Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Aufsichtsrates der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK) am 19.06.2024 wurde die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2024 behandelt. Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Nach dem Public Corporate Governance Kodex ist nach 5 Jahren ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbH prüfte erstmalig 2021 die Gesellschaft. Somit ist ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht notwendig und BRB Revision und Beratung PartG mbH kann erneut beauftragt werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH werden angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbH mit der Wirtschaftsprüfung für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
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