Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11304/24  

 
 
Betreff: Resolution des Niedersächsischen Städtetags zur Europawahl 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Niedersächsiche Städtetag hat in seiner Pressemitteilung Nr. 11/2024 vom 03.05.2024 zur Beteiligung an der Europawahl 2024 aufgerufen und die Bedeutung der Europawahl und einer hohen Wahlbeteiligung in nachstehender Resolution zusammengefasst:

 

Die Zukunft der Europäischen Union mitgestalten

Resolution des Niedersächsischen Städtetages zur Europawahl 2024

 

Die Europawahl hat eine hohe Bedeutung für unsere Demokratie. Der gesellschaftliche Wandel ist ständiger Alltag. Vieldimensionale und unübersichtliche Trends wie etwa Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel, Globalisierung und Migration beeinflussen geballt unser Leben. Die Europäische Union steht dabei für Schutz und Stabilität. Sie bedeutet Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. Es geht in der Zukunft außerdem mehr denn je um den Erhalt unserer geopolitischen und wirtschaftlichen Relevanz. Keine dieser Errungenschaften ist selbstverständlich oder besitzt eine Ewigkeitsgarantie, sie müssen vielmehr aktiv erhalten und gestärkt werden, um nicht verloren zu gehen.

 

Die Europäische Union muss eine Wertegemeinschaft und eine progressive Kraft in der Welt bleiben. Dies geht nur mit einem starken Europäischen Parlament, das für eine enge europäische Zusammenarbeit steht und nicht für einzelstaatliche Interessen. Die europäische Demokratie braucht unser aller Unterstützung. Das Europäische Parlament ist die direkt gewählte Vertretung der Bürger:innen. Wahlberechtigt sind am 9. Juni Deutsche oder EU- Staatsangehörige ab 16 Jahren.

 

Nur wer zur Wahl geht, kann mitgestalten. Nur wer sich beteiligt und seine Stimme abgibt, kann die Richtung mitbestimmen! Eine schweigende Mehrheit überlässt die Zukunft der Europäischen Union anderen Kräften.

 

Das Europäische Parlament war und ist weiterhin zentral für ein erfolgreiches Zusammenwachsen Europas. Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden und mit ihnen ihre Bürger:innen profitieren unbestreitbar von der europäischen Integration:

 

-          Deutschland ist als Exportnation mit seiner Absatzstärke gerade in den Nachbarstaaten der größte Gewinner des europäischen Binnenmarktes. Das sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen.

-          Die EU wirkt als Treiberin, beispielsweise in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Gleichstellung und mittlerweile auch verstärkt bei sozialen Standards.

-          Die EU ist nach wie vor das zentrale europäische Friedensprojekt.

 

Ca. 70 % der Gesetzgebung, die uns in Deutschland und damit auch in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden vor Ort betrifft, stammt mittlerweile von der EU bzw. hat europäischen Ursprung. Mit Blick auf die Tragweite europäischer Entscheidungen haben die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden deshalb auch klare Erwartungen an die Europäische Union:

 

-          Mit Blick auf die geopolitisch unruhigen Zeiten muss Europa sich hier stärker einbringen und die Sicherheitspolitik in den Blick nehmen.

-          Wir brauchen mit Blick auf das anhaltende Migrationsgeschehen die EU und die europäische Solidarität, damit Zusammenhalt sowie Integration gelingen können und Kommunen nicht überfordert werden.

-          Wir benötigen schlankere, handhabbarere Regelungen und Verfahren, auch und gerade in der EU-Förderpolitik. Die auf EU-Ebene angestoßenen Prozesse müssen, auch wenn noch verschiedene Umsetzungsebenen dazwischenliegen, auch die Vollziehbarkeit von Anfang an in den Blick nehmen.

-          Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind zentrale Akteure für Klimaneutralität. Wir brauchen die EU als verlässliche Partnerin der Städte und Gemeinden bei der ökologischen Transformation.

-          Bei der digitalen Transformation sind in einer vernetzten Welt letztlich handhabbare europäische Regelungen für die Datennutzung notwendig.

 

Städte und Gemeinden leisten außerdem wichtige Beiträge zur europäischen Integration im Rahmen der Städtediplomatie etwa über Städtepartnerschaften und Projekte der Zusammenarbeit. Sie nehmen dabei die lokale Gemeinschaft und die Stadtgesellschaft mit und schaffen Freundschaft und Verständnis füreinander. Dies ist die Basis des Friedensprojektes EU. Die Kommunen leben den europäischen Gedanken ganz praktisch.

 

Wir rufen deshalb alle Wahlberechtigten dazu auf, ihr Stimmrecht am 9. Juni 2024 für die Unterstützung einer demokratischen Partei zu nutzen und die Zukunft der Europäischen Union in die eigene Hand zu nehmen!

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 52,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg schließt sich der Resolution des Niedersächsischen Städtetags zur Europawahl 2024 an.