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Vorlage - VO/11298/24  

 
 
Betreff: Vertragsangelegenheit; Gemeinschaftsunterkunft Rettmer, Lüneburger Str. 2 b
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maja Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:04 - Rechnungsprüfungsamt
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  DEZERNAT III
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   DEZERNAT II
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT V
   Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   DEZERNAT VI
   Bereich 81 - Nachhaltiges Bauen
   Bereich 82 - Liegenschaften und Finanzen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Gemeinschaftsunterkunft Rettmer, Lüneburger Straße 2 b, umfasst eine Aufnahmekapazität von 174 Personen. Sie bietet den Bewohnenden Schlaf-, Koch- und Sanitärräume. Des Weiteren befinden sich auf der Anlage Wachdienstzimmer sowie Büros für die Sozialarbeit. 

 

Die Anlage wurde 2015/16 durch die Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) in zwei Bauabschnitten auf einem Grundstück der Avacon errichtet und an die Stadt vermietet.

 

Das Mietverhältnis endet zum 30.04.2025. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses wird seitens der LüWoBau nicht angeboten und wäre zudem unwirtschaftlich.

Grund dafür ist, dass die Anlage in Teilen erneuerungsbedürftig ist. Gleichzeitig wäre die LüWoBau aus wirtschaftlichen und steuerlichen Gründen gehalten, eine weiterhin hohe Grundmiete zu verlangen. Eine Ersatzinvestition durch die LüWoBau wäre für diese ein extrem hoher Aufwand und nur durch Vollfinanzierung leistbar. Hinzu käme die verpflichtende Gewinnmarge, um an die Stadt keine verdeckte Gewinnausschüttung zu generieren.

 

Um die Gemeinschaftsunterkunft an dem Standort dennoch weiterbetreiben zu können, erwägt die Stadt den Ankauf der Wohncontaineranlage.

 

Das Angebot der LüWoBau umfasst die Gesamtanlage (I. und II. BA) zum Restbuchwert (RBW). Eine Mehrwertsteuerpflicht entfällt.

Die 4 Wohncontainer des I. Bauabschnitts (für ca. 108 Personen) werden zu einem Restbuchwert von 1,- Euro angeboten.

Der 5. Wohncontainer (II. Bauabschnitt) ist in zweigeschossiger Bauweise errichtet und bietet Platz für 66 Personen. Er hat noch einen Restbuchwert von ca. 152.400 Euro. 

Zusammen mit einem Gewinnaufschlag wiederum um keine verdeckte Gewinnausschüttung zu generieren ergibt sich ein Verkaufspreis von 158.463,76 Euro.

 

                                                   I. BA                      II. BA

------------------------------------------------------------------------------  

RBW per 30.04.2025             1,00 €              152.369,00 €

Gewinnaufschlag 4,00 %       ./.                         6.094,76 €

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Verkaufspreise                      1,00€               158.463,76 €

 

Der Mietzins, den die Stadt für die Gesamtanlage derzeit leistet, beträgt pro Jahr 364.000 Euro und errechnet sich im Wesentlichen aus den damaligen Herstellungskosten. Somit ist ein Ankauf der Wohncontainer für die Stadt, zzgl. der Pachtkosten für das Grundstück, günstiger als eine Anmietung.

 

Die Wohncontaineranlage aus dem I. BA wurde im Jahr 2015 aus bereits gebrauchten Wohncontainern errichtet. Die zweigeschossige Anlage des II. BA stammt aus dem Jahr 2016. 

Je nach Abnutzungsgrad können die Containeranlagen ggf. noch 1 3 Jahre durch entsprechende Bauunterhaltungsmaßnahmen betrieben werden. Anschließend sollten die Wohncontainer je nach Bedarf sukzessive ersetzt werden.

 

Bauplanungsrechtlich wäre ein Ersatz der Wohncontainer auf der Fläche als temporärer Behelfsbau zulässig.

 

Der Pachtvertrag zwischen der Avacon und der LüWoBau würde auf die Stadt übergehen.

Entsprechende vorbereitende Gespräche mit der Avacon werden derzeit geführt.

Damit wäre die Stadt künftig Pächterin der Fläche und Eigentümern der Wohncontainer.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Weiternutzung bestehender Anlage verursacht zunächst keine weiteren Emissionen durch Bau

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Aufrechterhaltung einer Infrastruktur für obdachlose, schutzbedürftige Personen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Aufrechterhaltung einer Infrastruktur für obdachlose, schutzbedürftige Personen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Aufrechterhaltung einer Infrastruktur für obdachlose, schutzbedürftige Personen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

cRichtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:             84 Euro

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:      weiterhin die Betriebskosten zur Fortsetzung des

                                                                     Betriebs als Gemeinschaftsunterkunft 

c)  an Folgekosten:                                   -  weiterhin die Betriebskosten zur Fortsetzung des

                                                                     Betriebs als Gemeinschaftsunterkunft

                                                                 -  Kosten für laufende Bauunterhaltung

                                                                 -  mtl. Pachtzahlung für das Grundstück

                                                                 -  je nach Bedarf Ersatz der Container

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja (Kaufpreis), die Investkosten in Höhe des Kaufpreises stehen durch HH-Ansätze

                                    2024 zur Verfügung und müssten zu diesem Zweck in das Jahr 2025

                                   übertragen werden 

 

            Nein (Grundstückspacht), die Pachtzahlung ist in der HH-Planung 2025 ff zu berück

                                                     sichtigen.  

 Teilhaushalt / Kostenstelle:      54064 

 Produkt / Kostenträger:            Invest-Nr. 01-315-023

 Haushaltsjahr:                      investiv 2024, konsumtiv 2025 ff 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:  Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (572 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, - vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt - ab Mai 2025 in den bestehenden Pachtvertrag für die Grundstücksfläche als Pächterin einzutreten und die Wohncontaineranlage zu einem Kaufpreis von 158.463,76 Euro zu erwerben