Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die rasanten Entwicklungen im Gesundheitswesen zwingen die
Krankenhäusern in immer stärker werdendem Maße, flexible und schnell greifende
Lösungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Über
Rationalisierungs- und Optimierungsmöglichkeiten vor Ort hinaus ist das
Städtische Klinikum Lüneburg schon frühzeitig den Weg gegangen, in
Kooperationen mit anderen Gesundheitseinrichtungen (Kliniken, Praxen, Apotheken
etc.) die eigene Attraktivität zu erhöhen, das Einzugsgebiet zu erweitern und
damit den Standort Lüneburg für eine optimale Patientenversorgung zu sichern.
Mit dem Beitritt zum Elbe-Heide-Krankenhaus-Verbund hat das Klinikum neue
Herausforderungen zur eigenständigen Existenzsicherung angenommen. Aus den vielfältigen, heute schon bestehenden Kooperationen
und Verflechtungen ist deutlich geworden, dass das Klinikum in seiner
klassischen Struktur als Regiebetrieb häufig durch die gegebenen
Verfahrensabläufe gehemmt ist, Verhandlungsergebnisse unmittelbar zu
akzeptieren und Entscheidungen zügig zu treffen. Insbesondere im
Elbe-Heide-Krankenhaus-Verbund wird es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
zwingend notwendig sein, entsprechende Entscheidungsstrukturen, wie sie in den
anderen Verbundhäusern heute schon gegeben sind, auch für das Städtische
Klinikum Lüneburg zu schaffen. Wesentliche Voraussetzung für eine rechtliche
Verselbständigung des Klinikums in einer
neuen Unternehmensform ist eine solide und ausreichende Finanzbasis.
Dazu gehören insbesondere eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital und mit
Barmitteln für die Betriebsführung. Um den sich zur Zeit abzeichnenden Rahmenbedingungen im
Krankenhausbereich angemessen begegnen zu können, ist bei künftigen Gesellschaftsformen
ein hohes Maß an Flexibilität notwendig. Aufgrund der derzeit geltenden
gesetzlichen Bestimmungen wird in Bezug auf diese Flexibilität die Rechtsform
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für die geeignetste
Gesellschaftsform zur Führung eines Krankenhausbetriebes in der Größenordnung
des Städtischen Klinikums Lüneburg gehalten. Die große Anzahl von in der
Rechtsform der GmbH geführten
Krankenhausbetriebe in Niedersachsen (zur Zeit 95 von 199) bestätigt diese
Aussage. Eine kurze Stellungnahme der WRG (Wirtschaftsberatungs- und
Revisionsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover) zu dieser
Thematik ist in der Anlage beigefügt. Die WRG wird in der Sitzung zu den
Unterschieden der verschiedenen Gesellschaftsformen vortragen. Ein „Umwandlungsfahrplan" für die Einbringung des
Städtischen Klinikums in eine neu zu gründende GmbH (Bargründung und
nachfolgende Ausgliederung zur Aufnahme in eine neu gegründete
Klinikum-Lüneburg-GmbH) erfolgt in nachstehenden Schritten: 1.Schritt: Klärung der Kapitalausstattung 2. Schritt: Entwurf
des Ausgliederungsplanes und des Gesellschaftsvertrages für die aufnehmende
GmbH, Bewertung des Vermögens 3. Schritt: Abstimmung
der Ausgliederung mit der Fördermittelbehörde und dem Registergericht
4. Schritt: Erörterung
der steuerlichen Konsequenzen mit dem Finanzamt
5. Schritt: Erstellung
und Prüfung des Jahresabschlusses 6. Schritt: Spätestens
jetzt Gründung der neuen Gesellschaft mit Stammkapital, Bestellung
Geschäftsführung und Anmeldung 7. Schritt: Zuleitung
des Entwurfs des Ausgliederungsplanes an den zuständigen Personalrat
8. Schritt: Gemeinnützigkeit
beim FA beantragen 9. Schritt: Frühestens einen Monat nach Zuleitung an den Personalrat: Beschluss über die Zustimmung zum Ausgliederungsplan und zum Gesellschaftsvertrag 10. Schritt: Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde
spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs § 109 NGO 11. Schritt: Notarielle Beurkundung und ggf. Benennung der
Aufsichtsratsmitglieder 12. Schritt: Anmeldung der Ausgliederung zum Handelsregister 13. Schritt: Prüfung durch das Gericht 14. Schritt: Eintragung ins Handelsregister => Umwandlung ist vollzogen 15. Schritt: Berichtigung der Grundbücher 16. Schritt: Antrag auf Neuaufnahme in den Krankenhausplan Parallel sind die bisherigen
Vertragsgestaltungen der Stadt Lüneburg für das Klinikum zu überprüfen und ggf.
neu zu gestalten bzw. anzupassen (Versorgung, Entsorgung, Lieferungen,
Nutzungen, Kooperationen, Mieten, Pachten, Erbbaurechte, Lizenzen,
Versicherungen, Genehmigungen, Mitgliedschaften, Dienstvereinbarungen etc.).
Die Dienstverhältnisse und Ansprüche der Beschäftigten sind über entsprechende
Vereinbarungen und Grundsatzentscheidungen zu sichern und zu gestalten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 52,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Matrix
der Rechtsformen für Krankenhäuser
Beschlussvorschlag: Der
Gründung einer Klinkum-Lüneburg-GmbH (Städtisches Klinikum Lüneburg und
AnnaVogeley-Seniorenzentrum) wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Gründung vorzubereiten
sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen detaillierte
Unterlagen und Vertragsentwürfe vorzulegen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |