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Vorlage - VO/10984/23  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2024 im Baudezernat - Fachbereich Gebäudewirtschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT V
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   05S - Sport
   Bereich 41 - Kultur
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
27.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft verwaltet rund 230 Gebäude mit dazugehörigen Außenanlagen (u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Stadtteilhäuser, Verwaltungsgebäude, Rats- und Jugendbücherei) sowie unbebaute städtische Liegenschaften. Aufgabe ist zum einen die Verwaltung des Gebäude- und Flächenbestandes und zum anderen die optimale Bewirtschaftung. Die Bewirtschaftung umfasst die eigenen und angemietete Gebäude.

 

Der technische Bereich ist zuständig sowohl für die Sicherstellung von Wartungs-, Instandhaltungsarbeiten und der Bauunterhaltung als auch für die Durchführung der Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie für die gebäudespezifische Betreiberverantwortung.

 

Als Dienstleistungseinheit betreffen die vom Fachbereich Gebäudewirtschaft verwalteten Finanzmittel nicht nur die Teilhaushalte des Baudezernats, sondern die der gesamten Stadtverwaltung.

 

Die in den diversen Teilhaushalten angesprochenen und vom Fachbereich Gebäudewirtschaft betreuten Kostenarten sowie die Aufteilung der Kosten auf die Gebäudegruppen werden in der Sitzung des Ausschusses präsentiert und können sowohl der Anlage 1 als auch dem Haushaltsentwurf entnommen werden.

Der Ergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudewirtschaft umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur baulichen Unterhaltung und zur Bewirtschaftung der Gebäude im städtischen Eigentum bzw. in städtischer Nutzung. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Mieten, Energieversorgung, Bauunterhaltung, Reinigung sowie die Grundabgaben und Versicherungsbeiträge.

 

Zu den Erträgen gehören u.a. die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Gestattungen sowie die Entgelte für die Nutzung der städtischen Parkhäuser und die Erstattungen des Landkreises für die Aufwendungen der Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung Geflüchteter.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 35,12 Mio. € (2023: 40,08 Mio. €). Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 5,71 Mio.€ (2023: 5,82 Mio. €). Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt von 29,41 Mio. € (2023: 34,26 Mio. €).

 

Das geplante Investitionsvolumen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 19,5 Mio. € (2023: 25,2 Mio. €). Abzüglich der zu erwartenden Einzahlungen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse sowie aus Zuwendungen von Bund und Land von insgesamt 7,7 Mio. € (2023: 5,5 Mio. €) errechnet sich ein Netto-Auszahlungsvolumen von 11,8 Mio. € (2023: 19,7 Mio. €). Das Investitionsvolumen 2024 berücksichtigt die Neuveranschlagung von Haushaltsausgaberesten sowie investive Ansätze zur Herrichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften.

 

Insgesamt errechnet sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Gesamtausgabebudget, bestehend aus den Aufwendungen des Ergebnishaushalts und den geplanten Investitionen, von insgesamt 54,62 Mio. (2023: 65,28 Mio. €), welches vom Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet wird.

 

Die Ansätze des Fachbereichs Gebäudewirtschaft werden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ausführlich erläutert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Bau- und Sanierungsvorhaben nur bei entsprechenden personellen Kapazitäten innerhalb der vorgesehenen Zeitplanung umgesetzt werden können. Bei der Projektumsetzung werden die Maßnahmen an Schul-und Kita-Liegenschaften sowie Gemeinschaftsunterkünfte prioritär behandelt. Anschließend folgen Maßnahmen an Sporteinrichtungen und Verwaltungsgebäuden sowie sonstiger Infrastruktur. Dabei werden sicherheitsrelevante Bedarfe vorrangig bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung von Maßnahmen, für die Zuwendungen von Bund oder Land gewährt werden, sofern hierbei Umsetzungsfristen zu beachten sind.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-/-

keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

-/-

keine Auswirkungen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

-/-

keine Auswirkungen

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

-/-

keine Auswirkungen

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

-/-

keine Auswirkungen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

-/-

keine Auswirkungen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

-/-

keine Auswirkungen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-/-

keine Auswirkungen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

-/-

keine Auswirkungen

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:         63 Euro

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: Haushaltsplanentwurf 2024

 investiv 19,5 Mio. Euro; konsumtiv 35,12 Mio. Euro

c)  an Folgekosten:  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja: Inhalt der Haushaltsberatungen

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse 

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 2024 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: investiv 7,7 Mio. Euro; konsumtiv 5,71 Mio. Euro

 

Anlagen:

Anlage 1 Ergebnishaushalt 2024 Aufteilung nach Gebäudegruppen und Kostenarten

Anlage 2 Investitionsprogramm 2024 - Fachbereich 8

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Ergebnishaushalt 2024 - Aufteilung nach Gebäudegruppen und Kostenarten (46 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 - Investitionsprogramm 2024 - Fachbereich 8 (61 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 für die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Teilfinanz- und Teilergebnispläne wird zur Kenntnis genommen.