Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Am Alten
Eisenwerk" im Rahmen eines 50. Änderungsverfahrens zu ändern. Die dortige
und in der Anlage zeichnerisch beschriebene Fläche wurde bisher von einem
zwischenzeitlich verlagerten Autohaus genutzt. Im Rahmen der 50. Änderung des
Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich nunmehr insbesondere in ein
Sondergebiet "Einzelhandel" umgewandelt werden. Parallel ist ebenso
eine entsprechende 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude"
erforderlich. In
dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung
in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (04.02.2004) und Aushängen der
Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (18.02. bis 02.03.2004) durchgeführt.
Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen
Beteiligung in der Zeit vom 06.02. bis 12.03.2004 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des
Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des
Flächennutzungsplanes ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht, Planentwurf Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Am Alten Eisenwerk" nebst
Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
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