Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Seniorenbeirat hat im Rahmen der konstituierenden Sitzung einige Wünsche an die Verwaltung zur Unterstützung der künftigen Arbeit des Beirates geäußert.
Mit E-Mail vom 01.07.2024 hat die Vorsitzende des Seniorenbeirats insbesondere beantragt,
1. den Seniorenbeirat als beratendes Mitglied in folgende Ausschüsse aufzunehmen: a) Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, b) Ausschuss für Kultur und Partnerschaften, c) Begleitausschuss Sozialer Zusammenhalt und d) Energiebeirat
2. die Kosten für das Deutschlandticket anteilig zu erstatten
3. das Budget für Reise- und Fortbildungskosten auf 1.600,00 € zu erhöhen
4. die Unterstützung für das Seniorenkino auf 4.000,00 € anzuheben.
Der Antrag auf Aufnahme in die genannten Ausschüsse wird damit begründet, dass Belange von Senior:innen in alle Ausschüsse eingebracht werden sollen, die Senior:innen betreffen. Hierzu reiche ein ggf. zu Beginn einer Sitzung eingeräumtes Rederecht gem. § 72 Absatz 3 Satz 5 in Verbindung mit § 62 Absätze 2 und 3 NKomVG, sowie § 11 der Geschäftsordnung des Rates (zwei-Drittel-Beschluss des Gremiums) nicht aus. Dieses gilt ausschließlich im öffentlichen Teil der Sitzung. Nur als beratendes Mitglied des Ausschusses wäre der Seniorenbeirat berechtigt, Anträge und Anfragen zu stellen und könne sich umfassend auf die Sitzungen vorbereiten.
Zu 1.a/b) Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften wurde gem. § 71 Absatz 1 NKomVG vom Rat gebildet.
Gem. § 71 Absatz 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen Mitglieder ohne Stimmrecht in Fachausschüssen werden. Dabei sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein. Dieser (Soll-)vorschrift wird mit der Aufnahme eines Mitglieds des Seniorenbeirats in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Rechnung getragen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines vom Seniorenbeirat zu entsendenden beratenden Mitglieds obliegt dem Rat.
Zu 1.c) Der Begleitausschuss Sozialer Zusammenhalt wurde aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 14.03.2000 eingerichtet. Er setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen/Gruppen, sowie den Vertreter:innen der Bürger:innen der Sanierungsgebiete. Für eine Aufnahme des Seniorenbeirats in den Begleitausschuss Sozialer Zusammenhalt wäre zunächst die Änderung und künftige Neubesetzung des Begleitausschusses zu regeln. Hierbei wären auch andere Interessengruppen zu berücksichtigen.
Da aus Sicht der Verwaltung die Interessen der Bürger:innen der Sanierungsgebiete bereits durch deren Bürger:innenvertretungen berücksichtigt sind, wird empfohlen, die Zusammensetzung des Begleitausschusses Sozialer Zusammenhalt nicht zu ändern.
Zu 1.d) Die Besetzung des Energiebeirates der Avacon AG bestimmt sich nach der hierzu zwischen zwischen der Avacon AG und der Hansestadt Lüneburg geschlossenen Vereinbarung. Diese wurde Anfang 2024 mit dem Ziel angepasst, allen Mandatsträgern Zugang zu den energierelevanten Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen zu ermöglichen. Die Sitzuverteilung erfolgt nunmehr in entsprechender Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften nach dem im NKomVG geltenden Sitzverteilungsverfahren (9er Ausschuss) unter Einbeziehung von Grundmandaten und zusammenschlusslosen Abgeordneten. Zwar sind die Sitzungen des Energiebeirates gemäß der Vereinbarung nichtöffentlich, aber alle Abgeordneten sind berechtigt, an seinen Sitzungen als Zuhörerinnen oder Zuhörer teilzunehmen. Eine Beteiligung beratender Mitglieder ist nicht vorgesehen und bedürfte zunächst einer Anpassung der zuvor genannten Vereinbarung. Eine Erweiterung speziell auf den Seniorenbeirat erscheint jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Zu 2.) Eine pauschale anteilige Erstattung der Kosten des Deutschlandtickets ist nicht zulässig, da Fahrtkosten für die Teilnahme an Gremiensitzungen bereits mit dem gewährten Sitzungsgeld abgegolten sind. Diese können nicht mehrfach erstattet werden. Durch das Anheben des Reisekostenbudgets wäre eine Erstattung für Reisen außerhalb der Gremiensitzungen möglich.
Zu 3. + 4.) Die haushaltsrelevanten Wünsche des Seniorenbeirats wären im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 108,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Sitzungsgelder c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der Seniorenbeirat wird als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und in den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften aufgenommen.
Eine Änderung an der Zusammensetzung des Begleitausschusses für Sozialen Zusammenhalt und des Energiebeirates erfolgt nicht.
Die bessere finanzielle Ausstattung des Seniorenbeirats wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erörtert.
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