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Vorlage - VO/11186/24  

 
 
Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
15.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
02.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von ca. EUR 39,9 Mio. ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Finanzvertrag) absehbar, dass ein hoher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis erzielt wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31. März 2024 fest.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden.

 

Rückstellungen für Sachaufwendungen mussten im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 in Höhe von voraussichtlich rd. EUR 5.221.540 aus noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in den jeweiligen Budgets gebildet werden (zurückzuführen auf nicht ausgeführte oder Neu-Priorisierungen). Der darin enthaltene Anteil für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung beträgt voraussichtlich rd. EUR 3.302.300.

 

Ebenso mussten Personalrückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von rd. EUR 108.622 aus verfügbaren Haushaltsermächtigungen im Personalbudget gebildet werden. Die Personalrückstellungen für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub wurden im Jahr 2023 in Höhe von rund EUR 70.000,00 erhöht.

 

Bei den Pensionsrückstellungen sind Mehraufwendungen errechnet worden, welche auf Besoldungserhöhungen und die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (Beamte) zurückzuführen sind. Diese Mehraufwendungen sind jedoch nicht zahlungswirksam; die Ansätze für die Zuführung, Herabsetzungen und Auflösung zu Pensionsrückstellungen werden im Saldo aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. EUR 791.000 überschritten.

 

Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass § 117 Abs. 1 NKomVG Anwendung findet, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.

 

Neben den oben genannten Rückstellungsbildungen sind weitere Rückstellungen bzw. Haushaltsausgabereste für nachfolgende Sachverhalte zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann. Die Mittel sind als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen.

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.700.000

 

Das Personalbudget wurde mit der Dezemberzahlung um EUR 1.696.915,94 überschritten. Die Abweichung ist insbesondere auf eine erhöhte Zahlung an die niedersächsische Versorgungskasse für die Beamtenversorgung zurückzuführen.

 

Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (EUR 1.550.000) und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (EUR 150.000).

Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung eines Haushaltsausgaberestes für Zuschüsse an die Museumsstiftung in Höhe EUR 300.000

Bezugnehmend auf die Ratssitzung vom 20.12.2023 ist für die Museumsstiftung im Rahmen des Jahresabschlusses eine Aufstockung des Zuschusses um EUR 300.000 zu berücksichtigen. Der Betrag ist überplanmäßig bereitzustellen. Im Anschluss erfolgt eine Mittelübertragung in Form eines Haushaltsausgaberestes. Die Zahlung des Zuschusses wird an folgende Voraussetzungen gekoppelt:

  • Anpassung des Stiftungsrates
  • Erkennbare Konsolidierung des Stiftungshaushaltes
  • Ersatz der Patronats- durch eine Zuschussvereinbarung
  • Bei Bedarf Unterstützung durch einen Dritten

 

Die Deckung zugunsten des erhöhten Zuschusses erfolgt aus Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (EUR 300.000).

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung einer Rückstellung für Blindgängerverdachtspunkte in Höhe von EUR 850.000

Im Zuge des voranschreitenden Glasfaserausbaus wurden bis zu 71, bisher nicht bekannte, Blindgängerverdachtspunkte festgestellt. Diese müssen nach baufachlichen Richtlinien der Kampfmittelräumung durch technische Sondierungen weiter erforscht werden.

 

Für die kommenden Jahre ist mit Gesamtaufwendungen in Höhe von EUR 900.000 zu rechnen. Zur Bildung einer entsprechenden Rückstellung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von EUR 850.000 notwendig, da ein Anteil in Höhe von EUR 50.000 aus dem Budget des Bereiches Ordnung gedeckt werden kann.

 

Der verbleibende Anteil kann aus Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (EUR 850.000) gedeckt werden.

 

Zuführung zu einer Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Parkraumbewirtschaftung EUR 65.000,00

 

Gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG können aus den Überschüssen einer Kommune Rücklagen für bestimmte Zwecke gebildet werden.

 

Zur Durchführung der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) dargestellten Maßnahmen werden Mittel aus dem Gewinn des BgA in die Rücklage in Höhe von EUR 65.000,00 zugeführt.

 

Die Überführung in die Rücklage erfolgt in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften der Gewinnverwendung bei Betrieben gewerblicher Art (BgA).

 

Stiftung Hospital St. Nikolaihof:

 

Die Stiftung Hospital St. Nikolaihof nimmt für das Ensemble Nikolaihof in Bardowick seit 2009 am Städtebauförderprogramm teil. Mit Unterstützung des Treuhänders „GOS GmbH“ werden Mittel beantragt und von der NBank an den Treuhänder ausgezahlt.

 

Die jeweilige Rechnungsstellung kann aufgrund eines verzögerten Baufortschrittes nicht immer in den vorgesehenen Fristen erfolgen. Aus diesem Grund werden von der NBank für ausgezahlte, nicht abgerufene Mittel sog. Zwischenzinsen berechnet.

 

Die GOS GmbH hat die noch ausstehenden, noch nicht in Rechnung gestellten Zinsen nun für die Jahre 2020 bis 2023 ermittelt. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung der NBank ist offen. Der Gesamtbetrag für die vergangen vier Jahre beläuft sich auf voraussichtlich EUR 60.500, welcher außerplanmäßig zur Bildung einer Rückstellung bereitgestellt werden kann.

 

Eine Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen für Kreditzinsen zur Aufnahme eines Investitionsdarlehens.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: EUR 200,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 0 € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000ERGR / 21020   

 Produkt / Kostenträger: 611001

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Maßnahmenkatalog BGA Parkraumbewirtschaftung.pdf (62 KB)      

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 für folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.700.000
  • Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von EUR 300.000
  • Bildung einer Rückstellung für Blindgängerverdachtspunkte in Höhe von EUR 850.000

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.

 

Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 r sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO r das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.