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Vorlage - VO/11351/24  

 
 
Betreff: Vereinbarung zur Durchführung von Rathausführungen im historischen Rathaus
- Aufhebung der Entgeltsatzung "Altes Rathaus"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  DEZERNAT V
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   Fachbereich 4 - Kultur
   Bereich 41 - Kultur
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
23.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Rahmen der Neustrukturierung der Lüneburg Marketing GmbH werden bestehende Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und der Hansestadt Lüneburg evaluiert. Ergebnis der Evaluation ist, dass es eine Anpassung der aktuell gültigen Vereinbarung zur Durchführung von Rathausführungen bedarf.

 

Die aktuell gültige Vereinbarung wurde 2009 geschlossen und beauftragt die Lüneburg Marketing GmbH zur Durchführung von Rathausführungen. Die Eintritts- und Führungsentgelte für das historische Rathaus sowie die Öffnungszeiten für Rathausführungen sind in der Entgeltordnung Altes Rathaus festgelegt. Ferner sieht die noch aktuell gültige Vereinbarung die Gestellung von städtischen Personal zur Durchführung von Rathausführungen vor. Die Personalgestellung ist aufgrund des Renteneintritts der Beschäftigten bereits beendet. Zusätzlich sieht die Vereinbarung ein Nutzungsentgelt an die Hansestadt in Höhe von 4.800 sowie eine hälftige Ertragsbeteiligung der Eintrittsgelder, welche die Summe von 70.000 € überschreitet.

 

Die gesamte Organisation und Durchführung von Rathausführungen obliegt bereits der Lüneburg Marketing GmbH. Einzig die Öffnungszeiten und die zu erhebenden Entgelte werden durch die Hansestadt vorgegeben. Um die Aufgabe möglichst effizient und kostendeckend zu erledigen, soll die Lüneburg Marketing GmbH zukünftig eigenständig operativ tätig werden. Öffnungszeiten des historischen Rathauses werden weiterhin durch die Hansestadt Lüneburg vorgegeben. Jedoch soll die Lüneburg Marketing GmbH in die Lage versetzt werden, Eintritts- und Führungspreise selbst zu gestalten.

 

Die neu zu schließende Vereinbarung ist eine Nutzungsvereinbarung des historischen Rathauses und berechtigt die Lüneburg Marketing GmbH das historische Rathaus während der Öffnungszeiten für Rathausführungen zu nutzen.

Es ist keine weitere Entgeltzahlung der Lüneburg Marketing GmbH an die Hansestadt vorgesehen. In Absprache mit der Lüneburg Marketing GmbH ist mit dem Verzicht der Entgeltzahlungen ein geringeres Eintritts- und Führungsentgelt zu verwirklichen bzw. die Eintrittsgelder stabil zu halten. Die Lüneburg Marketing GmbH möchte zukünftig folgendes Preismodell (inkl. Führungsentgelt) erheben:

 

Personengruppen

Entgelt 2025 (Aktualisierung 29.10.24)

Entgelt alt

Erwachsene

8,00 € je Person

5,00 € je Person

Ermäßigt

4,00 € je Person

4,00 € je Person

Schüler:innen

2,50 € je Person

-/-

Kinder (7-17 Jahre)

entfällt

3,00 € je Person

Kinder (bis einschl. 6 Jahre)

entfällt

entgeltfrei

Familienkarte

15,00 € je Familie

(unbegrenzte Anzahl von Enkel-/Kindern)

12,00 € je Familie

+ 2,00 €r jedes weitere Kind

Gruppentickets (bis max. 25 Personen, deutschsprachig)

59,00 € Honorar Gästeführer zzgl. 4,00 € je Person / zzgl. 2,50 € je Schüler:in

59,00 € Honorar Gästeführer zzgl. 4,00 € je Person

Gruppentickets (bis max. 25 Personen, fremdsprachig)

79,00 € Honorar Gästeführer zzgl. 4,00 € je Person / zzgl. 2,50 € je Schüler:in

79,00 € Honorar Gästeführer zzgl. 4,00 € je Person

 

Als ermäßigte Personen gelten Studierende, Auszubildende, FSJ-, FÖJ- und Bundesfreiwilligendienste, Inhaber:innen von Seniorenausweisen, Empfänger:innen von Sozialleistungen sowie Schwerbehinderte (Begleitpersonen entgeltfrei).

 

Schulklassen und Kindertagesstätten aus dem Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg erhalten für ein Pauschalentgelt (sog. Handlingsfee) in Höhe von 12,00 /brutto je Klasse/Gruppe entgeltfreien Eintritt sowie eine entgeltfreie Begleitung durch einen Gästeführer. Die Handlingsfee dient der Verbindlichkeit, die reservierte Rathausführung wahrzunehmen. Das Gästeführerhonorar wird durch die Lüneburg Marketing GmbH getragen. Das Pauschalentgelt verfolgt das Ziel etwaige entgeltfreie Rathausführungen verbindlicher zu gestalten.

Diese Regelung ist insbesondere dadurch möglich, dass die Hansestadt Lüneburg auf Entgeltzahlungen für die Nutzung des Rathauses zukünftig verzichtet.

 

Das aufgezeigte Preismodell nimmt die Anmerkungen des Kultur- und Partnerschaftsausschusses aus November 2023 auf.

 

Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kultur und der Lüneburger Marketing GmbH. Die Öffnungszeiten aus der Entgeltordnung Altes Rathaus sollen weiterhin Bestand haben und werden in der neuen Nutzungsvereinbarung niedergeschrieben.

 

Es bedarf keiner gesonderten Kündigung der bestehenden Vereinbarung. Die neue Nutzungsvereinbarung setzt die bestehende Vereinbarung zum 01.01.2025 außer Kraft. Die Entgeltordnung Altes Rathaus verliert durch die Nutzungsvereinbarung zum 31.12.2024 an Gültigkeit.

 

Der Entwurf der Nutzungsvereinbarung zwischen Hansestadt Lüneburg und der Lüneburg Marketing GmbH kann im Fachbereich Finanzen, Reitende-Diener-Straße 17, bei Herrn Prigge (Zimmer 126) eingesehen werden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-/-

Keine Anmerkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

-/-

Keine Anmerkungen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

-/-

Keine Anmerkungen

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

-/-

Keine Anmerkungen

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

-/-

Keine Anmerkungen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

-/-

Keine Anmerkungen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

-/-

Keine Anmerkungen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-/-

Keine Anmerkungen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

-/-

Keine Anmerkungen

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  81,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 BereichsStandard B 22

 Produkt / Kostenträger:  57300202 Sonstige Beteiligungen

 Haushaltsjahr: Reduzierung der HHAnsätze 2025 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: Mindererträgen i.H.v. 4.800 € p.a. Nutzungsentgelt

    sowie rd. 3.600 € p.a. Ertragsbeteiligung (10-Jahres Durschnitt)

 

 

 

Anlagen:

Keine Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lüneburg und die Lüneburg Marketing GmbH schließen eine neue Nutzungsvereinbarung über die entgeltfreie Nutzung des historischen Rathauses zum 01.01.2025 ab.

 

Die Entgeltordnung Altes Rathaus verliert zum 31.12.2024 an Gültigkeit.