Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Lüneburg Marketing GmbH hat sich mit der Bitte an die Verwaltung gewendet, die Entgeltordnung „Altes Rathaus Entgelte und Öffnungszeiten“ zum 01.01.2024 anzupassen und die Öffnungszeiten zu aktualisieren. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Entgelte für die Rathausführungen in zwei Stufen zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025 zu erhöhen.
Die Verwaltung hat dazu eine Synopse erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist und in der die Änderungen farblich dargestellt sind.
Die Änderung der Gebührenordnung hat keine Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs oder Klimaauswirkungen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein (voraussichtliche Mehreinnahmen in den Folgejahren sind im HH-Entwurf noch nicht enthalten) Teilhaushalt / Kostenstelle: Beteiligungscontrolling Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2024 ff.
e) mögliche Einnahmen:
Durch die Änderung der Gebührenordnung wird die Einnahmesituation für die Rathausführungen verbessert.
Anlagen:
- Gebührenordnung gültig ab 01.01.2015 - Synopse
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Entgeltordnung „Altes Rathaus Entgelte und Öffnungszeiten“ zum 01.01.2024 und 01.01.2025 wird entsprechend der vorgelegten Synopse zugestimmt.
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