Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 55 "Hude" im Rahmen eines
3. Änderungsverfahrens zu ändern. Die dortige und in der Anlage zeichnerisch
beschriebene Fläche wurde bisher von einem zwischenzeitlich verlagerten
Autohaus genutzt. Der
Bebauungsplan Nr. 55 setzt in dem angesprochenen Bereich ein Gewerbegebiet mit
der Beschränkung "nur Autoreparaturwerkstatt zulässig" fest. Der
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gewerbliche Baufläche dar. Im Rahmen
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude" soll das
Gewerbegebiet nunmehr insbesondere in ein Sondergebiet "Einzelhandel"
mit einer Geschossflächenbegrenzung umgewandelt werden. Parallel ist ebenso
eine entsprechende 50. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide (04.02.2004) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich
Stadtplanung (18.02. bis 02.03.2004) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 18.02.
bis 02.03.2004 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als Ergebnis wurde der Planbereich östlich um Flächen der
Franz-Anker-Straße erweitert. Die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Im übrigen wird das
Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem
20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Als
nächster Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes
ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Planentwurf Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude"
nebst Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wird beschlossen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
ist nicht erforderlich. |
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