Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11217/24  

 
 
Betreff: Bericht zum Klimafonds
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wiebe, Pia
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Wiebe, Pia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
09.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Ziel des Klimafonds ist es, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Hansestadt Lüneburg zu unterstützen und hierfür finanzielle Mittel zu bündeln und bereitzustellen.

 

Über den im Oktober 2020 aufgelegten Klimafonds werden zum einen Maßnahmen aus dem Programm „Klima und Grün Lüneburg“ (KLUG) finanziert, zum anderen werden Zuschüsse auf Grundlage der Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum, zur Nutzung regenerativer Energien, zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Regenwassernutzung gewährt. Darüber hinaus ist die vom Landkreis und der Hansestadt Lüneburg gemeinschaftlich geförderte Energieberatung für private Haus- und Wohnungseigentümer:innen „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ Bestandteil des Klimafonds.

 

In 2023 sind Haushaltsansätze i.H.v. insgesamt 530.000 € in den Klimafonds eingeflossen. Die Ansätze im Klimafonds sind über einen Haushaltsvermerk als gegenseitig deckungsfähig erklärt worden. Die Förderprogramme können somit bedarfs- und nachfragegerecht genutzt werden.

1. Klima und Grün Lüneburg KLUG“

200.000 €

2. Energetische Sanierung von Wohngebäuden

100.000 €

3. Nutzung regenerativer Energien

125.000 €

4. Dach- und Fassadenbegrünung

50.000 €

5. Regenwassernutzung

25.000 €

6. Anschubberatung Klimaschutz daheim

30.000 €

Gesamt

530.000 €

 

Das Programm KLUG liegt in der Zuständigkeit des Fachbereiches 7 und wird in den Ausschusssitzungen unter Federführung des Dezernates VI behandelt.

 

Zu 2. bis 5. Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Mittel in den Förderprogrammen energetische Sanierung von privatem Wohneigentum, regenerative Energien, Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwassernutzung wurden in 2023 wie folgt verwendet:

 

 

Energetische Sanierung

Regenerative Energien

Dach- und Fassaden

begrünung

Regenwassernutzung

Anzahl der Anträge

89

198

13

13

Bewilligte Anträge

72

124

12

11

Bewilligte Fördermittel 

155.035,49 €

172.929,00€

18.315,94 €

5.800,00 €

 

 

Zu 6. Anschubberatung Klimaschutz daheim

Voraussetzung für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen oder Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien durch die Hansestadt ist eine qualifizierte, anbieterneutrale Energieberatung. Hierfür können private Haus- und Wohnungseigentümer:innen unter anderem die „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ nutzen und zwischen einer Beratung zur energetischen Sanierung und zu regenerativen Energien wählen. Durchgeführt wird die Beratung von lokalen Energieexpert:innen. Der Gesamtwert der Beratung beträgt 200 €, wobei die Eigentümer:innen einen Eigenanteil i.H.v. 50 € tragen, während 150 € durch die Kommune gefördert werden.

In 2023 wurden insgesamt 139 Energieberatungen im Rahmen der Anschubberatung vermittelt, von denen mit 73 Beratungen der etwas größere Teil auf das Thema Erneuerbare Energien entfiel.

 

2023

(Januar bis Dezember)

Anschubberatung EE

73

Anschubberatung Sanieren

66

gesamt

139

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen leistet einen Beitrag zur Reduktion von THG-Emissionen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/9180/20 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 76 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: