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Vorlage - VO/11027/23  

 
 
Betreff: Sachstandsmitteilung zum Beschluss "Zentralisierung der Vergabe des Schulessens/Catering" vom 14.09.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Miekautsch, Marvin
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:05 - Entwicklung und strategische Steuerung
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Kenntnisnahme
05.12.2023 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.08.2023 stellte die FDP-Fraktion den Antrag, dass die Hansestadt Lüneburg beauftragt wird, bei den Schulleitungen der Grund- und weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg ein Meinungsbild einzuholen, ob die Vergabe/Abrechnung des Caterings an den Lüneburger Schulen zentral durch die Stadtverwaltung erledigt werden soll.

 

In einem ersten Schritt wurde zunächst bei den Schulleitungen nachgefragt, welche Abrechnungssysteme dort für das Schulessen/Catering genutzt werden. Die Rückmeldungen der einzelnen Schulen können der folgenden Aufstellung entnommen werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschulen

Abrechnungssystem

weiterführende Schulen

Abrechnungssystem

Anne-Frank-Schule

Lastschriftverfahren bei Leistungserbringer

IGS Kreideberg

Barzahlung

Grundschule Hasenburger Berg

SamsOn

Christianischule

Barzahlung

Grundschule Kreideberg

Pair Solutions GmbH

Oberschule Am Wasserturm

SamsOn

Heiligengeist-

schule

keines, da kein Schulessen

Johannes-Rabeler-Schule

keines, da kein Schulessen

Grundschule Igelschule

Pair Solutions GmbH

Johanneum

Korona

Grundschule im Roten Felde

Webmenue

Wilhelm-Raabe-Schule

Korona

St.-Ursula-Schule

SamsOn

Herderschule

Barzahlung

Herrmann-Löns-Schule

keines, da kein Schulessen

 

 

Grundschule Lüne

keines, da kein Schulessen

 

 

Grundschule Häcklingen

SamsOn

 

 

Grundschule Am Sandberg

keines, da kein Schulessen

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Nach §§ 112, 113 NSchG obliegt die Zuständigkeit für die Organisation, Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens dem Schulträger. Aus der Zuständigkeit ergibt sich auch eine entsprechende Kostentragungspflicht.

 

Aus der oben genannten Tabelle ergibt sich, dass in der Lüneburger Schullandschaft diverse Abrechnungssysteme verwendet werden. An den weiterführenden Schulen ist die Barzahlung noch weit verbreitet, welche an Grundschulen aufgrund des Alters der Kinder keine praktische Anwendung finden kann. Die Caterer verwenden das für sie erprobte Abrechnungssystem, sodass die Schulen auf die Wahl des Abrechnungssystems wenig bis keinen Einfluss haben.

 

Auch wenn sich aus der oben genannten Auflistung ergibt, dass einige Schulen das gleiche Abrechnungssystem verwenden, so ist auch hier anzumerken, dass es an den Schulen jeweils individuelle Absprachen/Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Caterer über die konkrete Ausgestaltung der Abrechnungsmodalitäten etc. gibt. Der Unterzeichner weiß hierüber aufgrund von Auskünften vereinzelter Schulleiter im Rahmen der oben angestellten Abfrage zu berichten.

 

Nachdem nunmehr in einem ersten Schritt festgestellt wurde, welche Abrechnungssysteme an den einzelnen Schulen verwendet werden, wird die Verwaltung nunmehr in einem zweiten Schritt den Austausch mit den Schulleitungen suchen, um eventuelle Synergieeffekte durch die Zentralisierung der Abrechnung des Schulessens über die Hansestadt Lüneburg zu ermitteln. Aus Sicht der Schulleitungen würde eine Zentralisierung eine Entlastung von Aufgaben darstellen, die dem Schulträger obliegen.

 

Das besondere Augenmerk legt die Stadtverwaltung aber auf den Aspekt der freiwilligen Basis, wie im vorliegenden Antrag auch ausgeführt. Ein für 19 Schulen passendes Abrechnungssystem zu finden, welches auf die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten der jeweiligen Schulen Rücksicht nimmt, wird praktischerweise nicht zu finden sein. Daher ist in den anstehenden Gesprächen auch gezielt zu ermitteln, wie die Einstellung der jeweiligen Schule zum aktuell genutzten Abrechnungssystem ist; hier greift aber wieder der Aspekt der freiwilligen Basis. In Betracht kommennnte auch eine Differenzierung zwischen den Grund- und weiterführenden Schulen, nachdem bei den weiterführenden Schulen die Barzahlung noch weit verbreitet ist.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Zur Qualität des guten schulischen Ganztags gehört auch die Bereitstellung von Mittagessen. Die Organisation hierfür obliegt dem Schulträger

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: