Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.08.2023 stellte die FDP-Fraktion den Antrag, dass die Hansestadt Lüneburg beauftragt wird, bei den Schulleitungen der Grund- und weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg ein Meinungsbild einzuholen, ob die Vergabe/Abrechnung des Caterings an den Lüneburger Schulen zentral durch die Stadtverwaltung erledigt werden soll.
In einem ersten Schritt wurde zunächst bei den Schulleitungen nachgefragt, welche Abrechnungssysteme dort für das Schulessen/Catering genutzt werden. Die Rückmeldungen der einzelnen Schulen können der folgenden Aufstellung entnommen werden:
Stellungnahme der Verwaltung
Nach §§ 112, 113 NSchG obliegt die Zuständigkeit für die Organisation, Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens dem Schulträger. Aus der Zuständigkeit ergibt sich auch eine entsprechende Kostentragungspflicht.
Aus der oben genannten Tabelle ergibt sich, dass in der Lüneburger Schullandschaft diverse Abrechnungssysteme verwendet werden. An den weiterführenden Schulen ist die Barzahlung noch weit verbreitet, welche an Grundschulen aufgrund des Alters der Kinder keine praktische Anwendung finden kann. Die Caterer verwenden das für sie erprobte Abrechnungssystem, sodass die Schulen auf die Wahl des Abrechnungssystems wenig bis keinen Einfluss haben.
Auch wenn sich aus der oben genannten Auflistung ergibt, dass einige Schulen das gleiche Abrechnungssystem verwenden, so ist auch hier anzumerken, dass es an den Schulen jeweils individuelle Absprachen/Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Caterer über die konkrete Ausgestaltung der Abrechnungsmodalitäten etc. gibt. Der Unterzeichner weiß hierüber aufgrund von Auskünften vereinzelter Schulleiter im Rahmen der oben angestellten Abfrage zu berichten.
Nachdem nunmehr in einem ersten Schritt festgestellt wurde, welche Abrechnungssysteme an den einzelnen Schulen verwendet werden, wird die Verwaltung nunmehr in einem zweiten Schritt den Austausch mit den Schulleitungen suchen, um eventuelle Synergieeffekte durch die Zentralisierung der Abrechnung des Schulessens über die Hansestadt Lüneburg zu ermitteln. Aus Sicht der Schulleitungen würde eine Zentralisierung eine Entlastung von Aufgaben darstellen, die dem Schulträger obliegen.
Das besondere Augenmerk legt die Stadtverwaltung aber auf den Aspekt der freiwilligen Basis, wie im vorliegenden Antrag auch ausgeführt. Ein für 19 Schulen passendes Abrechnungssystem zu finden, welches auf die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten der jeweiligen Schulen Rücksicht nimmt, wird praktischerweise nicht zu finden sein. Daher ist in den anstehenden Gesprächen auch gezielt zu ermitteln, wie die Einstellung der jeweiligen Schule zum aktuell genutzten Abrechnungssystem ist; hier greift aber wieder der Aspekt der freiwilligen Basis. In Betracht kommen könnte auch eine Differenzierung zwischen den Grund- und weiterführenden Schulen, nachdem bei den weiterführenden Schulen die Barzahlung noch weit verbreitet ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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