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Vorlage - VO/1173/04  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Pro-Aktiv-Centers (PACE) - Vereinbarung zwischen den Bildungsträgern Coaching & Consulting gemeinnützige GmbH, AWOCADO und Stadt bzw. Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Land hat zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation das Förderprogramm PACE (Pro-Aktiv-Centren) aufgelegt. Die Notwendigkeit wird im Einzelnen wie folgt begründet:

 

„Angesichts der schwierigen Lage auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt hat das Kabinett am 13.05.2003 einen Handlungsrahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation beschlossen. Ein wesentlicher Baustein dieses Handlungsrahmens ist die Einrichtung von Pro-Aktiv-Centren, um insbesondere die berufliche Eingliederung benachteiligter junger Menschen zu fördern.

Mit dem neuen Landesprogramm werden die bisherigen Einzelprogramme RAN, RABaZ, Jugendbüro und `Arbeit und Qualifizierung sofort’ (AQ) zusammengefasst und bedarfsorientiert weiterentwickelt sowie die Fördermöglichkeiten des Landes und der Kommunen aufeinander abgestimmt, gebündelt und passgenau eingesetzt.

Träger der PACE sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.“

 

Im Hinblick auf die lange Zeit ungeklärte Situation hinsichtlich der Sozial- und Arbeitslosenhilfe wurde die Einrichtung eines PACE weder vom Landkreis Lüneburg als zuständigen Träger noch seitens der Stadt Lüneburg konkreter betrieben.

Da die Frage, in welcher Weise die Reform der Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe zum 01.01.2005 umgesetzt wird, nach Inkrafttreten des Gesetzespakets "HARTZ IV" als geklärt anzusehen ist, weiterhin danach nunmehr aber unter 25-jährigen Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuchenden ein konkretes Beschäftigungsangebot zu unterbreiten ist, sollte nach Ansicht von Agentur für Arbeit, Landkreis und Stadt Lüneburg der Einrichtung eines PACE näher zu treten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass PACE nach Aussage des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit nahezu flächendeckend umgesetzt wird.

 

Am Standort Lüneburg agieren in diesem Bereich bereits die abH-Schulungsstätte GmbH als Träger von RAN und RABaZ sowie AWOCADO Service gGmbH als Träger des Jugendbüros. Beide streben eine Kooperation zur Verwirklichung eines PACE am Standort an.

 

Im Hinblick auf die Finanzierung beträgt die bare Landesförderung rund 80 % der laufenden (insb. Personal-)Kosten, der Kreisanteil 20 %, dieser kann auch über Sachmittel und aufstockende Hilfen aufgebracht werden. Insoweit ergibt sich bei einem Gesamt-Finanzrahmen von 357.000,00 € ein Kreisanteil von 71.000,00 €. Die Stadt Lüneburg wird ihren Anteil an der kommunalen Finanzierung ohne Barleistungen, sondern (nur) über Sachmittel erbringen. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die (fortwährende) kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten im Haus der Jugend, Katzenstraße, überdies stellen die Mitarbeiter der Fachstelle ‚Hilfe zur Arbeit’ einen prozentualen Anteil ihrer Arbeitszeit für etwaige Beratungen von Jugendlichen zur Verfügung. Eine weitere Beteiligung der Stadt Lüneburg ist nicht vorgesehen.

 

Der Finanzierungsrahmen umfasst einen Zeitraum von 18 Monaten (01.07.2004 bis 31.12.2005). Inwieweit der Gesamtzeitraum abgedeckt werden kann, ist fraglich. Zunächst kann eine solche Vereinbarung mit den Trägern nur den Zeitraum bis zum 31.12.2004 umfassen, wobei eine Abstimmung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Agentur für Arbeit erfolgen muss, ob diese in eine Finanzierung über den 01.01.2005 hinaus eintreten wird, wenn die Ausführungsregelungen und Finanzmittel zum SGB II vorliegen.

 

Seitens der Verwaltung wird die Einrichtung eines PACE im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung unterstützt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30.- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Vereinbarung PACE

Anlagen: