Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat die beigefügte Anfrage gestellt.
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1.Wann begannen die ersten Planungen für die o.g. Sanierungen? Die Arbeiten der Avacon Natur in der Roten Straße stehen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme der IHK und deren Bauabläufen. Die konkrete Vorstellung der Baustellenausführung im Bereich Rote Straße erfolgte am 12.12.2023. Kenntnis von dem einsturzgefährdeten Kanal in der Wallstraße/Sülztorstraße erlangte die Verwaltung am 26.02.2024.
2. Ab welchem Punkt der Ausführungsplanungen waren Seniorenbeirat, Behindertenbeirat und dem Mobilitätsausschuss zu gewählte Verbände (z.B. Fuss e.V.) in die Planungen eingebunden? In öffentlichen Sitzungen des Mobilitätsausschusses am 17.04.2024 und 05.06.2024 sowie in der Ratssitzung am 30.05.2024 hat die Stadt über die Baumaßnahmen und das geplante Vorgehen berichtet; eine Presseinformation erfolgte für die übrige Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 2 Satz 2 der Wahlordnung zur Wahl der Seniorenvertretungen in der Hansestadt Lüneburg, die Seniorenvertretung nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt bleibt, bis eine neue Vertretung zusammengetreten ist.
Mit dieser Frage wird offensichtlich auf den bereits medial geäußerten Vorwurf einer unzureichenden vorherigen Beteiligung der Verbände abgezielt. Hierauf wurde seitens des Ersten Stadtrates Moßmann anlässlich der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 05.06.2024 selbstkritisch ausgeführt, dass die Verwaltung künftig die Beteiligung in Planungsprozessen durch eine direkte Ansprache im Vorfeld verbessern möchte. Bei unaufschiebbaren Baumaßnahmen und gleichzeitig hohem Zeitdruck bestehen allerdings nur geringe oder keien Handlungsalternativen, weswegen keine gesteigerten Erwartungen an diese Beteiligung gestellt werden können.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Hansestadt zur Gewährleistung einer verlässlichen Erreichbarkeit der Innenstadt - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen - entgegen der Position des Landkreises als ÖPNV-Aufgabenträger die Einrichtung eines Pendelverkehrs durch einen Transportdienstleister für notwendig erachtet hat. Die erforderliche Ausschreibung wurde mit Angebotsfrist am 14.05.2024 veröffentlicht.
Aufgrund der Bedeutung der Baustellenumleitungen wurde hierüber auch im Rahmen der Gremiensitzungen (s. Antwort auf Frage 5) informiert. Über die konkrete Umsetzung des Shuttle-Angebots konnte erst nach Ausschreibung und Vergabe informiert werden.
3. Wurden die Beiräte und Verbände gesondert aufgefordert Stellungnahmen abzugeben? Die Verbände und Beiräte wurden nicht gesondert aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Hierzu wird auch auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen.
4. Zu welchem Zeitpunkt/Stadium der Planung haben die genannten Beiräte und Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben? Stellungnahmen des neu gewählten Seniorenbeirates und von FUSS e.V. hat die Verwaltung in Form von Pressemitteilungen und -publikationen wahrgenommen. Eine Pressemitteilung des neu gewählten Seniorenbeirates ist der Verwaltung mit sehr kurzem Vorlauf (ca. 1h) vorab zur Kenntnis gegeben worden. Die auf diese Art kommunizierte Kritik erfolgte nach der Presseberichterstattung in der Landeszeitung vom 28.05.2024. Ein persönlicher Austausch erfolgte mit dem Behindertenbeirat telefonisch im Vorfeld der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 05.06.2024 mit dem Bereich Mobilität auf Basis der Presseberichterstattung.
5. Wann wurde diese für die Erreichbarkeit der Innenstadt bedeutende Baumaßnahme erstmals in öffentlicher bzw. auch nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt? Die Baumaßnahmen wurden – in jeweils unterschiedlicher Detailschärfe (teils nur mündlich, teils mit einem präsentationsgestützten mündlichen Bericht) – in öffentlichen Sitzungen des Rates (04.04.2024) und des Mobiltätsausschusses (17.04.2024 und 05.06.2024) sowie in nichtöffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses (02.04.2024 und 23.04.2024) vorgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Können die Bedenken und Vorschläge der Beiräte und Verbände noch in den laufenden Prozess aufgenommen und eingearbeitet werden und ergeben sich daraus bedeutende Mehrkosten? Grundsätzlich versucht die Verwaltung alle Interessen und Belange zu berücksichtigen. Das nach Ausschreibung mit der Durchführung des Shuttle beauftragte Unternehmen gewährleistet die Personenbeförderung zwischen den Haltepunkten am Bahnhof Lüneburg (ZOB) und Am Sande. Sollte eine Erhöhung der Fahrzeuganzahl oder eine Verlängerung des Zeitraums notwendig sein, wird die Hansestadt Lüneburg in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Unternehmen nachjustieren. Zu den Mehrkosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.
Es soll aber zunächst beobachtet werden, ob mit dem entwickelten Konzept für die Anbindung des Sande (Shuttle-Fahrzeuge) und die Einrichtung der Ersatzhaltestelle gegenüber des Clamart-Park (Busse der Linie 5014) die Bedarfe abgedeckt werden können. Bei Mehrbedarf kann der Shuttle durch den Einsatz weiterer Fahrzeuge erhöht werden.
Mit dem Träger des ÖPNV, dem Landkreis Lüneburg, und dem durchführenden Unternehmen, der KVG, steht die Hansestadt in kontinuierlichem Austausch. Sofern sich nach dem Austausch im Mobilitätsausschuss am 05.06.2024 Möglichkeiten von KVG oder Landkreis ergeben sollten, zusätzliche und kleinere Fahrzeuge und Fahrpersonal zu stellen, damit eine Ergänzung des Shuttle-Angebots erfolgen kann, würde die Verwaltung dies begrüßen.
7. Treten durch die Bedenken und Verbesserungsvorschläge Verzögerungen auf? Das Prüfen und Einbinden weiterer Impulse und Vorschläge sorgt zwar für eine zeitliche Verzögerung im Bearbeitungsprozess, ist jedoch grundsätzlich erwünscht, um ein bedarfsgerechtes Angebot des ÖPNV zu erhalten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage "Sanierungsarbeiten Am Sande und Rote Straße", Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.06.2024
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