Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Gruppe Die Partei/Die Linke hat die beigefügte Anfrage eingereicht.
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1) Wie viele Anträge auf Umwandlung von Wohnraum (z.B. in Ferienwohnungen oder Büro bzw. Gewerbeflächen) sind seit 2019 bei der Stadtverwaltung eingegangen. Bitte pro Jahr und Umwandlungsart auflisten.
2) Wie viele der seit 2019 eingegangenen Anträge sind pro Jahr abschlägig beschieden worden? Falls möglich bitte die jeweilige Begründung beifügen.
3) Wie viele der eingegangenen Anträge sind pro Jahr positiv beschieden worden?
Die Fragen 1-3 werden in der nachfolgenden Tabelle zusammen beantwortet:
Zu 1.: Umwandlungsart: 7x Wohnfläche zu Gewerbefläche wie z.B. Büroräume, Arztpraxis etc. 2x Wohnfläche zu Ferienwohnung
Zu 2.:
Negativattest: Bei den abschlägig beschiedenen Negativattesten handelt es sich größtenteils um Ferienwohnungen die planungsrechtlich unzulässig waren.
Zweckentfremdung: Abschlägig beschiedene Anträge auf eine Zweckentfremdung gab es nicht, da die Anträge zuvor zurückgezogen wurden.
4) Welche Gegenleistung wurde von den Antragsteller*innen bei positivem Bescheid jeweils erbracht?
5) Falls es monetäre Gegenleistungen gab, welchen Betrag hat die Stadt seit 2019 pro Jahr für die Umwandlung von Wohnraum eingenommen?
Die Fragen 4-5 werden in der nachfolgenden Tabelle zusammen beantwortet:
Ergänzung zu 4.: In zwei Fällen wurde zusätzlich zur Gebühr als Gegenleistung für die Genehmigungen Ersatzwohnraum geschaffen. In den Fällen der beiden weiteren Genehmigungen wurden lediglich Gebühren als Gegenleistung gezahlt, da diese aufgrund vorrangiger öffentlicher Interessen erteilt wurden (§5 ZwEntS). Es handelte sich um die Erweiterung einer Arztpraxis und ein Verwaltungsbüro für eine Wohngemeinschaft.
6) Das Objekt Am Springintgut 2, in dem zuvor Wohnungen zu Wohnzwecken vom Verein Lebensraum Diakonie angemietet wurden, wird nun, nach einem Hausbrand, als Büroraum zur Vermietung angeboten. Die Vermietung/Anmietung der Fläche als Bürofläche würde der Zweckentfremdungssatzung widersprechen. Wie stellt sich hier der Ablauf der Umwandlung von Wohnraum zu Büroraum dar? Welche Entscheidungen wurden gefällt und welche etwaigen Gegenleistungen vereinbart?
Antwort): Das Bauantragsverfahren für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten in dem Gebäude mit der Adresse „Springintgut 2“ ist noch nicht abgeschlossen, da die angepassten Bauvorlagen noch nicht vorgelegt wurden. Sobald diese und ggf. der entsprechende Antrag auf Zweckentfremdung vorgelegt werden, wird sorgfältig geprüft, ob die geplante Nutzung mit der Zweckentfremdungssatzung vereinbar ist. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage Zweckentfremdung von Wohnraum
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