Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.07.2021 wurden Planung, Bau, Finanzierung und Instandhaltung von vier Sporthallen im Zuge eines Public-Private-Partnership-Projektes (PPP-Projektes) beauftragt.
Grundlage für die Beauftragung ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung, mit der die Stadt die Beschaffenheit der Baufelder sowie die Standards und Funktionen der künftigen Sporthallen beschrieben hat. Im Zuge des mehrstufigen Auswahlverfahrens wurden mit den damaligen Bietern die Grundrisse entwickelt und Vorschläge zur Gestaltung abgestimmt. Alles zusammen ergab dann das finale und bepreiste Angebot, welches nach Zustimmung des Rates und der Kommunalaufsicht beauftragt wurde.
Inzwischen konnte die 2-Feld-Sporthalle an der Igelschule am 01.09.2023 eingeweiht werden. Die Einweihung der 3-Feld-Sporthalle im Hanseviertel erfolgte am 07.02.2024. Die Inbetriebnahmen der Sporthallen an der Grundschule Lüne und der Grundschule Hasenburger Berg folgen voraussichtlich im April und Mai. Die Doppel-Einweihung dieser Hallen ist für den 31.05.2024 vorgesehen.
Ausweitung der Beauftragung a) Übertragung von Aufgaben aus dem Leistungsfeld der Stadt als Auftraggeberin Der Bauablauf durch den PPP-Partner erfolgte stringent, planvoll und kosteneffizient. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt dazu entschlossen, bestimmte vorbereitende Arbeiten an den Baufeldern ebenso durch den PPP-Partner ausführen zu lassen, die laut Aufgabenverteilung in die Zuständigkeit und Verantwortung der Stadt fielen. So konnten die Arbeiten aus einer Hand vorbereitet und koordiniert werden. Hierzu gehörte z.B. die Kampfmitteluntersuchung, die Baufeldvorbereitung und die archäologischen Arbeiten am Standort Hanseviertel. Diese Arbeiten oblagen der Stadt als Auftraggeberin. Die Umsetzung erfolgte durch eine Nachbeauftragung an den PPP-Partner. Die Summe beläuft sich für alle 4 Standorte zusammen auf 911.043,54 Euro. Die Einzelpositionen und detaillierten Kostenangaben sind der Vorlage 11200/24 zu entnehmen.
b) Nachbeauftragungen von Planungsänderungen Mit der konkreten Planung und dem Bau sind zwischen 2020 und 2024 weitere Bedarfe im Einzelfall abgestimmt worden. Hierzu gehören Bedarfe, die die Stadt zum Zeitpunkt der Funktionalen Leistungsbeschreibung noch anders bewertet hat (z.B. Notwendigkeit eines Batteriespeicherraums für die PV-Anlage auf der Sporthalle Hanseviertel) oder Ausführungsoptionen, die das Unternehmen der Stadt optional angeboten hat (z.B. Ausführung der Tribüne in Glas statt wie zuvor vorgesehen mit Metallgittern). Der PPP-Partner wurde mit den Planungsänderungen beauftragt bzw. hat lt. Vertrag Anspruch auf die Vergütung. Die Summe beläuft sich für alle 4 Sporthallen auf 600.867,09 Euro. Das Festpreisangebot für die Hallen bleibt dabei unangetastet und hat bis jetzt durchgängig Bestand. Das heißt, dass der Stadt keine inflationsbedingten Preissteigerungen in Rechnung gestellt wurden, keine Tarifsteigerungen oder Materialmehrmengen als Abweichung von dem ursprünglichen Angebot. Auch bei den Bemusterungen hatte die Stadt jeweils ein Wahlrecht innerhalb der von ihr in der Leistungsbeschreibung festgelegten Materialität (z.B. Fassadenstein). Dadurch, dass das Unternehmen auch über 25 Jahre für die Instandhaltung zuständig sein wird, hat sich nach jetzigem Stand gezeigt, dass jeweils eine robuste und qualitätsvolle Material- und Ausführungswahl durch das Unternehmen getroffen wurde. Alle durch die Stadt gewünschten zusätzlichen Ausführungen gingen deutlich über die zuvor durch die Stadt beschriebenen und beauftragten Standards hinaus. Nichtsdestotrotz sind diese Änderungen aus Sicht der Stadt sinnvoll und langfristig wirtschaftlich. Grundsätzlich hätte die Stadt auch Ausführungen in Eigenregie nachrüsten können, da die Hallen sich im städtischen Eigentum befinden. Dies wäre jedoch unwirtschaftlicher gewesen als diese Änderungen direkt durch den PPP-Partner im Bau ausführen zu lassen. Die Einzelpositionen und detaillierten Kostenangaben sind der Vorlage 11200/24 zu entnehmen.
In Summe ergibt sich einschließlich der zu berücksichtigenden Kosten der Zwischenfinanzierung für sämtliche Baumaßnahmen (ca. 400.000 Euro) ein zusätzlicher Finanzbedarf von 1.911.910,63 Euro.
Finanzierung Im Rahmen der Budgetierung stehen 80.000 Euro unter der Investitionsnr. 01-424-003 – Sporthallen PPP sowie Minderauszahlungen in Höhe von 438.000 Euro bei 01-244-001 – Kreisschulbaukasse zur Verfügung. Der überplanmäßige Bedarf beträgt somit 1.393.910,63 Euro.
Zum einen könnten die Kosten im Rahmen des PPP-Finanzierungsvertrages durch eine Nachfinanzierung gedeckt werden. Andererseits besteht im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 die Möglichkeit die Mehrauszahlungen aus Haushaltsermächtigungen des Jahres 2023 zu decken. Die Ermächtigungen würden andernfalls im Rahmen des Jahresabschlusses nicht übertragen werden. Aus diesem Grunde soll eine Deckung der Nachträge durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsjahr 2023 erfolgen.
Die Deckung des Betrages kann aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 wie folgt bereitgestellt werden:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
x Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 93 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, durch Beschlussfassung der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung zur Errichtung der Sporthallen an den Standorten Grundschule Hagen, Hanseviertel, Grundschule Lüne und Grundschule Hasenburger Berg in Höhe von 1.393.911 Euro (Investitionsmaßnahme 01-424-003) wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus den Haushaltsermächtigungen des Jahres 2023 der Investitionsmaßnahmen:
bereitgestellt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||