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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung im Bereich der heutigen Hauptpost und ehemaligen Saline, westlich der Sülztorstraße zu schaffen. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist dort heute eine Fläche für den Gemeinbedarf für die Einrichtung „Post“ dargestellt.
Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung von dringend benötigten Wohnbauflächen und weiteren gewerblich nutzbaren Flächen. Um diese Nutzungen zu ermöglichen, ist die Einleitung eines Verfahrens zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die konkrete bauliche Entwicklung wird in einem Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 192 „Alte Post | Sülztorstraße“ (VO/11221/24) wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Der Änderungsbereich umfasst die gesamte Fläche der Post. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 3 zeichnerisch dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 1,3 ha.
Zur Erstellung der Planzeichnung und Begründung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Anfallende Kosten sind durch den Investor, Eigentümer von Teilflächen des Geltungsbereiches, zu tragen.
Vorgeschichte: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 24.05.2011 (VO/4085/11) bereits den Beschluss über die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburgs für den Teilbereich „Westliche Sülztorstraße“ gefasst. Ziel der Planung war es einen neuen Standort für einen großen Lebensmittelmarkt zu entwickeln und die Hauptpost zu sichern.
In der Sitzung am 16.10.2012 (VO/4801/12) fasste der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg erneut einen neuen Aufstellungsbeschluss. Abweichend von dem vorherigen Beschluss, wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Nummer 149 „Ehemaliges Postgelände“ beschlossen. Ziel der Planung war jetzt einen neuen Standort für den im alten Salinegebäude ansässigen großflächigen Lebensmittelmarkt zu entwickeln und die Sicherung der Flächen der Hauptpost. Der Flächennutzungsplan (75. Änderung) sollte im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Seitdem haben sich die Planungsziele verändert und diese vorangegangenen Beschlüsse sollen zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Alte Post | Sülztorstraße“ aufgehoben werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 184,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss 70. Änderung F-Plan Anlage 2 Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss 75. Änderung F-Plan Anlage 3 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss 97. Änderung F-Plan
Beschlussvorschlag: Aufhebung alter Beschlüsse:
Weiteres Vorgehen:
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