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Vorlage - VO/11266/24  

 
 
Betreff: Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
27.05.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, des Umweltausschusses und der Ortsräte geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Um Klimaneutralität erreichen zu können, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eine wesentliche Voraussetzung. Ein wichtiger Baustein darin ist die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie mithilfe von Windenergie, Photovoltaik auf Dachflächen und Freiflächenanlagen.

 

Im Stadtgebiet wurden im Jahr 2023 von privaten Haushalten, Industrie und Gewerbe sowie von kommunalen Anlagen 324,5 GWh verbraucht. Davon wurden innerhalb der Stadt ca. 29 % des Bedarfs eigenständig produziert.

 

2023 wurden durch 2 Windenergieanlagen im Stadtgebiet ca. 23,1 GWh Strom erzeugt, was einem Anteil von 25 % der Eigenproduktion bzw. 7 % des heutigen Jahresverbrauchs entspricht. Ein weiterer Zubau an Windenergieanlagen im Stadtgebiet ist nur begrenzt möglich und hängt von den Darstellungen im RROP ab.

 

9,2 GWh der Stromproduktion in Lüneburg wurde aus solarer Nutzung (PV- Dachanlagen) erzeugt. Dies entspricht ca. 3 % des Jahresverbrauchs im Stadtgebiet. Die Endenergie- und Treibhausgasbilanzierung für Lüneburg[1] sieht eine wirtschaftliche Produktion von bis zu ca. 72 GWh als möglich an, dies würde einen Deckungsgrad von ca. 22 % des heutigen Bedarfs entsprechen.

 

Zusätzlich zu diesem Dachausbau wird im folgenden PV-Freiflächenkonzept die Möglichkeit von Solarenergieerzeugung auf ca. 70 ha Freifläche außerhalb der Siedlungsbereiche aufgezeigt. Es wäre damit eine Jahresproduktion von ca. 42 GWh erreichbar. Dies würde ca. 13 % des heutigen Bedarfs decken können.[2] (Ergänzung am 29.05.2024)

 

Gemäß § 3 NKlimaG sollen r PV-Freiflächenanlagen bis 2033 (also Ende 2032) mindestens 0,5 % der Landesfläche in Bebauungsplänen als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden.

 

Entlang von Autobahnen und Hauptbahngleisen sind PV-Freiflächenanlagen privilegiert zulässig. Die Kommunen können ihre Planungshoheit wahrnehmen und per Bauleitplanung weitere geeignete Standorte für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ermöglichen.

Die Ausweisung der Flächen soll möglichst naturverträglich und flächenschonend erfolgen. Die räumliche Steuerung der künftigen PV-Freiflächen-Standorte ist wichtig und soll mit Hilfe eines Standortkonzeptes so effektiv und verträglich wie möglich erfolgen.

 

Die Freiflächen im Stadtgebiet wurden anhand verschiedener Kriterien auf die Geeignetheit als Standort für PV-Freiflächenanlagen analysiert und die benötigte Fläche ermittelt. Im Ergebnis wurden mehrere geeignete Standorte dargestellt und werden für eine weitere Entwicklung vorgeschlagen.

 

Die oben dargestellten Zahlen zeigen, dass eine vollständige Eigenproduktion mit erneuerbaren Energien nicht möglich sein wird. Die Bereitstellung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen kann dazu beitragen, um einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Mit dem vorgestellten Konzept können diese Flächen gesteuert und durch diese Analyse und Abwägung für die weitere Entwicklung vorbereitet werden. (Ergänzung am 29.05.2024)

 

 

 

Ergänzung: In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten sowie der Ortsräte Oedeme und Ochtmissen am 27.05.2024 wurden Ergänzungen des Beschlusses vorgeschlagen:

 

Die Ausschüsse und Ortsräte empfehlen folgende Ergänzung unter Nr. 1 des Beschlussvorschlages aufzunehmen: „Es handelt sich bei den Flächen um eine Vorauswahl, nicht um eine Flächenfestlegung.“

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und die Ortsräte empfehlen zudem folgende Ergänzung in Nr. 2, erster Satz: „Bis Ende 2032 sollen im Lüneburger Stadtgebiet bis zu 70 ha Brutto-Freiflächen der im Standortkonzept dargestellten Priorität-1-Standorte als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden.“.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten stimmt gegen die Ergänzung der Wörter „bis zu“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[1] Endenergie- und Treibhausgasbilanzierung, Potenziale und Szenarien, Hansestadt Lüneburg;

Berichtsvorlage beks (lueneburg-klimaschutz.de)

[2] Strom-Verbrauchs- und –Produktionszahlen 2023 aus: Energiemonitor der Avacon; energiemonitor.avacon.de/lueneburg


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

++/-

Es wird erneuerbarer Storm erzeugt. Ggf. werden bisherige Ackerflächen naturschutzmäßig aufgewertet. / Bisherige Freiflächen werden für die Bebauung mit PV-Modulen vorgeschlagen. Es geht ggf. landwirtschaftliche Fläche verloren.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+/-

Erzeugung von Strom in der Region als Beitrag zur Sicherung der Grundversorgung. / Verlust von Freiflächen.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+++

Verbesserung der Energieversorgung. Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix. Förderung von Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+ / -

nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen

ggf. geht landwirtschaftliche Produktionsfläche in der Region verloren.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

++ / -

Beitrag zum Klimaschutz und damit Verlangsamung des Klimawandels mit den Gefahren für Gesundheit und Leben. Beitrag zur Versorgungssicherheit. / Verlust von Freiflächen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+++

Aufrechterhaltung des Wirtschaftswachstums. Entkoppelung des Wirtschaftswachstums und der Umweltzerstörung. Verbesserung der Ressourceneffizienz.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Aufbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 481,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Entwurf PV-Freiflächenkonzept LG

Anlage 2 Ergebniskarte PV-Freiflächenkonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf PV-Freiflächenkonzept LG (3373 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Ergebniskarte PV-Freiflächenkonzept (21327 KB)      

Beschlussvorschlag:

1. Das in der Anlage vorgelegte Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen wird beschlossen. Es handelt sich bei den Flächen um eine Vorauswahl, nicht um eine Flächenfestlegung.

 

2. Bis Ende 2032 sollen im Lüneburger Stadtgebiet 70 ha Brutto-Freiflächen der im Standortkonzept dargestellten Priorität-1-Standorte als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden. Das entspricht nach jetzigem Stand der Technik einer voraussichtlich möglichen Erzeugung von ca. 47 MW.

Sofern sich herausstellen sollte, z.B. durch fehlende Bereitschaft der Eigentümer:innen der Flächen, dass nicht ausreichend Flächen auf Priorität-1-Standorten entwickelbar sind, sollen die Flächen, soweit ersatzweise erforderlich und möglich, auf den im Standortkonzept dagestellten Priorität-2-Standorten entwickelt werden.