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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 23.04.2020 (VO/8923/20) den Beschluss zur Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Rettmer Nord“ gefasst. Im Parallelverfahren (VO/8924/20) wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 31.05.2021 vorgestellt. Anschließend fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt. Da bis zum Jahresende 2022 kein Planrecht entstand, wurde der Kaufvertrag des Entwicklungsträgers mit der Eigentümerin nicht rechtsgültig. Anfang des Jahres schloss die Eigentümerin einen langfristigen Pachtvertrag, welcher eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen vorsieht. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Hansestadt Lüneburg hat daraufhin in der Sitzung am 20.03.2023 (VO/10443/23) dem Verwaltungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ empfohlen. Inzwischen haben die Grundstückseigentümerin und der Grundstückspächter neue Überlegungen bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung der Flächen und dem Fortführen des Bauleitplanverfahren entwickelt. Ende September stellten Sie der Verwaltung ein neues Bebauungskonzept für die Flächen vor. Die neue Konzeptidee nimmt sich der eingegangenen Stellungnahmen der zuletzt durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (05.07.2021 bis 06.08.2021) an und sieht eine weniger dichte Bebauung und größere Abstände zu bestehenden Leitungstrassen vor. Es wird nunmehr angestrebt, attraktiven Wohnraum für alle Generationen in Verbindung mit kleinteiligen landwirtschaftlichen beziehungsweise gärtnerischen Nutzungen zu schaffen. Durch die in dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg formulierten Ziele entsteht ein Handlungsbedarf für die Entwicklung von Siedlungsgebieten im Einzugsgebiet von schienengebundenen ÖPNV Haltepunkten. Mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Lüneburg-Soltau und der Reaktivierung des Haltepunktes „Bahnhof Rettmer“ liegt der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes in einem Entwicklungsschwerpunkt. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg-Soltau für den Schienenpersonennahverkehr ist bereits in der zeichnerischen Darstellung des LROP als „Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecken“ festgelegt. Durch den Ergebnisbericht des am 24.08.2023 übergebenen GEWOS Gutachtens des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Hansestadt Lüneburg wird deutlich, dass der Wohnungsmarkt in Lüneburg weiterhin angespannt ist. Die Ergebnisse der Prognose ergeben, dass die Hansestadt bis zum Jahr 2031 um ca. 2.300 Einwohner wachsen wird. Die Entwicklung von Wohngebieten zur Deckung des Wohnungsbedarfs ist angesichts des hohen Wohnungsbedarfs und dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum unabdinglich. Durch das Bauleitverfahren „Rettmer Nord“ wird in absehbarer Zeit Wohnraum geschaffen, der im Zusammenhang mit möglichen folgenden Siedlungsentwicklungsprojekten steht. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll für den Bereich der dargestellten landwirtschaftlichen Nutzung geändert werden. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt (VO/10443/23-1). Der Änderungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha. Erforderliche Gutachten, wie z.B. Oberflächenentwässerung, Schall und Umweltbericht, werden bei Bedarf im Verfahren beauftragt. Mit dem städtebaulichen Entwurf, der Planzeichnung und der Begründung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Für die Kostenübernahme soll ein Vertrag mit dem Entwicklungsträger geschlossen werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
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