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Vorlage - VO/1190/04  

 
 
Betreff: Gründung einer Klinikum-Lüneburg-GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fachbereich 9 - Klinikum - Herr Clavien
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
17.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die rasanten Entwicklungen im Gesundheitswesen zwingen die Krankenhäusern in immer stärker werdendem Maße, flexible und schnell greifende Lösungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Über Rationalisierungs- und Optimierungsmöglichkeiten vor Ort hinaus ist das Städtische Klinikum Lüneburg schon frühzeitig den Weg gegangen, in Kooperationen mit anderen Gesundheitseinrichtungen (Kliniken, Praxen, Apotheken etc.) die eigene Attraktivität zu erhöhen, das Einzugsgebiet zu erweitern und damit den Standort Lüneburg für eine optimale Patientenversorgung zu sichern. Mit dem Beitritt zum Elbe-Heide-Krankenhaus-Verbund hat das Klinikum neue Herausforderungen zur eigenständigen Existenzsicherung angenommen.

 

Aus den vielfältigen, heute schon bestehenden Kooperationen und Verflechtungen ist deutlich geworden, dass das Klinikum in seiner klassischen Struktur als Regiebetrieb häufig durch die gegebenen Verfahrensabläufe gehemmt ist, Verhandlungsergebnisse unmittelbar zu akzeptieren und Entscheidungen zügig zu treffen. Insbesondere im Elbe-Heide-Krankenhaus-Verbund wird es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwingend notwendig sein, entsprechende Entscheidungsstrukturen, wie sie in den anderen Verbundhäusern heute schon gegeben sind, auch für das Städtische Klinikum Lüneburg zu schaffen.

 

Wesentliche Voraussetzung für eine rechtliche Verselbständigung des Klinikums in einer  neuen Unternehmensform ist eine solide und ausreichende Finanzbasis. Dazu gehören insbesondere eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital und mit Barmitteln für die Betriebsführung.

 

Um den sich zur Zeit abzeichnenden Rahmenbedingungen im Krankenhausbereich angemessen begegnen zu können, ist bei künftigen Gesellschaftsformen ein hohes Maß an Flexibilität notwendig. Aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird in Bezug auf diese Flexibilität die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für die geeignetste Gesellschaftsform zur Führung eines Krankenhausbetriebes in der Größenordnung des Städtischen Klinikums Lüneburg gehalten. Die große Anzahl von in der Rechtsform der GmbH  geführten Krankenhausbetriebe in Niedersachsen (zur Zeit 95 von 199) bestätigt diese Aussage. Eine kurze Stellungnahme der WRG (Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover) zu dieser Thematik ist in der Anlage beigefügt. Die WRG wird in der Sitzung zu den Unterschieden der verschiedenen Gesellschaftsformen vortragen.

 

Ein „Umwandlungsfahrplan" für die Einbringung des Städtischen Klinikums in eine neu zu gründende GmbH (Bargründung und nachfolgende Ausgliederung zur Aufnahme in eine neu gegründete Klinikum-Lüneburg-GmbH) erfolgt in nachstehenden Schritten:

 

  1.Schritt:           Klärung der Kapitalausstattung

  2. Schritt: Entwurf des Ausgliederungsplanes und des Gesellschaftsvertrages für die aufnehmende GmbH, Bewertung des Vermögens

  3. Schritt: Abstimmung der Ausgliederung mit der Fördermittelbehörde und dem Registergericht

  4. Schritt:           Erörterung der steuerlichen Konsequenzen mit dem Finanzamt

  5. Schritt:           Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses

  6. Schritt: Spätestens jetzt Gründung der neuen Gesellschaft mit Stammkapital, Bestellung Geschäftsführung und Anmeldung

  7. Schritt: Zuleitung des Entwurfs des Ausgliederungsplanes an den zuständigen Personalrat

  8. Schritt:           Gemeinnützigkeit beim FA beantragen

  9. Schritt: Frühestens einen Monat nach Zuleitung an den Personalrat: Beschluss über die Zustimmung zum Ausgliederungsplan und zum Gesellschaftsvertrag

10. Schritt: Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs § 109 NGO

11. Schritt: Notarielle Beurkundung und ggf. Benennung der Aufsichtsratsmitglieder

12. Schritt: Anmeldung der Ausgliederung zum Handelsregister

13. Schritt:           Prüfung durch das Gericht

14. Schritt:           Eintragung ins Handelsregister =>   Umwandlung ist vollzogen

15. Schritt:            Berichtigung der Grundbücher

16. Schritt:            Antrag auf Neuaufnahme in den Krankenhausplan

 

Parallel sind die bisherigen Vertragsgestaltungen der Stadt Lüneburg für das Klinikum zu überprüfen und ggf. neu zu gestalten bzw. anzupassen (Versorgung, Entsorgung, Lieferungen, Nutzungen, Kooperationen, Mieten, Pachten, Erbbaurechte, Lizenzen, Versicherungen, Genehmigungen, Mitgliedschaften, Dienstvereinbarungen etc.). Die Dienstverhältnisse und Ansprüche der Beschäftigten sind über entsprechende Vereinbarungen und Grundsatzentscheidungen zu sichern und zu gestalten. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      52,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:                        Matrix der Rechtsformen für Krankenhäuser

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageWAKrankenhaus1909 (541 KB) PDF-Dokument (590 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Gründung einer Klinkum-Lüneburg-GmbH (Städtisches Klinikum Lüneburg und AnnaVogeley-Seniorenzentrum) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Gründung vorzubereiten sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen detaillierte Unterlagen und Vertragsentwürfe vorzulegen.