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Vorlage - VO/11398/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Sicherheitspartnerschaft" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 30.07.2024, eingegangen am 30.07.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion hat die beigefügte Anfrage „Sicherheitspartnerschaft“ gestellt.

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

Es ist einhellige Überzeugung der Kommunen und hier insbesondere der Gefahrenabwehrbehörden und der Polizei, dass das Sicherheitsempfinden der Einwohnerinnen und Einwohner in den Städten in zunehmendem Maße beeinträchtigt ist. Sie erwarten, dass sich die Akteure stärker für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und für die allgemeine Gefahrenabwehr einsetzen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Clan- bzw. Bandenkriminalität.

 

Schon seit längerem bündeln Polizei und Behörden in Niedersachsen u. a. die Kräfte im Kampf gegen Clankriminalität. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat 2022 ein gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz zur Clankriminalität in Niedersachsen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund wurden in Niedersachsen bereits erste Sicherheitspartnerschaften der Polizeiinspektionen mit anderen Behörden und Kommunen geschlossen, um eine intensivere Zusammenarbeit, verbunden mit einem regelmäßigen Austausch und gemeinsamen Kontrollen zu fördern. Diese Form der Zusammenarbeit wollen auch die Hansestadt und die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen zukünftig nutzen, um einen Mehrwert für die Lüneburger Stadtgesellschaft zu erzielen.

 

Dazu haben Frau Oberbürgermeisterin Kalisch und Frau Polizeidirektorin Lerche am 24.03.2024 ausführlich in einer gemeinsamen Presseerklärung ausgeführt.

 

Auch bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lüneburg kann ein zunehmendes Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum festgestellt werden.

 

Zunehmende Hinweise und Beschwerden lassen auf ein stärkeres Unsicherheitsgefühl schließen. Die Ursachen dafür sind vielschichtig und können u.a. in spürbar wahrnehmbaren gesellschaftlichen Veränderungen, in der Medienberichterstattung und den aktuellen weltpolitischen Problemen begndet sein. Diese Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Hansestadt Lüneburg, in der wir zunehmend mit Fehlentwicklungen konfrontiert werden, die eindeutig Verbindungen zur sogenannten Clan- bzw. Bandenkriminalität aufweisen. Um diesen Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können, soll die bisher schon bewährte Zusammenarbeit der Hansestadt und der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchwow-Danneberg/Uelzen nochmals intensiviert werden.

 

Als gemeinsames Ziel wird u.a. angestrebt, eine Sensibilisierung der involvierten Mitarbeitenden der Sicherheitspartner zu erreichen, um eine frühzeitige gegenseitige Unterrichtung, ein abgestimmtes Vorgehen und eine intensive themenbezogene und situative Zusammenarbeit zu ermöglichen. Es ist erklärtes Ziel der Sicherheitspartner, durch einen ganzheitlich erhöhten Kontrolldruck unter Einbindung der Kooperationspartner, eine nachhaltige Beeinträchtigung aller kriminellen Aktivitäten zu erreichen und die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu steigern. Dies soll durch ein konsequentes, niedrigschwelliges Einschreiten auch bei geringen Regelverstößen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten erfolgen. Nur auf diesem Weg kann es zu der erforderlichen Wirkungsverstärkung der einzelnen Maßnahmen kommen und damit die Sicherheit für die Einwohnerinnen und Einwohner in objektiver und subjektiver Hinsicht erhöht und das Vertrauen in die Polizei- und Ordnungsbehörden gestärkt werden.

 

Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) inklusive der länderrechtlichen Regelungen sowie die spezialgesetzlichen Datenschutzbestimmungennach dem Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) sind Grundlage für den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Behörden.

 

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung polizeitaktischer Belange tauschen die Sicherheitspartner regelmäßig Informationen aus, die für die Zusammenarbeit von Bedeutung sein können. Die Sicherheitspartnerschaft führt aber nicht zum Austausch zusätzlicher personenbezogener Daten. Im Focus stehen die Bündelung von Ressourcen, die Entwicklung von Ideen und ein erhöhtes Verständnis für die unterschiedlichen Aufgaben und deren Schnittstellen.

 

Im Übrigen gelten die Rechte der Betroffenen nach der DSGVO.

 

 

Twesten

Leitung Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 80,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage „Sicherheitspartnerschaft“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sicherheitspartnerschaft (111 KB)