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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 20.12.2023 die Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Westliches Wasserviertel" (Modernisierungsrichtlinie) beschlossen. Inzwischen ist die „Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte“ in Kraft getreten. Die hier zum Beschluss vorgelegte Fachförderrichtlinie beruht auf der ursprünglichen Richtlinie und wurde nach Maßgabe der Dienstanweisung überarbeitet. In der Fachförderrichtlinie Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ wird die Gewährung von Zuwendungen (Förderung durch Zuschüsse nach Städtebauförderungsrecht) für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet geregelt. Die geförderten Maßnahmen müssen den Zielen der städtebaulichen Aufwertung im Sinne des Rahmenplanes entsprechen. Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und -verbesserung. Es sind die denkmalpflegerischen Vorgaben zu berücksichtigen. Die Förderung wird im Rahmen von jeweils abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Verträgen (Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsvertrag) mit der Eigentümerin/dem Eigentümer durchgeführt. Durch die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen insbesondere Anreize für private Folgeinvestitionen geschaffen werden. Die Richtlinie ersetzt die am 20.12.2023 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossene Modernisierungsrichtlinie für das „Westliche Wasserviertel“. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/11001/23 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Die privaten Modernisierungsmaßnahmen werden mit einer Pauschalförderung oder auf Grundlage der Gesamtertragsberechnung unterstützt. Höhe und Anzahl der Förderungen ist abhängig von der Investitionsbereitschaft der privaten Eigentümer. Die Förderung wird zu 90% aus Städtebaufördermitteln des Programms „Lebendige Zentren“ bezahlt. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06940 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr: 2024-2029 INV: 01-511-005
e) mögliche Einnahmen: Städtebaufördermittel
Anlagen: Fachförderrichtlinie Westliches Wasserviertel
Beschlussvorschlag: Die Fachförderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg für das Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ wird beschlossen. |
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