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Vorlage - VO/11316/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Open Source Software" (Anfrage der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 24.05.2024, eingegangen am 24.05.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gruppe Die Parte/Die Linke hat die beigefügte Anfrage gestellt.

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

a) Welche Software wurde in der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zu welchen Zwecken selbst entwickelt?

Die Hansestadt Lüneburg entwickelt keine Software im Sinne der am Markt bekannten Softwarenentwicklung, in welcher ganzheitliche Programme für den Endbenutzer oder Geschäftskunden erstellt werden.
Entwickelt werden eigenständige Module die im Rahmen von Fachverfahren genutzt werden. Konkret sind dies Online-Formulare / Module / Schnittstellen um Daten von Onlinediensten (wie NAVO und Rathaus Direkt) in Fachverfahren zu übernehmen.

 

b) Wie hoch sind die Kosten, die für die interne Software-Entwicklung entstanden sind?

Hier sind anteilig Kosten in Höhe von rund 25% einer Stelle der Entgeltgruppe E10 zu veranschlagen.

 

c) Welche Ersparnisse konnten dadurch erzielt werden, dass die Software intern entwickelt und nicht extern eingekauft wurde?

Dies kann nicht konkret aufgezeigt werden, da die unter a) genannten Tätigkeiten individuale Entwicklung für die IT-Infrastruktur der Hansestadt Lüneburg sind.
Wenn diese Individualentwicklungen an eine externe Softwareentwicklung abgegeben werden würden, dann müsste der hälftige Aufwand aus b) für die Betreuung und die allgemeine Koordination mit einer externen Softwareentwicklung aufgebracht werden. Die reine Nettozeit für die Softwareentwicklung müsste dann mit mindestens dem 3-fachen Stundensatz angerechnet werden.

 

d) Auf welchen Plattformen wird die von der Verwaltung entwickelte Software anderen Kommunen und Organisationen zur Verfügung gestellt und welcher Preis wird dafür berechnet bzw. ist dieses Angebot kostenfrei und/oder lizenzfrei und open source?

Vor einer Neuentwicklung prüfen wir, ob es bereits nutzbare Module / Formulare von anderen Kommunen gibt, die wir direkt oder mit Anpassungen nutzen können.

Wir stellen die unter a) entwickelten Module auf der Tauschplattform der Firma Nolis (für das Serviceportal Rathaus Direkt) kostenfrei zur Verfügung. Rathaus Direkt wird auch vom Landkreis Lüneburg und den umliegenden Gemeinden/Samtgemeinden genutzt und damit ist eine direkte lokale weitere Nutzung durch die umliegenden Kommunen möglich.

 

e) Macht die Verwaltung Gebrauch von der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie für Kommunen, Länder und Bund?

Nein, derzeit nicht.

Stand Deutsche Verwaltungscloud:

Seit dem Beschluss der Stärkung zur Digitalen Souveränität im März 2021 wurden noch keine nutzbaren Ergebnisse erzielt. Der Aufbau der Deutschen Verwaltungscloud steckt weiterhin in der Planungsphase. Bestehende Konzepte, wie zum Beispiel das föderal abgestimmte „Rahmenwerk zur Zielarchitektur“ wurde erstmalig veröffentlicht (IT-PLR-Beschluss 2021/09) und zwischenzeitlich mehrfach weiterentwickelt (IT-PLR-Beschluss 2022/47 und IT-PLR-Beschluss 2023/50). Die praktische Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie hat begonnen.

 

Die bisherigen Konzepte fließen in ein Umsetzungsprojekt ein, dessen Grobkonzept gemeinsam vom BMI und dem Land Hessen (IT-Planungsratsvorsitz 2023) erarbeitet und in der 41. Sitzung des IT-Planungsrates am 4. Juli 2023 beschlossen worden ist (IT-PLR-Beschluss 2023/19). Durch das Umsetzungsprojekt soll der Aufbau eines belastbaren Portfolios von Cloud-Services und der benötigten Multi-Cloud-Strukturen realisiert werden. Die Leitung des Umsetzungsprojektes erfolgt durch die Föderale IT Kooperation (FITKO).

 

Zeitgleich zum Umsetzungsprojekt wurden am 4. Juli 2023 auch die Dokumente „Governance der Koordinierungsstelle für die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) Rahmenkonzept und Implementierungsvorgehen“ und das „Konzept zum Architekturboard der DVC (Deutsche Verwaltungscloud)“ beschlossen (IT-PLR Beschluss 2023/18 bzw. 2023/17). Dies hat zur Folge, dass die FITKO mit der schrittweisen Einrichtung der Koordinierungsstelle im Rahmen des Umsetzungsprojektes bis Anfang 2025 beauftragt worden ist.

 

f) Nutzt die Lüneburger Verwaltung die gemeinsame Plattform der öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software „Open CoDE“ (h2ps://opencode.de)? Wenn ja, inwieweit wird diese Plattform genutzt oder ist in Planung genutzt zu werden?

Nein, da ja keine Softwareentwicklung im klassischen Sinne durch die Hansestadt Lüneburg stattfindet.

 

g) Wird Software, die von der Verwaltung entwickelt wurde und wird, von der Verwaltung als Gesamtpaket auf Open Source Plattformen zur Verfügung gestellt oder werden auch die Quellcodes offen zugänglich gemacht, damit die Software von anderen Nutzer*innen angepasst und weiterentwickelt werden kann?

Nein, siehe f)

 

h) Welche anderen Kommunen verwenden die in Lüneburg entwickelten Programme bereits und gibt es Feedback zur Anwendbarkeit der Software oder Verbesserungsvorschläge?

Ist unbekannt, da es keinen „Informationszwang“ bei einer Mitnutzung gibt.

 

i) Plant die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg weitere Software intern zu entwickeln und wenn ja zu welchen Zwecken?

Ja, siehe a)

 

j) Bezieht die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg Software von Software-Open-Source-Plattformen und wenn ja, welche und für welche Zwecke wird diese eingesetzt?

 

Die HLG nutzt Open-Source-Anwendungen,

z.B. die Software

- NextCloud (Datenaustauschportal),

- kleinere Zeichenprogramme,

- Gimp (Bildbearbeitung),

- Gpg4Win (Verschlüsselung),

- 7Zip (Packer),

- PyCharm (Codes),

- QGIS (Geoinformationssystem),

- Gantt Projekt (Projektmanagement)

 

 

k) Macht die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg Gebrauch von föderalen Cloud-Strukturen oder anderen Cloud-Strukturen, und wenn ja, zu welchen Zwecken und welchen Herausforderungen sieht sich die Verwaltung bei der Anwendung der Cloud-Strukturen ausgesetzt?

Nein, derzeit nicht. Siehe auch Antwort zu e)

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage "Open Source Software", Anfrage der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 24.05.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Open Source Software (115 KB)