Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Rahmen des Beschlusses zur Fortschreibung des Klimaschutzplanes (VO/09819/21) und basierend auf den Ergebnissen der Energie- und Treibhausgasbilanzierung, der verwaltungsinternen Fachworkshops, der Bürgerbeteiligung und des Arbeitskreises Klimaneutralität wurde der Klimaschutzplan inhaltlich überabeitet und angepasst sowie der Maßnahmenkatalog in Form von Steckbriefen in den vier verschiedenen Handlungsfeldern deutlich erweitert. Insgesamt konnten 20 neue Steckbriefe entwickelt werden. Drei dieser Steckbriefe konnten von den Gesellschaften des Konzerns Hansestadt mit in den Klimaschutzplan aufgenommen werden.
Die Fortschreibung des Klimaschutzplanes wird, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 12.09.2023 erläutert, vorwiegend in digitaler Form auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg sowie auf der Klimaschutz Homepage veröffentlicht. Zudem werden die Steckbriefe mit einem Ampelsystem dargestellt, um den Status bzw. Fortschritt der Maßnahmen zu veranschaulichen. Eine Lesefassung wird gleichwohl noch erstellt werden.
Der Klimaschutzplan inklusive der aktuellen Fortschreibung ist weiterhin ausdrücklich nicht als statischer Maßahmenkatalog konzipiert, sondern bewusst so angelegt, dass er auch künftig erweitert und mit zusätzlichen Maßnahmen gefüllt werden kann. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Klimaschutzplanes ist aufbauend auf der Energie- und Treibhausgasbilanzierung (THG-Startbilanz) aus dem Jahr 2022 eine Fortschreibung der THG-Bilanzierung für Ende 2024 geplant.
Die Ergebnisse der Fortschreibung des Klimaschutzplanes werden in einer Präsentation vorgestellt.
Nach der Vorberatung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten erfolgt eine Befassung des Verwaltungsausschusses und des Rates, sobald die o.g. Lesefassung erarbeitet ist. . Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung des Klimaschutzplanes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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