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Vorlage - VO/11327/24  

 
 
Betreff: Neufassung der Verwaltungskostensatzung zu den Musikschulgebühren und Anpassung der Satzung der Musikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lothar Nierenz
Federführend:Bereich 43 - Musikschule Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Nierenz, Lothar   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
19.06.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Gebühren der Musikschule der Hansestadt Lüneburg werden in der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg geregelt (siehe aktuelle Verwaltungskostensatzung in der Anlage). Sie sollen zum 1. Oktober 2024 angepasst werden. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2020 hat es in Deutschland erhebliche Preissteigerungen in allen Lebensbereichen gegeben. Die vorliegende Neufassung führt zu einer voraussichtlichen Erhöhung der Gebühreneinnahmen in Höhe von bis zu 50.0000 € p.a.. Damit wird eine Steigerung der Einnahmen von rd. 6 % gegenüber dem Ergebnis von 2023 erreicht. Eine Tabelle mit den vorgeschlagenen Änderungen findet sich als Anlage zu dieser Vorlage (Synopse neue Musikschulgebühren).

 

Die Anpassung wird nach den folgenden Grundsätzen erstellt:

  1. Um weiterhin möglichst vielen Menschen den Zugang zu den Angeboten der Musikschule zu ermöglichen, müssen die Musikschulgebühren insgesamt sozialverträglich bleiben. Eine zusätzliche Belastung von Familien mit Anspruch auf staatliche Sozialleistungen wird deshalb ausgeschlossen; mit BuT-Gutschein können die Gebühren in bestimmten Fällen sogar bis auf Null reduziert werden.
  2. Der Einstieg in die Musikschule muss insbesondere für junge Familien erleichtert werden. Die Gebühren für den Elementarbereich werden deshalb fast ausnahmslos deutlich gesenkt.
  3. Sog. Familienermäßigungen, die allen Familien zugutekommen, sollen die Erhöhungen im Hauptfachunterricht spürbar abfedern. Weil (auch) die Familienermäßigungen nur auf die Unterrichtsgebühr gewährt werden, wird der Anteil der Unterrichtsgebühr an der Gesamtgebühr deutlich erhöht, während die Grundgebühr von 22,00 € auf 10,00 € reduziert wird.

 

Diese Änderungen sollen ab dem 01.10.2024 in der dann 13. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg gelten.

 

Die Satzung der Musikschule der Hansestadt Lüneburg muss ebenfalls angepasst werden. Dabei handelt es sich jedoch um lediglich redaktionelle Änderungen der Überschriften in §3 (Aufbau):

 

§3 Aufbau

 

Der Aufbau richtet sich nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Das musikpädagogische Angebot gliedert sich in folgende Abteilungen:

 

ELEMENTARBEREICH (bisher: A. Abteilung A (Grundstufe): Grundausbildung (Dauer 1-2 Jahre)

 

1. Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE) Dauer 2 Jahre, wöchentlich eine Unterrichtsstunde                                          10 12 Schülerinnen/Schüler

 

2. Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus) Dauer 1 Jahr, wöchentlich eine Unterrichtsstunde                            10 12 Schülerinnen/Schüler

 

B. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel (Dauer 2 Jahre) ENTFÄLLT!

 

3. Elementarinstrumentaler (bisher: Instrumentaler) Gruppenunterricht inklusive Musiklehre, Dauer 2 Jahre, wöchentlich 1,33 Unterrichtsstunden               5 8 Schülerinnen/Schüler

 

 

INSTRUMENTALER UND VOKALER HAUPTFACHUNTERRICHT (bisher: C. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe): Instrumentaler/vokaler Hauptfachunterricht)

 

1. Gruppenunterricht (3 4 Schülerinnen/Schüler)

 

2. Partner*innenunterricht (2 Schülerinnen/Schüler)

 

3. Einzelunterricht (1 Schülerin/1 Schüler)

 

a) Halbe Einzelstunde [22,5 Min.]

 

b) Ganze Einzelstunde [45 Min.]

 

ERGÄNZUNGSUNTERRICHT / ÖFFENTLICHKEITSARBEIT(bisher: D. Abteilung D (Mittel- und Oberstufe): Ergänzungsunterricht/Öffentlichkeitsarbeit)

 

1. Musizierkreise, Ensembles, Orchester, Chor, Tanz (Förderkurs) fachübergreifender Unterricht, Theorieunterricht

 

2. Studienvorbereitende Ausbildung (Die Teilnahme richtet sich nach den „Richtlinien des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen“)

 

3. Projektorientierter Unterricht (Inhaltlich abgeschlossene Angebote von jeweils begrenzter Laufzeit.)

 

TANZ (bisher: E. Abteilung E (Grundstufe-Oberstufe): Tanz

 

Klassenunterricht (8 18 Schülerinnen/Schüler)

I) Tanz Tanz 45 Min.
II) Tanz 60 Min.
III) Tanz 75 Min.
IV) Tanz 90 Min. 

 

Der Wegfall der Begriffe „Abteilung A-E“ in §3 der Satzung führt zu weiteren redaktionellen Änderungen den §§ 8 und 9. Diese Änderungen wurden in den Entwurf für die 9. Änderungssatzung (s. Anhang) bereits eingearbeitet.

 

§8 Lernmittel, Mietinstrumente

 

(1) Lernmittel müssen von den Schülerinnen und Schülern beschafft werden.

 

(2) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten stellt die Musikschule Schülerinnen und Schülern der Musikschule für das erste und zweite Unterrichtsjahr im elementarinstrumentalen Unterricht (bisher: der Abteilung B) sowie für das erste Unterrichtsjahr im Hauptfachunterricht (bisher: in der Abteilung C) ein Mietinstrument (außer Klavier, Harfe, Schlagzeug) zur Verfügung. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich; es besteht hierauf jedoch kein Anspruch. Näheres regelt die „Vereinbarung zur Nutzung von Mietinstrumenten. Die Höhe der Mietgebühr ist in der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der jeweils geltenden Fassung geregelt.

 

§9 Anmeldungen, Ummeldungen, Abmeldungen, Probezeit

 

(1) An-, Um- und Abmeldungen sind auf dem dafür vorgesehenen Formular (Abmeldungen auch formlos) vorzunehmen und an das Sekretariat der Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Mit der Anmeldung wird die Satzung anerkannt. Gehen mehr Aufnahmeanträge ein, als Schülerinnen und Schüler aus räumlichen oder personellen Gründen unterrichtet werden können, richtet sich die Aufnahme in der Regel nach § 5 Abs. 3 der Satzung.

 

(2) Ummeldungen (Änderung der Unterrichtsform, Wechsel der Lehrkraft, Erweiterung/Reduzierung der Fächerbelegung) sind i. d. R. nur zum 1. April (Schulhalbjahr) und zum 1. Oktober (Schuljahresbeginn) möglich und müssen spätestens einen Monat vorher schriftlich zugegangen sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

 

(3) Abmeldungen im Bereich der musikalischen Früherziehung (bisher: in der Abteilung A) sind nur zum Schuljahresende (30. September möglich, in den übrigen Unterrichtsbereichen (bisher: in den Abteilungen B/C/D/E) zum 31. März (Schulhalbjahr) und 30. September (Schuljahresende). Sie müssen spätestens einen Monat vorher schriftlich zugegangen sein und werden durch Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Außerhalb dieser Termine (mit gleicher Frist) können Schülerinnen und Schüler nur in begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen (z. B. Wechsel des Wohnortes [gilt nicht innerhalb des Landkreises Lüneburg] oder längere Krankheit) schriftlich abgemeldet werden. Ein geeigneter Nachweis ist vorzulegen (z.B. Ummeldebestätigung, Immatrikulationsbescheinigung).              Liegt dem Sekretariat der Musikschule keine fristgerechte schriftliche Abmeldung vor, ist die gültige Gebühr bis zum bestätigten Abmeldetermin weiter zu entrichten.

 

(4) In allen Unterrichtsbereichen gilt das erste Vierteljahr als Probezeit. Während der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis mit 14tägiger Frist zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit entsteht durch eine Ummeldung kein Anspruch auf eine erneute Probezeit. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

 

(5) Jede Änderung der persönlichen Daten (z. B. neue Anschrift, Telefonnummer, Wechsel der Bankverbindung) ist dem Sekretariat der Musikschule umgehend mitzuteilen.

 

Diese Änderungen sollen ab dem 01.10.2024 in der dann 9. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsentgelte (Musikschulsatzung) gelten.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Zugang zu musisch-kultureller Bildung für alle

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Verschiedene Sozialermäßigungen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.  262,00 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 43020 

 Produkt / Kostenträger: 263001 / 26300101

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

bis zu 50.000 € / Jahr

 

Anlagen:

Aktuelle Verwaltungskostensatzung (12. Änderungssatzung)

Synopse neue Musikschulgebühren ab 01.10.2024

Entwurf neue Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung (13. Änderungssatzung)

Aktuelle Musikschulsatzung (8. Änderungssatzung)

Entwurf Neue Musikschulsatzung (9. Änderungssatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Aktuelle Verwaltungskostensatzung (inkl. Anlage zu Musikschulgebühren) (787 KB)      
Anlage 2 2 Synopse neue Musikschulgebühren ab 01.10.2024 (108 KB)      
Anlage 6 3 Entwurf neue Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung ( zur Änderung der Musikschulgebühren) (114 KB)      
Anlage 1 4 Aktuelle Musikschulsatzung (in der Fassung der 8. Änderungssatzung aus 03/2022) (441 KB)      
Anlage 3 5 Entwurf neue Musikschulsatzung (9. Änderungssatzung) (396 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Neufassung der Musikschulgebühren in der Verwaltungskostensatzung (13. Änderungssatzung) und der Änderung in § 3, 8, 9 der Satzung der Musikschule der Hansestadt Lüneburg (9. Änderungssatzung) zum 01.10.2024 wird zugestimmt.