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Vorlage - VO/11147/24  

 
 
Betreff: Durchgängigkeit der Ilmenau - Planung der Anlagen zum Fischaufstieg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Schulz
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra  03 - Steuerung und Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
11.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez.III) zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

1989 wurden durch die Hansestadt Lüneburg an den Lüneburger Mühlen sogenannte Denil-Fischpässe errichtet. Sie ersetzten damals die einfachen Aalaufstiegshilfen in Form einer Rinne mit innenliegenden Bürsten. Die Baumaßnahme (Baukosten 86.000,- DM) wurde mit Mitteln des Landes in Höhe von 65% gefördert. Weiterhin beteiligten sich die beiden Lüneburger Angelsportvereine mit 23 %, die Stadt mit 10 % und die damaligen Eigentümer der Abts- und Lüner Mühle mit 2 % an der Maßnahme.

 

Die Denil-Fischpässe sind abgängig und können nicht mehr repariert werden. Sie entsprechen zudem nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Wasserrechtsrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben sich aus dem Merkblatt DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke  Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung“ (DWA  Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.).

 

Das bedeutet, dass sich die Ilmenau nach der Bewertung des zuständigen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in einem „mäßigen ökologischen Zustand“ befindet. Gemäß EG-WRRL soll bis zum Jahr 2027 für alle Gewässer der „gute ökologische Zustand“ erreicht werden. Es müssen „Maßnahmenprogramme“ erstellt und umgesetzt werden. Für die Ilmenau wurde u.a. die Herstellung einer ökologischen Durchgängigkeit ins Maßnahmenprogramm aufgenommen.

 

2019 hatte der NLWKN Vorplanungen für Fischaufstiegsanlagen an den beiden Mühlen erstellt. An der Abts- und Lüner Mühle sollte eine 77 m lange und 2,90 m breite Rinne um die Mühleninsel herum errichtet werden, vorstellbar wie ein Kragen. Die Anlage sollte 1,2 Mio € kosten (Stand 2018). Sie wäre nach städtischer Bewertung an der Abts- und Lüner Mühle aufgrund der Dimension nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar.

 

Im Dezember 2022 wurden auf Einladung der Oberbürgermeisterin Gespräche zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, dem NLWKN und der Hansestadt Lüneburg mit dem Ziel aufgenommen, die ökologische Durchgängigkeit der Ilmenau unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgabe der EU-WRRL herzustellen und gleichzeitig den denkmalrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Land Niedersachsen teilte mit, dass es nunmehr den Bau der Fischaufstiegsanlagen an den neburger Mühlen mit 100 % fördern würde, unabhängig von der Erzeugung von Energie aus Wasserkraft.

 

Die Betreiberin der Wasserkraftanlage in der Abtsmühle, die Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG, hatte bereits im November 2022 als bauliche Alternative eine neuartige Anlage mit einem österreichischen Patent vorgeschlagen, eine sog. 2-Kammern-Organismenwanderhilfe oder „Fishcon-Schleuse“ (vgl. www.fishcon.at). Sie hat in der Länge eine vergleichbare Größe wie der vorhandene Denil-Fischpass und könnte an derselben Stelle gebaut werden. Die Anlage wurde an mit der Ilmenau vergleichbaren Nebengewässern der Donau entwickelt und bereits an einigen Standorten gebaut. Dort durchgeführte, wissenschaftliche Untersuchungen haben nachgewiesen, dass sie unter anderem dem deutschen Regelwerk nachkommt. Die Hydroenergie Lüneburg hat sich im Falle der Realisierung bereit erklärt, die Anlage zu unterhalten. Die Denkmalschutzbehörde hat sich grundsätzlich mit der Anlagentechnik einverstanden erklärt. Geringfügigkeiten seien noch abzustimmen. Das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst, fordert ein umfassendes Monitoring und eine qualifizierte Möglichkeit für Fische, die Ilmenau herunterzuwandern.

 

Am 08.03.2023 und am 10.05.2023 wurde im Ausschuss berichtet.

 

Am 18. Januar fand im Bereich Umwelt ein Gespräch mit dem Ministerium und dem NLWKN statt. Der Stadt wurde mitgeteilt, dass eine Förderung nur zu 95 % erfolgen könne, sofern die Trägerschaft in kommunaler Hand liegen würde. Der Landkreis hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass eine fünfprozentige Förderung seinerseits möglich wäre. Ob eine Kumulierung von Fördermitteln zulässig ist, konnte noch nicht geklärt werden.

 

rderanträge beim Land Niedersachsen können frühestens im September 2024 gestellt werden. Anfang 2025 würde gegebenenfalls ein Zuwendungsbescheid ergehen. Sollte die Hansestadt Lüneburg als Bauträgerin auftreten, wären somit im Haushalt 2025 Haushaltsmittel aufzuführen.

 

Der NLWKN stellt in der Sitzung die baulichen Planungen für beide Stauanlagen vor. Der Geschäftsführer der Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG stellt die Wasserkraftanlage mit Nebenanlagen zum Fischabstieg und zum Fischschutz vor.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Sicherstellung der ungehinderten Wanderung von Organismen zur Besiedlung größerer Gewässerstrecken.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,- €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 

 Produkt / Kostenträger: 552001/55200103

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: