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Vorlage - VO/1170/04  

 
 
Betreff: Wochenstunden der Schulverwaltungskräfte
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Gronholz-Bergmann, ImkeAktenzeichen:40 03 02
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
29.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Schulreform waren bedingt durch den Wegfall der 4 Orientierungsstufen der Stadt Lüneburg Überlegungen hinsichtlich des zukünftigen Einsatzes der Schulverwaltungskräfte anzustellen. Mit dieser Thematik hat sich der Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform am 08.06.04 befasst.

Außerdem wurde eine Erhöhung der Sockelstunden der Schulverwaltungskräfte der Grundschulen ab dem Schuljahr 2004/5 vorgeschlagen und inzwischen mit Verfügung des Personalbereichs realisiert.

 

Die bisherige Regelung der Wochenstunden der Schulverwaltungskräfte basiert auf folgendem Schlüssel, der vor Jahren nach eingehenden Erhebungen und in Abstimmung mit der Schulleiterkonferenz einvernehmlich festgelegt wurde:

 

 

Grundschulen

Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Sockelstunden

200 SchülerInnen

= 12 Stunden

200 SchülerInnen

= 18 Stunden

200 SchülerInnen

= 18 Stunden

200 SchülerInnen

= 18 Stunden

Dazu je

25 SchülerInnen

= 1 Stunde

 

 

 

SEK I

 

20 SchülerInnen

= 1 Stunde

20 SchülerInnen

= 1 Stunde

20 SchülerInnen

= 1 Stunde

SEK II

 

 

 

15 SchülerInnen

= 1 Stunde

Beispiel:

Eine Schulverwaltungskraft hätte bei 310 SchülerInnen

17 Stunden

24 Stunden

24 Stunden

24 Stunden (SEK I)

 

Durch die Auflösung der Orientierungsstufen tritt eine Verringerung von 92 Wochenstunden (der bisherigen 4 Kräfte insgesamt) ein. Durch gleichzeitige Steigerung der Schülerzahlen in den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ergibt sich dort ein Stundenzugang von 50 Stunden.

Außerdem wurde eine ehemalige halbtagsbeschäftigte Schulverwaltungskraft in die Ratsbücherei umgesetzt, so dass sich insgesamt eine Stundenminderung nach der bisherigen Stundenzuweisung (s.o.) von 24 Stunden ergeben hat. Von diesen wurden nun 11 Stunden in die Grundschulen verlagert, um in jeder Grundschule den Bedarf um eine Sockelstunde zu erhöhen.

 

Die neue Regelung hinsichtlich der Sockelstunden sieht demnach wie folgt aus:

 

 

Grundschulen

Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Sockelstunden

200 SchülerInnen

= 13 Stunden

200 SchülerInnen

= 18 Stunden

200 SchülerInnen

= 18 Stunden

200 SchülerInnen

= 18 Stunden

Beispiel:

Eine Schulverwaltungskraft hätte bei 310 SchülerInnen

18 Stunden

24 Stunden

24 Stunden

24 Stunden (SEK I)

 

Zu weiteren Überlegungen hinsichtlich eines evtl. ergänzenden Stundenkontingents in Ganztagsschulen wird in der Sitzung mündlich vorgetragen. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung der Stunden als Geschäft der laufenden Verwaltung i.S. von § 62 Abs. 1 Nr. 6 NGO anzusehen ist.

 

Der Schulausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen: