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Sachverhalt: Wolf von Nordheim hat gem § 52 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG gegenüber Oberbürgermeisterin Kalisch den Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in der auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung den Sitzverlust festzustellen.
Gem. § 44 Absatz 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit § 38 Absatz 3 bzw. Absatz 5 NKWG geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über. Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 Absatz 5 Satz 2 NKWG festgestellt, dass Herr Friedhelm Feldhaus in den Rat der Hansestadt Lüneburg zu berufen ist.
Herr Friedhelm Feldhaus wird in der Sitzung des Rates in den Rat eingeführt, über die Pflichten als Ratsmitglied belehrt und zur Erfüllung der Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der geltenden Gesetze verpflichtet.
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