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Vorlage - VO/11130/24  

 
 
Betreff: Auslaufen der Förderperiode des Integrationsfonds zum 31.12.2024
Fortführung der Projekte " Gutes Ankommen", "FiSch-Familie in Schule" und "Kita- Einstieg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Regina Schallar, Frau Irene Skrobanek
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Unter dem Titel „Integration von Anfang an!“ wurden drei Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen aus Mitteln des Landes Niedersachsen zur Förderung der Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) bis zum 31.12.2024 gestellt und auch bewilligt

Baustein I Gutes Ankommen (Frühe Hilfen)

Gutes Ankommen verfolgt das Ziel, die nachhaltige gesellschaftliche Integration von Kindern und Familien mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund in Lüneburg zu verbessern, in dem hierfür die soziale Angebotsinfrastruktur geschaffen wird. Durch die Schaffung von Zugängen zum Gesundheitssystem und durch die Unterstützung und Stärkung der Frauen für ein gesundes Aufwachsen der kleinen Kinder, trägt das Projekt „Gutes Ankommen“ langfristig zur gesellschaftlichen Teilhabe der Familien bei.

 

Ein bedeutsamer Punkt für gelingende Prävention ist der Zugang und das Verständnis vom deutschen Gesundheitssystem und in der Folge der Zugang zu frühkindlichen Unterstützungsangeboten.

 

Schwangere, Eltern mit Säuglingen und Kleinkinder werden durch eine Familienhebamme (FamHeb) oder Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen begleitet (FGKiKP).

 

Das Team der Fachkräfte Frühe Hilfen besteht aus drei Personen, einer Familienhebamme und zwei Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie werden mit insgesamt 25,5 Wochenstunden im Projekt eingesetzt. Die FamHeb bzw. die FGKIKP verfügen neben ihrer Grundqualifikation als Hebamme bzw. Kinderkrankenpflegerin über eine Weiterbildung als Familienhebamme bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, die sich an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen formulierten Anforderungsprofil orientiert.

 

Die Fachkräfte führen Einzelbegleitungen oder Gruppenangebote in Form von Hausbesuchen, Aufsuchen von Gemeinschaftsunterkünften oder im Rahmen von offenen Beratungsangeboten durch. Hierfür greifen sie, sofern personell, zeitlich und sprachlich verfügbar, auf unsere aktuell sieben Sprachmittler:innen zurück.

Zurzeit ist eine Begleitung in den Sprachen arabisch, kurdisch, türkisch, französisch, russisch, farsi und dari möglich.

Schwangere und Familien, die keinen Bedarf an längerfristiger Begleitung durch die Fachkräfte der Frühen Hilfen haben, können durch die Sprachmittler:innen zu Terminen begleitet werden, die zum gesunden Aufwachsen der Kinder beitragen:

  • Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft beim Frauenarzt
  • Kurs zur intensiven Vorbereitung auf das Elternsein im Rahmen des Kooperationsprojektes Gute Aussichten
  • Anmeldung zur Geburt im Krankenhaus
  • U-Untersuchungen bei Kinderärzt:innen
  • Geplante (Fach-)Arzttermine von Kindern
  • einmalige Einzel- oder Gruppenberatungen durch die Fachkräfte der Frühen Hilfen im Sozialraum

 

Durch die Beendigung des Kulturmittler:innen-Projektes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Region Lüneburg ist mit einem Anstieg des Bedarfes an Begleitungen durch Sprachmittler:innen zu rechen.

In den Jahren 2023 und 2024 fielen jährlich Ausgaben in Höhe von etwa 113.000€ im Projekt an. Dafür hat die Hansestadt Lüneburg eine 90%ige Förderung aller Ausgaben mit Zuwendungsbescheid vom 27.06.2022 vom ArLE aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen zugesprochen bekommen.  Es mussten lediglich etwa 11.300€ Eigenmittel jährlich erbracht werden.

 

Derzeit sind keine Fördermittel für das Projekt absehbar. Sollte die Hansestadt Lüneburg das Projekt trotzdem weiterführen wollen, ist mit Ausgaben in Höhe von ca. 126.000€ in 2025 und 129.000€ in 2026 zu rechnen.

 

Baustein II FiSch- Familie ind Schule (Schule/ Kinder- und Jugendhilfe)

Derzeit wird das Projekt Familie in Schule FiSch in Kooperation mit dem Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen Lüneburg e.V. (VSE) aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen finanziert. Auch diese Finanzierung ist bis zum 31.12.2024 sichergestellt.

hlich ca. 120.000 € Ausgaben für das Projekt an, für die die Hansestadt Lüneburg knapp bis zu 98.400 € Zuwendungen erhält. Etwa 20.500 € bringt die Hansestadt Lüneburg als Eigenmittel jährlich ein.

 

Sollte die Hansestadt Lüneburg das Projekt weiter zusammen mit dem VSE durchführen, würden jährlich etwa Kosten in Höhe von etwa 126.700 € in 2025 und 129.800 €r 2026 anfallen

 

Das Projekt FiSch Familie in Schule wird in der Sitzung durch den Träger VSE präsentiert.

 

Baustein III Kita-Einstieg (Kindertagesbetreuung und Elternbildung)

 

Das Projekt „Kita-Einstieg Guter Start in frühe Bildung“ unterstützt seit 2017 Familien mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund niedrigschwellig beim Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten.

Das präventive Projekt berät Eltern zum Kitabesuch, zu Anmeldeformalitäten und frühen Bildungsangeboten in der Hansestadt und erstellt entsprechende mehrsprachige Informationsmaterialien. In einer offenen Sprechstunde im AWO-Familienzentrum Lotte Lemke in Kaltenmoor und bei Telefonsprechstunden in Arabisch, Kurdisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch werden Fragen beantwortet und bei Bedarf weiterführende Termine vereinbart. Besonderes Augenmerk wird auf den Besuch einer Kita im letzten Jahr vor der Einschulung gelegt.

 

Damit die Teilhabe von Kindern und Familien gelingt, bietet das Projekt zudem bedarfsgerechte Unterstützung für Familien und Kitas. Elternbegleiterinnen oder eine Kulturmittlerin sind regelmäßig in der Kita und unterstützen die Kommunikation zwischen Familien und Fachkräften. Derzeit ist „Kita-Einstieg“ mit einem wöchentlichen Angebot in zwei Kitas und r unregelmäßige Elterngespräche in zehn weiteren Einrichtungen tätig. In zwei Kitas gibt es monatliche Gruppenangebote für Eltern und Kinder, bei denen Kreativität und Begegnung im Mittelpunkt stehen. Kita-Einstieg deckt den Bedarf an Sprachmittlung nicht vollumfänglich. Die Kitas wurden in der Vergangenheit daneben kostenfrei durch das Sprachmittlerprogramm der AWO unterstützt, das derzeit nur noch kostenpflichtig in Anspruch genommen werden kann.

Im Rahmen des Elternbildungsprogramm „Rucksack“ treffen sich derzeit 4 Gruppen in Lüneburg: Mütter mit Kindern im Kitaalter treffen sich wöchentlich mit einer Anleiterin, nehmen Anregungen für ihren Familienalltag und zu weiteren Themen wie zum Beispiel Gesundheit oder Medienkonsum mit. Darüber hinaus entstehen unter den Frauen Unterstützungsnetzwerke und die Anleiterin übernimmt eine Lotsenfunktion in weitere lokale Angebote.

Das neue Projekt Kita-Einstieg ist zum 01.01.2023 gestartet und wird stetig weiterentwickelt. Ziel ist die Verstetigung der genannten Projektbausteine und eine engere Anbindung an das Familienbüro als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle in Sachen Kinderbetreuung in Lüneburg.

Kita-Einstieg wird noch bis 12.2024 zu 90% aus dem niedersächsischen Integrationsfonds und mit 10% Eigenmitteln finanziert. Die zuwendungsfähigen Kosten zur Umsetzung des Projekts 2023 und 2024 belaufen sich auf 312.000 € (ca. 260.000 € Personalkosten/ca. 55.000 Sachkosten). Sollte die Hansestadt Lüneburg das Projekt weiter fortführen, würden sich die geschätzten Kostenr zwei Jahre in 2025 und 2026 auf rund 300.000 € (ca. 282.000 € Personalkosten/ca. 16.000 € Sachkosten) belaufen. Einsparungen zu dem bisherigen Kostenvolumen ergeben sich bei den Sachkosten, da eine Vielzahl von Materialien bereits erarbeitet wurden und der „Familienwegweiser über das Familienbüro finanziert ist.

 

 

 

Seitens des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wurde der Hansestadt bereits im November mitgeteilt, dass die Bugdetverteilung über die Förderperiode hinaus weitererdermittel nicht vorsieht und dass die Hansestadt somit leider nicht weiterhin von diesen Mitteln profitiert kann.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

ngerfristige Begleitungsangebote zu Arztterminen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Qualifizierte frühkindliche Bildungsangebote

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

soziale Angebotsinfrastruktur verbessern

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 88 €/

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 401.700 in 2025 und 407.800 in 2026

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

x Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 55011/55055/57230 

 Produkt / Kostenträger: 36312105/36320103/36500211

 Haushaltsjahr: 2025 ff

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Fortführung der Projekte „Gutes Ankommen“, „FiSch-Familie in Schule“ und „Kita-Einstieg“ mit einer  Laufzeit von 2 Jahren. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gegenfinanzierung ggf. weitere Fördermittel zu akquirieren.

 

Sollte eine Gegenfinanzierung der Projekte durch Fördermittel nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, den erforderlichen Aufwand in die Haushaltsplanung für 2025 und 2026 aufzunehmen.