Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft verwaltet rund 230 Gebäude mit dazugehörigen Außenanlagen (u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Stadtteilhäuser, Verwaltungsgebäude, Rats- und Jugendbücherei) sowie unbebaute städtische Liegenschaften. Aufgabe ist zum einen die Verwaltung des Gebäude- und Flächenbestandes und zum anderen die optimale Bewirtschaftung. Die Bewirtschaftung umfasst die eigenen und angemietete Gebäude.
Der technische Bereich ist zuständig sowohl für die Sicherstellung von Wartungs-, Instandhaltungsarbeiten und der Bauunterhaltung als auch für die Durchführung der Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie für die gebäudespezifische Betreiberverantwortung.
Als Dienstleistungseinheit betreffen die vom Fachbereich Gebäudewirtschaft verwalteten Finanzmittel nicht nur die Teilhaushalte des Baudezernats, sondern die der gesamten Stadtverwaltung.
Die in den diversen Teilhaushalten angesprochenen – und vom Fachbereich Gebäudewirtschaft betreuten – Kostenarten sowie die Aufteilung der Kosten auf die Gebäudegruppen werden in der Sitzung des Ausschusses präsentiert und können sowohl der Anlage 1 als auch dem Haushaltsentwurf entnommen werden. Der Ergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudewirtschaft umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur baulichen Unterhaltung und zur Bewirtschaftung der Gebäude im städtischen Eigentum bzw. in städtischer Nutzung. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Mieten, Energieversorgung, Bauunterhaltung, Reinigung sowie die Grundabgaben und Versicherungsbeiträge.
Zu den Erträgen gehören u.a. die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Gestattungen sowie die Entgelte für die Nutzung der städtischen Parkhäuser und die Erstattungen des Landkreises für die Aufwendungen der Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung Geflüchteter.
Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 35,12 Mio. € (2023: 40,08 Mio. €). Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 5,71 Mio.€ (2023: 5,82 Mio. €). Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt von 29,41 Mio. € (2023: 34,26 Mio. €).
Das geplante Investitionsvolumen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 19,5 Mio. € (2023: 25,2 Mio. €). Abzüglich der zu erwartenden Einzahlungen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse sowie aus Zuwendungen von Bund und Land von insgesamt 7,7 Mio. € (2023: 5,5 Mio. €) errechnet sich ein Netto-Auszahlungsvolumen von 11,8 Mio. € (2023: 19,7 Mio. €). Das Investitionsvolumen 2024 berücksichtigt die Neuveranschlagung von Haushaltsausgaberesten sowie investive Ansätze zur Herrichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften.
Insgesamt errechnet sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Gesamtausgabebudget, bestehend aus den Aufwendungen des Ergebnishaushalts und den geplanten Investitionen, von insgesamt 54,62 Mio. € (2023: 65,28 Mio. €), welches vom Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet wird.
Die Ansätze des Fachbereichs Gebäudewirtschaft werden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ausführlich erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Bau- und Sanierungsvorhaben nur bei entsprechenden personellen Kapazitäten innerhalb der vorgesehenen Zeitplanung umgesetzt werden können. Bei der Projektumsetzung werden die Maßnahmen an Schul-und Kita-Liegenschaften sowie Gemeinschaftsunterkünfte prioritär behandelt. Anschließend folgen Maßnahmen an Sporteinrichtungen und Verwaltungsgebäuden sowie sonstiger Infrastruktur. Dabei werden sicherheitsrelevante Bedarfe vorrangig bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung von Maßnahmen, für die Zuwendungen von Bund oder Land gewährt werden, sofern hierbei Umsetzungsfristen zu beachten sind.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Haushaltsplanentwurf 2024 investiv 19,5 Mio. Euro; konsumtiv 35,12 Mio. Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja: Inhalt der Haushaltsberatungen Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2024 ff.
e) mögliche Einnahmen: investiv 7,7 Mio. Euro; konsumtiv 5,71 Mio. Euro
Anlagen: Anlage 1 – Ergebnishaushalt 2024 – Aufteilung nach Gebäudegruppen und Kostenarten Anlage 2 – Investitionsprogramm 2024 - Fachbereich 8
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplanentwurf 2024 für die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Teilfinanz- und Teilergebnispläne wird zur Kenntnis genommen.
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