Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Vorauszuschicken ist, dass die Beantwortung der Anfrage in der systematischen Form der Fragestellung nur schwer möglich ist. Es wird daher versucht, zu allen Fragen umfassend, inhaltlich aber in einer anderen Gliederung Stellung zu nehmen. 1.
Rechtliche Ausgangsposition: Die Fachberatung der Kindertagesstätten ist mit dem ersten Inkrafttreten des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) am 01.01.1993 zu einer Pflichtaufgabe der Träger von Tageseinrichtungen geworden. Zwischenzeitlich wurde aufgrund der Neufassung des KiTaG für die Zeit von 1999 - 2001 mit der Lockerung weiterer Standards diese Verpflichtung nicht mehr gesetzlich geregelt. Per 01.01.2002 trat dann das KiTaG in seiner ursprünglichen Fassung wieder in Kraft. Damit ergab sich wieder die Verpflichtung für eine Fachberatung. Das KiTaG sieht diese Verpflichtung vorrangig für die Träger der Einrichtungen vor. Erst wenn diese Verpflichtung von den Kita-Trägern nicht erfüllt werden kann, tritt subsidiär das Jugendamt ein. Das KiTaG trifft ferner keine Vorgaben zum
Inhalt und zum Umfang der fachlichen Beratung, so dass hier ein großer
Gestaltungsspielraum für den Einrichtungsträger gegeben ist. 2. Tatsächliche Situation: 2.1 Städtische Kitas Nach dem erstmaligen Inkrafttreten des
KiTaG ist von der Stadt Lüneburg ein Modell entwickelt worden, das einerseits
eine umfassende Fachberatung der von ihr betriebenen Kitas sicherstellte,
andererseits aber auch eine enge Vernetzung mit den selbst entwickelten Fortbildungsangeboten
gewährleistete und zudem den möglichen finanziellen Rahmen des städtischen
Haushalts berücksichtigte. Dabei hat die Stadt als Kita-Träger keine eigenen
Kräfte für die Aufgabe „Fachliche Beratung“ eingestellt. Vielmehr wurde der
Volkshochschule per Vereinbarung die Aufgabe der „Kita-Fachberatung“
übertragen. Die VHS ihrerseits konnte dann per Honorarvereinbarung die
entsprechend qualifizierte/n Fachkraft/Fachkräfte je nach dem im Kita-Bereich
entstehenden Bedarf beschäftigen. Der finanzielle Ausgleich zwischen der VHS
und dem Jugendamt erfolgte im Rahmen einer internen Verrechnung. Eine ähnliche
Regelung mit der VHS wurde zur Erstellung eines eigenen Fortbildungsangebotes getroffen.
Dabei wurde darauf Wert gelegt, dass sowohl die Fachberatung als auch die Koordination
der Fortbildung in einer Hand lagen, um eine möglichst optimale Verzahnung zwischen
diesen beiden Komponenten zu erreichen. Gleichzeitig konnte auch flexibel auf
wechselnde Bedarfe und Umfänge reagiert werden. Die Schwerpunktthemen für die
Fachberatung als auch für das Fortbildungsangebot wurden vor Beginn jeden
Jahres zwischen VHS-Leitung, FachberaterIn, Jugendamt und Kitas abgesprochen
und verbindlich festgelegt. Dabei ist zu bemerken, dass bei Erstellung der
Jahresplanung nicht nur die Vorschläge der Kita-Leitungskräfte, sondern auch
die aus den Teambesprechungen in den einzelnen Kitas hervorgegangenen Wünsche
und Anregungen berücksichtigt wurden. Die Fachberatung (aber auch die
Entwicklung eines eigenen Fortbildungsangebotes) in diesem System hatten sich
in den ersten 5 Jahren so gut bewährt, dass auch bei Wegfall der zwingenden
gesetzlichen Verpflichtung im Jahre 1999 das Projekt uneingeschränkt weitergeführt
wurde, während andere Kita-Träger (auch im Umfeld der Stadt Lüneburg) z. T. gänzlich
auf eine Fachberatung verzichteten. Auch heute noch wird mit den seinerzeit
vorgegebenen Strukturen weitergearbeitet, wobei sich natürlich im Laufe der
vergangenen 10 Jahre sowohl personelle Veränderungen als auch kontinuierlich
inhaltliche Verbesserungen ergeben haben. Das von der Stadt Lüneburg entwickelte
Kooperations-Modell wird zwischenzeitlich auch von manchen anderen kommunalen
Jugendhilfeträgern angewandt. Auch das Land Niedersachsen hat jüngst Projekte
auf dem Gebiet der Sprachfrühförderung eingesetzt, bei denen eine Kooperation
von Kita-Trägern und Volkhochschulen bzw. anderen Bildungsträgern erwartet
wurde. 2.2 Freie
Kitas
Aus der vorrangigen Verpflichtung der
Kita-Träger selbst, aber auch wegen der Selbstständigkeit und der damit
verbundenen Eigenverantwortung der Kitas in Freier Trägerschaft hat die Stadt
Lüneburg keine Versuche unternommen, hier auf die Belange der Freien Kitas
einzuwirken. Hinzu kommt, dass bei der ungewöhnlichen Vielfalt in
Trägerstrukturen und pädagogischer Ausrichtung der „Kita-Landschaft“ in
Lüneburg sicherlich unterschiedlichste Problematiken bei den Kitas bestehen,
die nur durch eigenverantwortliche fachliche Lösungen erarbeitet werden können.
Zudem bestehen bei den größeren Trägern bzw. bei Zusammenschlüssen kleinerer
Träger in aller Regel entsprechende Beratungsmöglichkeiten. Die Stadt Lüneburg
ist daher den Weg gegangen, ohne sich in die Fachverantwortung des einzelnen
Trägers einzumischen, im Rahmen der Betriebskostenbezuschussung auch
angemessene Aufwendungen zu berücksichtigen, die den Freien Trägern den
„Einkauf“ einer Fachberatung ermöglicht. Gleiches gilt ebenso für die
Fortbildung des dortigen Personals, mit der Besonderheit, dass bei freien
Kapazitäten im städtischen Fortbildungsangebot dieses auch den MitarbeiterInnen
der Freien Kitas offen steht. Hiervon wurde allerdings in der Vergangenheit
eher spärlich Gebrauch gemacht. Seitens der Freien Träger ist auch in der
Vergangenheit nie der Wunsch nach einer inhaltlichen Hilfestellung oder einer
Übernahme der Fachberatung an das Jugendamt herangetragen worden. 3. Umfänge, Inhalte, Kosten Für die Fachberatung und die Koordination
der Fortbildung stehen der Fachkraft insgesamt jährlich ca. 120
Netto-Zeitstunden für die Arbeit in bzw. mit den Einrichtungen zur Verfügung.
Dieses Stundenkontingent ist bedarfsabhängig und kann durchaus in einem
gewissen Rahmen nach oben oder unten abweichen. Die enge Verzahnung zwischen
Fachberatung und Fortbildung lässt auch eine flexible Zuordnung der
Stundenanteile zu. Dies ermöglicht auch innerhalb des laufenden Jahres, schnell
auf plötzlich auftretende Problematiken zu reagieren. In der Regel wird bei der
Jahresplanung ein Anteil von ca. 6 Stunden für die Lösung solcher
unvorhersehbaren Problemsituationen zurückgehalten. Wird diese Kontingent nicht
in Anspruch genommen, so können diese Stunden dem Fortbildungsangebot
zufließen. Inhaltliche Schwerpunkte der einrichtungsübergreifenden
Fachberatung in jüngster Vergangenheit waren (ohne Vollständigkeitsanspruch) z.
B. die Themen ·
Umsetzung
des Bildungsauftrages für die Kitas ·
Weiterentwicklung
der Kita-Konzeptionen ·
Qualitätsstandards
in Kitas ·
Arbeit
im Leitungsteam einer Kita – Stellung der stellvertretenden Leitungskraft ·
Entwicklung
von Beurteilungskriterien für die Kita-Arbeit ·
Einrichtungsübergreifende
Leitbilder für alle Kitas Die finanziellen Aufwendungen für die
beiden Aufgabenkomplexe betragen im Durchschnitt der letzten Jahre halbjährlich
ca. 4.200 €, mithin werden an die VHS insgesamt jährlich ca. 8.400 € gezahlt.
Die exakte Zuordnung zum Themenfeld „Fachberatung“ ist wie bereits zuvor
dargestellt kaum möglich, weil aufgrund der ausdrücklich gewünschten Verzahnung
keine detaillierte minutiöse Abrechnung der geleisteten Ist-Stunden innerhalb
des Stundenbudgets mehr zwischen den beiden Gebieten erfolgt. Man kann aber
aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgehen, dass ca. 70 % und damit etwa 6.000
€ auf die Fachberatung entfallen. Zu den Regelmäßigkeiten, den
Themenschwerpunkten und den aufgewendeten Kosten der Freien Träger sind aus den
bereits unter 2.2 genannten Gründen keine Aussagen möglich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 80 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlage:
Anfrage der
Gruppe SPD/FDP
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