung in Höhe von 125.000 € erhalten können. Somit verbliebe ein Eigenanteil im Lückenschlussprogramm bei der Hansestadt in Höhe von 125.000 €.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass der Bund einen zweiten Förderaufruf im Lückenschlussprogramm gestartet hat, in dem die Projektsumme auf 1 Mio. € angehoben wurde. Eine Teilnahme an diesem Programm durch die Hansestadt Lüneburg würde ebenfalls durch eine Kofinanzierung des Landes unterstützt werden. In einem solchen Fall hätte die Hansestadt Eigenmittel in Höhe von 250.000 € für diese freiwillige Leistung aufzubringen. Eine Teilnahme in diesem zweiten Förderaufruf würde es ermöglichen, voraussichtlich alle verbleibenden Adressen gemäß Markterkundungsverfahren mit einer Förderung zu berücksichtigen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 152 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 500.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein x Teilhaushalt / Kostenstelle: 72120 Produkt / Kostenträger: 54100107 Haushaltsjahr: 2025/2026
e) mögliche Einnahmen: 250.000 € (Bundeszuwendung) + 125.000 € (Landeszuwendung)
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg verzichtet derzeit auf die Teilnahme am Lückenschlussprogramm des Bundes zu einer Förderung des Glasfaserausbaus für nicht eigenwirtschaftlich erschlossene Gebiete. Dadurch werden voraussichtlich nicht alle Adressen in Lüneburg an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Aktualisierung des Beschlussvorschlags vom 12.09.2024
Die Hansestadt soll die Fördermöglichkeiten im Lückenschlussprogramm zum Glasfaserausbau vom Bund und Land nutzen. In der Haushaltsplanung für 2025 sind die Mittel als freiwillige Leistung in Höhe von 500.000 € einzuplanen. (Eigenmittel der Hansestadt 125.000 € + Zuwendung vom Bund 250.000 € + Zuwendung vom Land 125.000 €). Die Maßnahme soll ohne eine Förderung nicht durchgeführt werden.
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