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Vorlage - VO/1183/04  

 
 
Betreff: 57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Brockwinkler Weg";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die anliegend zeichnerisch beschriebene und südlich des Brockwinkler Weges sowie unmittelbar westlich der vorhandenen Bebauung des Niedersächsischen Landeskrankenhauses gelegene Fläche zum Zwecke einer Bebauung mit Einfamilienhäusern zu veräußern.

 

Planungsrechtlich ist dieses Gebiet dem Außenbereich i. S. von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt dort im wesentlichen eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Krankenhaus" und eine Teilfläche der ursprünglich vorgesehenen westlichen Ortsrandstraße dar. Eine Nutzung in dem eingangs erwähnten Sinne erfordert somit eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130.

 

Im Rahmen der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Brockwinkler Weg" sollen daher insbesondere Wohnbau- und Grünflächen dargestellt werden.

 

Als erster Verfahrensschritt ist zunächst der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB) für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1183-04 (102 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1183-04 (64 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan in einem 57. Änderungsverfahren für den Teilbereich "Brockwinkler Weg" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von Wohnbau- und Grünflächen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.