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Sachverhalt: Um Klimaneutralität erreichen zu können, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eine wesentliche Voraussetzung. Ein wichtiger Baustein darin ist die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie mithilfe von Windenergie, Photovoltaik auf Dachflächen und Freiflächenanlagen.
Im Stadtgebiet wurden im Jahr 2023 von privaten Haushalten, Industrie und Gewerbe sowie von kommunalen Anlagen 324,5 GWh verbraucht. Davon wurden innerhalb der Stadt ca. 29 % des Bedarfs eigenständig produziert.
2023 wurden durch 2 Windenergieanlagen im Stadtgebiet ca. 23,1 GWh Strom erzeugt, was einem Anteil von 25 % der Eigenproduktion bzw. 7 % des heutigen Jahresverbrauchs entspricht. Ein weiterer Zubau an Windenergieanlagen im Stadtgebiet ist nur begrenzt möglich und hängt von den Darstellungen im RROP ab.
9,2 GWh der Stromproduktion in Lüneburg wurde aus solarer Nutzung (PV- Dachanlagen) erzeugt. Dies entspricht ca. 3 % des Jahresverbrauchs im Stadtgebiet. Die Endenergie- und Treibhausgasbilanzierung für Lüneburg[1] sieht eine wirtschaftliche Produktion von bis zu ca. 72 GWh als möglich an, dies würde einen Deckungsgrad von ca. 22 % des heutigen Bedarfs entsprechen.
Zusätzlich zu diesem Dachausbau wird im folgenden PV-Freiflächenkonzept die Möglichkeit von Solarenergieerzeugung auf ca. 70 ha Freifläche außerhalb der Siedlungsbereiche aufgezeigt. Es wäre damit eine Jahresproduktion von ca. 42 GWh erreichbar. Dies würde ca. 13 % des heutigen Bedarfs decken können.[2] (Ergänzung am 29.05.2024)
Gemäß § 3 NKlimaG sollen für PV-Freiflächenanlagen bis 2033 (also Ende 2032) mindestens 0,5 % der Landesfläche in Bebauungsplänen als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden.
Entlang von Autobahnen und Hauptbahngleisen sind PV-Freiflächenanlagen privilegiert zulässig. Die Kommunen können ihre Planungshoheit wahrnehmen und per Bauleitplanung weitere geeignete Standorte für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ermöglichen. Die Ausweisung der Flächen soll möglichst naturverträglich und flächenschonend erfolgen. Die räumliche Steuerung der künftigen PV-Freiflächen-Standorte ist wichtig und soll mit Hilfe eines Standortkonzeptes so effektiv und verträglich wie möglich erfolgen.
Die Freiflächen im Stadtgebiet wurden anhand verschiedener Kriterien auf die Geeignetheit als Standort für PV-Freiflächenanlagen analysiert und die benötigte Fläche ermittelt. Im Ergebnis wurden mehrere geeignete Standorte dargestellt und werden für eine weitere Entwicklung vorgeschlagen.
Die oben dargestellten Zahlen zeigen, dass eine vollständige Eigenproduktion mit erneuerbaren Energien nicht möglich sein wird. Die Bereitstellung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen kann dazu beitragen, um einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Mit dem vorgestellten Konzept können diese Flächen gesteuert und durch diese Analyse und Abwägung für die weitere Entwicklung vorbereitet werden. (Ergänzung am 29.05.2024)
Ergänzung: In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten sowie der Ortsräte Oedeme und Ochtmissen am 27.05.2024 wurden Ergänzungen des Beschlusses vorgeschlagen:
Die Ausschüsse und Ortsräte empfehlen folgende Ergänzung unter Nr. 1 des Beschlussvorschlages aufzunehmen: „Es handelt sich bei den Flächen um eine Vorauswahl, nicht um eine Flächenfestlegung.“
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und die Ortsräte empfehlen zudem folgende Ergänzung in Nr. 2, erster Satz: „Bis Ende 2032 sollen im Lüneburger Stadtgebiet bis zu 70 ha Brutto-Freiflächen der im Standortkonzept dargestellten Priorität-1-Standorte als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden.“.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten stimmt gegen die Ergänzung der Wörter „bis zu“.
[1] Endenergie- und Treibhausgasbilanzierung, Potenziale und Szenarien, Hansestadt Lüneburg; Berichtsvorlage beks (lueneburg-klimaschutz.de) [2] Strom-Verbrauchs- und –Produktionszahlen 2023 aus: Energiemonitor der Avacon; energiemonitor.avacon.de/lueneburg Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 481,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Entwurf PV-Freiflächenkonzept LG Anlage 2 Ergebniskarte PV-Freiflächenkonzept
Beschlussvorschlag: 1. Das in der Anlage vorgelegte Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen wird beschlossen. Es handelt sich bei den Flächen um eine Vorauswahl, nicht um eine Flächenfestlegung.
2. Bis Ende 2032 sollen im Lüneburger Stadtgebiet 70 ha Brutto-Freiflächen der im Standortkonzept dargestellten Priorität-1-Standorte als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden. Das entspricht nach jetzigem Stand der Technik einer voraussichtlich möglichen Erzeugung von ca. 47 MW. Sofern sich herausstellen sollte, z.B. durch fehlende Bereitschaft der Eigentümer:innen der Flächen, dass nicht ausreichend Flächen auf Priorität-1-Standorten entwickelbar sind, sollen die Flächen, soweit ersatzweise erforderlich und möglich, auf den im Standortkonzept dagestellten Priorität-2-Standorten entwickelt werden. |
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