Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Vor fast genau einem Jahr fand am 09.03.2023 die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Klimaneutralität im Zentralgebäude der Leuphana statt. Dem Anliegen der Klimaneutralität haben sich Verwaltung und Politik sowie viele Engagierte aus der Stadtgesellschaft angeschlossen. Der Arbeitskreis Klimaneutralität brachte diese Akteur:innen aus Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft, Naturschutz, Wissenschaft, Wirtschaft, Energieversorgung und dem Gebäudesektor nun bereits zu drei Sitzungen an einen Tisch. Ziel des Arbeitskreises ist eine Vernetzung auf lokaler Ebene und die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten – mit viel Fachextpertise und unterschiedlichen Blickwinkeln.
Der Arbeitskreis ist dabei kein städtisches oder politisches Gremium, sondern agiert eigenständig, bespricht drängende Themen oder Projekte und setzt Impulse. Um diese auch in die Liste der kommunalen Klimaschutzaktivitäten aufnehmen zu können – z.B. in den Klimaschutzplan – bedarf es eines standardisierten Prozesses und einer Verknüpfung des Arbeitskreises mit den städtischen Gremien.
Der Arbeitskreis Klimaneutralität hat sich deshalb in seiner Sitzung am 23.08.2023 mit seiner zukünftigen Arbeitsweise auseinandergesetzt. Ziel ist es, Impulse und Empfehlungen des Arbeitskreises in die regulären Beratungs- und Entscheidungsinstanzen zu bringen. Die Teilnehmenden haben sich auf folgende Vorgehensweise verständigt (angelehnt an das Verfahren der Stadt Göttingen - Klima-Beirat | Stadt Göttingen - Nachhaltigkeit (goettingen.de), um eine beratende Rolle einnehmen zu können:
- Der Arbeitskreis soll sich dreimal pro Jahr treffen.
- Bei dem ersten Treffen eines jeden Jahres (1. Quartal) stehen der fachliche Austausch zu lokalen und klimapolitischen Themen sowie die Vernetzung der Akteure im Vordergrund. Über laufende Klimaschutzprojekte wird berichtet.
- Bei dem zweiten Treffen des jeweiligen Jahres (2. Quartal) sollen aus den im ersten Quartal diskutierten Themen Vorschläge für Leitprojekte und für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet werden. Zusätzlich können anlassbezogene und themenspezifische Arbeitsgruppentreffen stattfinden, so dass kleinere Projekte auch direkt durch die Mitglieder des Arbeitskreises vorangebracht werden können.
- Bei dem Treffen im 3. Quartal sollen basierend auf den im 2. Quartal erarbeiten Vorschlägen Leitprojekte festgelegt werden. Ziel ist es, zukunftsorientierte Impulse für die Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt zu geben.
- Im 4. Quartal sollen sich die städtischen Gremien mit den vom Arbeitskreis empfohlenen Leitprojekten befassen und bei Bedarf weitere Schritte zur Umsetzung veranlassen.
- Im drauffolgenden Jahr wird der Prozess fortgesetzt.
Unter der Annahme des o.g. Prozesses hat der Arbeitskreis Klimaneutralität bei dem letzten Treffen am 13.11.2023, basierend auf den Ergebnissen der Online-Befragung zum Klimaschutzplan (04.09. - 04.10.2023), die Priorisierung von Maßnahmen in Kleingruppen diskutiert.
Die Ergebnisse der einzelnen Gruppen wurden im Plenum des Arbeitskreises vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmenden einigten sich auf zwei Meilenstein-Projekte:
Die Stadtverwaltung wurde gebeten, die Meilenstein-Projekte dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vorzustellen und ggf. bis zur Beschlussfassung zu bringen.
Die vom Arbeitskreis vorgeschlagenen Meilenstein-Projekte bestätigen die Verwaltung in Ihrem Vorgehen, denn beide Themen wurden im letzten Jahr bereits eigeninitiativ in den Fokus genommen.
Zu 1.: Wärmeversorgung: Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, bei dem aktuelle Wärmeverbräuche in den Quartieren/Stadtteilen und Potenziale zur klimaneutralen Wärmeversorgung betrachtet werden, wurde beauftragt. Durch die Analyse wird deutlich, in welchen Gebieten zukünftig Wärmenetze bzw. Einzellösungen sinnvoll sind. Der kommunale Wärmeplan soll im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen werden. Darauf basierend soll die kommunale Wärmeplanung gezielt umgesetzt werden und künftig handlungsbestimmend sein.
Zu 2. Klimaoptimierte Stadtplanung: Die Erarbeitung eines Konzepts zur Klimaanpassung wurde beauftragt. Auf Basis von Klimamodellen werden die erwartbaren Folgen des Klimawandels und die davon mögliche Betroffenheit der Stadt Lüneburg in verschiedenen Szenarien analysiert. Auf dieser Basis sollen geeignete Maßnahmen in Kooperation mit allen relevanten Akteuren erarbeitet und ein Monitoringkonzept verifiziert werden. Das Konzept soll bis Juli 2025 fertiggestellt sein.
Darüber hinaus sind verschiedene Maßnahmen zu den jeweiligen Themen in einzelnen Steckbriefen des Klimaschutzplanes dokumentiert und werden kontinuierlich fortgeschrieben (z.B. Wärmeversorgung (B10), Erhaltung und Schaffung von Grünflächen (D2, D6), Checkliste für die Stadtplanung (B3)).
Das o.g. prozessuale jahresübergreifende Vorgehen des Arbeitskreises von dem fachlichen Austausch bis zur politischen Befassung von definierten Meilensteinen sollte verstetigt werden, um die Verknüpfung des eigenständigen Arbeitskreises in den kommunalen Wirkungskreis der Hansestadt zu etablieren.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 33 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten begrüßt die vom Arbeitskreis Klimaneutralität vorgeschlagene aktuelle Schwerpunktsetzung in Form der Meilensteinprojekte. Der Ausschuss beschließt, sich mit den Projektvorschlägen, die im Arbeitskreis erarbeitet werden, zu befassen und bei Bedarf weitere Schritte zur Umsetzung zu veranlassen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |