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Vorlage - VO/10970/23  

 
 
Betreff: Evaluation der Jugendarbeit Stadtmitte
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
14.11.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Jugendarbeit in der Innenstadt von Lüneburg wurde in den letzten Jahren vor dem Hintergrund verschiedener politischer Beschlüsse und der Veräerung des Erbbaurechts des Flurstücks 120/5 in der Katzenstraße 1a neu aufgestellt. Die Neu-Aufstellung betraf zum einen das Jugendzentrum Stadtmitte und zum anderen die Jugendverbandsarbeit, für welche durch die sog. Dezentralen Häuser der Jugend neue Möglichkeiten und Räume geschaffen werden sollten.

Jugendzentrum Stadtmitte: Ziel war der Erhalt des Jugendzentrums an einem zentralen Standort in der Innenstadt als sozialpädagogischem Angebot mit niedrigschwelligem Charakter für Kinder und Jugendliche, die durch andere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (wie Gruppenangebote, Vereine oder Verbandsarbeit) nicht erreicht werden. Hierfür wurde eine Kooperation mit dem Träger Ausbildung und Arbeit eingegangen, um in dessen Räumlichkeiten im Vierortenhaus (Salzstraße1) gemeinsam ein Jugendzentrum zu betreiben. Siehe auch: Vorlagen Nummern VO/09818/21; VO/9617/21(-1)

Dezentrale Häuser der Jugend: Jugendgruppen, -verbände und -vereine erhielten neue Anlaufstellen in den drei „Dezentralen Häusern der Jugend“, dem Salon Hansen, dem Café Finke und den Räumlichkeiten des Stadtjugendrings. Dazu wurden Verträge zur Bezuschussung durch die Hansestadt abgeschlossen. Siehe auch: Vorlagen Nummern VO/09818/21; VO/9619/21(-1); VO/9620/21(-1).

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte am 17.01.2022 den Antrag auf "Partizipative Evaluation der Jugendarbeit Stadtmitte" (Vorlagen Nummer VO/09887/22).

Die Verwaltung wurde auf der Jugendhilfeausschusssitzung vom 01.02.2023 beauftragt, die Neugestaltung der Jugendarbeit Stadtmitte im Sommer 2023 zu evaluieren und im Herbst 2023 einen ersten Zwischenbericht abzugeben. Anschließend an eine erste Evaluation und Präsentation im Jugendhilfeausschuss, soll durch die Verwaltung ein partizipativer Prozess angestoßen werden, bei dem die Jugendlichen selbst im Zentrum stehen. Hier sollen Schlüsse aus den Ergebnissen der Evaluation gezogen und die Gestaltung der zukünftigen Jugendarbeit Stadtmitte an den Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtet werden.

Im Fokus soll dabei die Arbeit an den vier Standorten Jugendzentrum in der Salzstraße, Salon Hansen, Stadtjugendring und Café Finke stehen. 

 

Voraussetzung, dass die Hansestadt diesen Prozess unterstützend begleiten kann war, dass die zum Stellenplan 2022 beantragte Stelle für Partizipation und Jugendförderung bewilligt und zum März 2023 befristet bis zum 15.02.2025 mit Frau Lena Busse besetzt werden konnte.

 

Erste Ergebnisse der Zwischenvaluation werden in der Jugendhilfeausschusssitzung anhand eine Präsentation vorgestellt. Die Ergebnisse können als Grundlage für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit in der Innenstadt gemäß des Antrages der Fraktion der Grünen vom September 2023 herangezogen werden VO/10868/23).

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Vermittlung von Sozialkompetenz und Wissensvermittung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: