Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das
Land Niedersachsen beabsichtigt, die anliegend zeichnerisch beschriebene und
südlich des Brockwinkler Weges sowie unmittelbar westlich der vorhandenen
Bebauung des Niedersächsischen Landeskrankenhauses gelegene Fläche zum Zwecke
einer Bebauung mit Einfamilienhäusern zu veräußern. Planungsrechtlich
ist dieses Gebiet dem Außenbereich i. S. von § 35 Baugesetzbuch (BauGB)
zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt dort im wesentlichen eine
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Krankenhaus" und eine
Teilfläche der ursprünglich vorgesehenen westlichen Ortsrandstraße dar. Eine
Nutzung in dem eingangs erwähnten Sinne erfordert somit eine entsprechende
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 130. Im
Rahmen der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Brockwinkler Weg" sollen daher insbesondere Wohnbau- und Grünflächen
dargestellt werden. Als
erster Verfahrensschritt ist zunächst der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss
(§ 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB) für die 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan in einem 57. Änderungsverfahren für den Teilbereich
"Brockwinkler Weg" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung von Wohnbau- und Grünflächen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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