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Vorlage - VO/1146/04  

 
 
Betreff: Fachberatung in Kindertagesstätten (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.05.04)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
16.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vorauszuschicken ist, dass die Beantwortung der Anfrage in der systematischen Form der Fragestellung nur schwer möglich ist. Es wird daher versucht, zu allen Fragen umfassend, inhaltlich aber in einer anderen Gliederung Stellung zu nehmen.

 

1.      Rechtliche Ausgangsposition:

      Die Fachberatung der Kindertagesstätten ist mit dem ersten Inkrafttreten des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) am 01.01.1993 zu einer Pflichtaufgabe der Träger von Tageseinrichtungen geworden. Zwischenzeitlich wurde aufgrund der Neufassung des KiTaG für die Zeit von 1999 - 2001 mit der Lockerung weiterer Standards diese Verpflichtung nicht mehr gesetzlich geregelt. Per 01.01.2002 trat dann das KiTaG in seiner ursprünglichen Fassung wieder in Kraft. Damit ergab sich wieder die Verpflichtung für eine Fachberatung.

 

      Das KiTaG sieht diese Verpflichtung vorrangig für die Träger der Einrichtungen vor. Erst wenn diese Verpflichtung von den Kita-Trägern nicht erfüllt werden kann, tritt subsidiär das Jugendamt ein.

      Das KiTaG trifft ferner keine Vorgaben zum Inhalt und zum Umfang der fachlichen Beratung, so dass hier ein großer Gestaltungsspielraum für den Einrichtungsträger gegeben ist.

 

 

2.      Tatsächliche Situation:

2.1      Städtische Kitas

      Nach dem erstmaligen Inkrafttreten des KiTaG ist von der Stadt Lüneburg ein Modell entwickelt worden, das einerseits eine umfassende Fachberatung der von ihr betriebenen Kitas sicherstellte, andererseits aber auch eine enge Vernetzung mit den selbst entwickelten Fortbildungsangeboten gewährleistete und zudem den möglichen finanziellen Rahmen des städtischen Haushalts berücksichtigte. Dabei hat die Stadt als Kita-Träger keine eigenen Kräfte für die Aufgabe „Fachliche Beratung“ eingestellt. Vielmehr wurde der Volkshochschule per Vereinbarung die Aufgabe der „Kita-Fachberatung“ übertragen. Die VHS ihrerseits konnte dann per Honorarvereinbarung die entsprechend qualifizierte/n Fachkraft/Fachkräfte je nach dem im Kita-Bereich entstehenden Bedarf beschäftigen. Der finanzielle Ausgleich zwischen der VHS und dem Jugendamt erfolgte im Rahmen einer internen Verrechnung. Eine ähnliche Regelung mit der VHS wurde zur Erstellung eines eigenen Fortbildungsangebotes getroffen. Dabei wurde darauf Wert gelegt, dass sowohl die Fachberatung als auch die Koordination der Fortbildung in einer Hand lagen, um eine möglichst optimale Verzahnung zwischen diesen beiden Komponenten zu erreichen. Gleichzeitig konnte auch flexibel auf wechselnde Bedarfe und Umfänge reagiert werden. Die Schwerpunktthemen für die Fachberatung als auch für das Fortbildungsangebot wurden vor Beginn jeden Jahres zwischen VHS-Leitung, FachberaterIn, Jugendamt und Kitas abgesprochen und verbindlich festgelegt. Dabei ist zu bemerken, dass bei Erstellung der Jahresplanung nicht nur die Vorschläge der Kita-Leitungskräfte, sondern auch die aus den Teambesprechungen in den einzelnen Kitas hervorgegangenen Wünsche und Anregungen berücksichtigt wurden.

 

      Die Fachberatung (aber auch die Entwicklung eines eigenen Fortbildungsangebotes) in diesem System hatten sich in den ersten 5 Jahren so gut bewährt, dass auch bei Wegfall der zwingenden gesetzlichen Verpflichtung im Jahre 1999 das Projekt uneingeschränkt weitergeführt wurde, während andere Kita-Träger (auch im Umfeld der Stadt Lüneburg) z. T. gänzlich auf eine Fachberatung verzichteten. Auch heute noch wird mit den seinerzeit vorgegebenen Strukturen weitergearbeitet, wobei sich natürlich im Laufe der vergangenen 10 Jahre sowohl personelle Veränderungen als auch kontinuierlich inhaltliche Verbesserungen ergeben haben.

 

      Das von der Stadt Lüneburg entwickelte Kooperations-Modell wird zwischenzeitlich auch von manchen anderen kommunalen Jugendhilfeträgern angewandt. Auch das Land Niedersachsen hat jüngst Projekte auf dem Gebiet der Sprachfrühförderung eingesetzt, bei denen eine Kooperation von Kita-Trägern und Volkhochschulen bzw. anderen Bildungsträgern erwartet wurde.

 

2.2 Freie Kitas

      Aus der vorrangigen Verpflichtung der Kita-Träger selbst, aber auch wegen der Selbstständigkeit und der damit verbundenen Eigenverantwortung der Kitas in Freier Trägerschaft hat die Stadt Lüneburg keine Versuche unternommen, hier auf die Belange der Freien Kitas einzuwirken. Hinzu kommt, dass bei der ungewöhnlichen Vielfalt in Trägerstrukturen und pädagogischer Ausrichtung der „Kita-Landschaft“ in Lüneburg sicherlich unterschiedlichste Problematiken bei den Kitas bestehen, die nur durch eigenverantwortliche fachliche Lösungen erarbeitet werden können. Zudem bestehen bei den größeren Trägern bzw. bei Zusammenschlüssen kleinerer Träger in aller Regel entsprechende Beratungsmöglichkeiten. Die Stadt Lüneburg ist daher den Weg gegangen, ohne sich in die Fachverantwortung des einzelnen Trägers einzumischen, im Rahmen der Betriebskostenbezuschussung auch angemessene Aufwendungen zu berücksichtigen, die den Freien Trägern den „Einkauf“ einer Fachberatung ermöglicht. Gleiches gilt ebenso für die Fortbildung des dortigen Personals, mit der Besonderheit, dass bei freien Kapazitäten im städtischen Fortbildungsangebot dieses auch den MitarbeiterInnen der Freien Kitas offen steht. Hiervon wurde allerdings in der Vergangenheit eher spärlich Gebrauch gemacht. Seitens der Freien Träger ist auch in der Vergangenheit nie der Wunsch nach einer inhaltlichen Hilfestellung oder einer Übernahme der Fachberatung an das Jugendamt herangetragen worden.

 

 

3.   Umfänge, Inhalte, Kosten

      Für die Fachberatung und die Koordination der Fortbildung stehen der Fachkraft insgesamt jährlich ca. 120 Netto-Zeitstunden für die Arbeit in bzw. mit den Einrichtungen zur Verfügung. Dieses Stundenkontingent ist bedarfsabhängig und kann durchaus in einem gewissen Rahmen nach oben oder unten abweichen. Die enge Verzahnung zwischen Fachberatung und Fortbildung lässt auch eine flexible Zuordnung der Stundenanteile zu. Dies ermöglicht auch innerhalb des laufenden Jahres, schnell auf plötzlich auftretende Problematiken zu reagieren. In der Regel wird bei der Jahresplanung ein Anteil von ca. 6 Stunden für die Lösung solcher unvorhersehbaren Problemsituationen zurückgehalten. Wird diese Kontingent nicht in Anspruch genommen, so können diese Stunden dem Fortbildungsangebot zufließen.

 

      Inhaltliche Schwerpunkte der einrichtungsübergreifenden Fachberatung in jüngster Vergangenheit waren (ohne Vollständigkeitsanspruch) z. B. die Themen

·         Umsetzung des Bildungsauftrages für die Kitas

·         Weiterentwicklung der Kita-Konzeptionen

·         Qualitätsstandards in Kitas

·         Arbeit im Leitungsteam einer Kita – Stellung der stellvertretenden Leitungskraft

·         Entwicklung von Beurteilungskriterien für die Kita-Arbeit

·         Einrichtungsübergreifende Leitbilder für alle Kitas

 

      Die finanziellen Aufwendungen für die beiden Aufgabenkomplexe betragen im Durchschnitt der letzten Jahre halbjährlich ca. 4.200 €, mithin werden an die VHS insgesamt jährlich ca. 8.400 € gezahlt. Die exakte Zuordnung zum Themenfeld „Fachberatung“ ist wie bereits zuvor dargestellt kaum möglich, weil aufgrund der ausdrücklich gewünschten Verzahnung keine detaillierte minutiöse Abrechnung der geleisteten Ist-Stunden innerhalb des Stundenbudgets mehr zwischen den beiden Gebieten erfolgt. Man kann aber aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgehen, dass ca. 70 % und damit etwa 6.000 € auf die Fachberatung entfallen.

 

      Zu den Regelmäßigkeiten, den Themenschwerpunkten und den aufgewendeten Kosten der Freien Träger sind aus den bereits unter 2.2 genannten Gründen keine Aussagen möglich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      80 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlage:

 

Anlage:

 

Anfrage der Gruppe SPD/FDP

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnfrageKita (89 KB) PDF-Dokument (34 KB)