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Vorlage - VO/11162/24  

 
 
Betreff: Rechtliche Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung und Umsetzung in Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Lütjann
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Lütjann, Steffen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
09.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Hansestadt Lüneburg ist auf Grundlage des Niedersächsischen Klimagesetzes
(NKlimaG) seit dem 01.01.2024 verpflichtet, bis spätestens zum 31.12.2026 einen Wärmeplan zu erstellen und zu veröffentlichen (vgl. auch Ausführungen in der Vorlage VO/11216/24).

 

Auf Bundesebene sind durch die Verabschiedung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (rmeplanungsgesetz - WPG) und die Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz- GEG) rechtliche Rahmenbedingungen hinzugekommen, die sich teilweise auf die Wärmeplanung der Hansestadt Lüneburg nach Landesvorgaben auswirken. Die Erstellung des Wärmeplans für die Hansestadt ist bis Ende Mai 2025 geplant.

 

Im Ausschuss wird über die Wirkung von WPG und NKlimaG auf die Wärmeplanung und die Geltung des Gebäudeenergiegesetzes berichtet. In dem Zusammenhang wird auch aufgezeigt, wie die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffausbaugebieten hinsichtlich der Geltung des GEG auf Hauseigentümer:innen beeinflusst.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: